Geld an falschen Empfänger überwiesen

Guten Tag,
meiner Schwester ist heute ein (großes) Missgeschick passiert!
Sie arbeitet in einer Bäckerei und bringt nach dem Feierabend das Geld aus der Kasse zur Bank.
Dort gibt sie die Indexzahl (oder so ähnlich) des Empfängers an und das Geld wird überwiesen.
Heute hat sich die Bankangestellte allerdings vertippt und eine Zahl falsch geschrieben. Somit ist das Geld an eine Krebsforschungsorg. oder so ähnlich gegangen. Es wurde auch Beleg ausgedruckt, auf dem der Empfänger, also diese Krebsorganis. drauf stand. Das hat meine Schwester aber übersehen.
Was kann man jetzt tun? Kann man die Überweisung stornieren?

Danke Euch.!

Gruß Alex

Hallo,

Kann man die Überweisung stornieren?

nein. FAQ:2935

Was kann man jetzt tun?

Den (falschen) Empfänger ansprechen und um Rücküberweisung bitten. Im Falle der Weigerung geht dann der Umweg über den Rechtsanwalt und § 812 BGB.

Gruß
Christian

Hallo Christian,

Kann man die Überweisung stornieren?

nein. FAQ:2935

Was kann man jetzt tun?

Den (falschen) Empfänger ansprechen und um Rücküberweisung
bitten. Im Falle der Weigerung geht dann der Umweg über den
Rechtsanwalt und § 812 BGB.

ich weiß, Du bist Fachmann, deswegen eine ganz vorsichtige Verständnisfrage: wohin soll denn der falsche Empfänger rücküberweisen, wenn hier sowas wie eine „Bareinzahlung“ vorliegt?

Und müßte denn nicht sich die Bank um die Angelegenheit kümmern, wenn das Ganze auf einem Fehler eines Bank-Mitarbeiters beruht?

Gruß Gudrun

Hallo Gudrun,

Den (falschen) Empfänger ansprechen und um Rücküberweisung
bitten.

ich weiß, Du bist Fachmann, deswegen eine ganz vorsichtige
Verständnisfrage: wohin soll denn der falsche Empfänger
rücküberweisen, wenn hier sowas wie eine „Bareinzahlung“
vorliegt?

Christian hat doch geschrieben, „Empfänger ansprechen“. Dabei die korrekte Bankverbindung mitteilen und damit hat es sich. Klappt übrigens, dass ist meine eigene Erfahrung mit einem englischen „Falschempfänger“.

Und müßte denn nicht sich die Bank um die Angelegenheit
kümmern, wenn das Ganze auf einem Fehler eines
Bank-Mitarbeiters beruht?

Ich weiß nicht mehr, wie es ist, wenn man Bargeld einzahlt, da ich es schon jahrelang nicht mehr gemacht habe. Ich unterstelle mal, dass man einen Beleg unterschreiben muss. Diesen Beleg habe ich als Kunde auf Richtigkeit zu prüfen, bevor ich meine Unterschrift draufsetze.

Gruß,
M.

Hallo M.,

schade, daß Du meine Fragen nicht beantwortet hast, denn mich hätte wirklich interessiert, wie in einem solchen Fall vorzugehen ist bzw. vorgegangen wird.

Den (falschen) Empfänger ansprechen und um Rücküberweisung
bitten.

ich weiß, Du bist Fachmann, deswegen eine ganz vorsichtige
Verständnisfrage: wohin soll denn der falsche Empfänger
rücküberweisen, wenn hier sowas wie eine „Bareinzahlung“
vorliegt?

Christian hat doch geschrieben, „Empfänger ansprechen“.

Ich kann lesen.

Dabei
die korrekte Bankverbindung mitteilen und damit hat es sich.

Davon hat Christian nichts geschrieben, sondern von Rücküberweisung.
Genau das war aber meine Frage, die ich gerne nochmal wiederhole:
Wohin soll ein falscher Empfänger zurücküberweisen , wenn die falsche Gutschrift auf einer Bareinzahlung beruhte, es daher keine Zahler-Kontonummer gibt?

