Auch Hi,
danke, daß Du Dich auch bemühst, aber ich habe - angeknüpft an den Bäckerei-Fall - eine allgemeine Frage gestellt, die mir wahrscheinlich nur ein Bankmensch beantworten kann.
also, theoretisch ist das Ganze ja so geplant gewesen: Die
Bareinnahmen von Bäckerei B sollten eingezahlt werden,
normalerweise auf das Konto von Bäckerei B, also Kb. Es ist
aber nicht auf Kb gelandet, sondern auf dem Konto der
Krebsforschung.
Ja.
Wo liegt jetzt das Problem, sich bei der
Krebsforschung zu melden
Wer ist „sich“?
Die Bäckerei-Mitarbeiterin? —>sie hat hier die Frage gestellt.
und denen zu sagen, sie sollen das
Geld an Kb überweisen?
Auf einfachen Zuruf von irgendjemand werden die das nicht tun, da bin ich ganz sicher.
Die werden ja auf ihrem Kontoauszug
sehen, dass sie da geld bekommen haben, dass ihnen vermutlich
nciht gehört (Verwendungszweck),
Das wäre eine Frage, was bei denen auf dem Kontoauszug draufsteht. Ob da überhaupt der Bäckerei-Name erscheint? Ob überhaupt ein Verwendungszweck angegeben ist?
Eine Zahler-Kontonummer kann jedenfalls bei der Krebsforschung nicht draufstehen, weil es sich ja nicht um eine normale Überweisung, sondern quasi um eine „Bareinzahlung“ gehandelt hat.
und die Korrektheit der
Forderung wird durch insiderwissen (Tag, Summe, Einzahlungsort
und -institut) verifiziert,
Die Krebsforschung kennt nur die Summe.
Einzahlungsort und -institut weiß die Krebsforschung gerade nicht. Nur die Bank der Krebsforschung weiß, von welcher anderen Bank (wir nehmen mal an, daß Krebsforschung und Bäckerei ihre Konten bei verschiedenen Banken haben) die Zahlung herkam. Im schlimmsten Fall sind noch zwei LZB beteiligt.
vielleicht kann die Bank auch das
Telefonat übernehmen;
Das ist m.E. der einzige Weg. Aber nicht „vielleicht“ oder „kann“, sondern die Einzahler-Bank muß die Krebsforschungs-Bank kontaktieren und diese wiederum ihre Kundin.
außerdem geht die Überweisung ja an ein
Firmenkonto und nciht an ein privates konto.
Das macht für die Problematik keinen Unterschied.
Jetzt klarer?
*LOL*
Meine Frage ist immer noch nicht beantwortet, ich will sie aber gerne an einem Beispiel verdeutlichen.
Bareinzahlung mit versehentlich falscher Empfänger-Kontonummer.
Es handelt sich um ein Geschenk vom Opa an den Enkel zum Geburtstag. Opa verringert auf diese Weise sein Matratzendepot.
Der richtige Empfänger (der Enkel) vermißt keinen Geldeingang, er weiß nichts von dem Geschenk.
Der Einzahler (Opa) weiß nicht, daß die Kontonummer falsch war.
Er wundert sich höchstens, daß der Enkel sich nicht bedankt.
An dieser Stelle meine Frage (aber jetzt wirklich zum allerletztenmal):
Was kann der falsche (aber ehrliche!) Empfänger jetzt tun?
Auf seinem Kontoauszug steht auf jeden Fall der Name von Opa, es kann noch der Wohnort dabeistehen, muß aber nicht, je nachdem, was Opa auf seinen Einzahlungsschein hingeschrieben hat.
Nach meiner Kenntnis kann der falsche Empfänger nur seine Bank kontaktieren, diese wiederum die Einzahler-Bank. Die Einzahler-Bank hat im Falle, daß der Betrag € 1.000,- oder höher war, die komplette Anschrift von Opa notiert (wegen Geldwäschegesetz!) und findet Opa.
Was aber macht die Einzahler-Bank, nachdem das Geld von der falschen Empfänger-Bank zurückgebucht wurde, wenn der Betrag kleiner als € 1.000,- und Opa nicht persönlich bekannt ist.
Läßt sie das Geld solange auf dem Ungeklärten-Posten-Konto, bis Opa endlich den Irrtum erkannt hat und sich meldet?
Gruß Gudrun