Ich würde niemals Geld, das fälschlicherweise auf meinem Konto landet, auf ein mir fremdes Konto (weiter-)überweisen, nachher kommt womöglich noch jemand mit Haftungsansprüchen auf mich zu.
Ein Anruf bei meiner Bank und die Bitte, die falsche Gutschrift zu stornieren, ist für mich viel einfacher und vor allem sicherer.

Und müßte denn nicht sich die Bank um die Angelegenheit
kümmern, wenn das Ganze auf einem Fehler eines
Bank-Mitarbeiters beruht?

Ich weiß nicht mehr, wie es ist, wenn man Bargeld einzahlt, da
ich es schon jahrelang nicht mehr gemacht habe. Ich
unterstelle mal, dass man einen Beleg unterschreiben muss.
Diesen Beleg habe ich als Kunde auf Richtigkeit zu prüfen,
bevor ich meine Unterschrift draufsetze.

Es ging im Ausgangsposting nicht um die Bareinzahlung eines Privatmenschen. Es wurden die Tageseinnahmen eines Ladens zur Bank gebracht. Und das dürfte täglich x-millionenmal vorkommen.
Es wurde auch nicht berichtet, daß die Bäckerei-Mitarbeiterin irgendeinen Beleg unterschrieben hat, sondern es war von einer „Index-Zahl“ die Rede.

Daß es ein Fehler war, den ausgedruckten Beleg nicht sofort zu prüfen, weiß die Bäckerei-Mitarbeiterin inzwischen selbst und das wird zukünftig sicherlich nicht mehr vorkommen. Aber nun ist es halt passiert und sie hat hier um Rat gefragt.

Gruß Gudrun

Guten Tag Alex,

meiner Schwester ist heute ein (großes) Missgeschick passiert!
Sie arbeitet in einer Bäckerei und bringt nach dem Feierabend
das Geld aus der Kasse zur Bank.
Dort gibt sie die Indexzahl (oder so ähnlich) des Empfängers
an und das Geld wird überwiesen.
Heute hat sich die Bankangestellte allerdings vertippt und
eine Zahl falsch geschrieben. Somit ist das Geld an eine
Krebsforschungsorg. oder so ähnlich gegangen. Es wurde auch
Beleg ausgedruckt, auf dem der Empfänger, also diese
Krebsorganis. drauf stand. Das hat meine Schwester aber
übersehen.
Was kann man jetzt tun? Kann man die Überweisung stornieren?

Deine Schwester muß das Ihrem/Ihrer Chef/Chefin umgehend „beichten“, auch wenn es schwerfällt, denn es kommt sowieso ans Tageslicht.

Ich würde am Montagmorgen (gleich früh zur Öffnungszeit) bei der Bank auf der Matte stehen (mit dem Beleg in der Hand) und die Bank fragen, ob sie sich um die „Rückholung“ des Geldes kümmert.

Gruß Gudrun

Hallo Gudrun,

es daher keine Zahler-Kontonummer gibt?

Eigentlich ist es das Simpelste, eine Bankverbindung anzugeben, wenn man Geld überwiesen haben will.
Darauf explizit hingewiesen werden müssen ???..

cu

es daher keine Zahler-Kontonummer gibt?

Eigentlich ist es das Simpelste, eine Bankverbindung
anzugeben, wenn man Geld überwiesen haben will.
Darauf explizit hingewiesen werden müssen ???..

Herrlich, diese Nachhilfe i.S. normaler Überweisungsverkehr!

Gruß Gudrun *hofft weiterhin auf Antwort eines Fachkundigen*

Hi,

also, theoretisch ist das Ganze ja so geplant gewesen: Die Bareinnahmen von Bäckerei B sollten eingezahlt werden, normalerweise auf das Konto von Bäckerei B, also Kb. Es ist aber nicht auf Kb gelandet, sondern auf dem Konto der Krebsforschung. Wo liegt jetzt das Problem, sich bei der Krebsforschung zu melden und denen zu sagen, sie sollen das Geld an Kb überweisen? Die werden ja auf ihrem Kontoauszug sehen, dass sie da geld bekommen haben, dass ihnen vermutlich nciht gehört (Verwendungszweck), und die Korrektheit der Forderung wird durch insiderwissen (Tag, Summe, Einzahlungsort und -institut) verifiziert, vielleicht kann die Bank auch das Telefonat übernehmen; außerdem geht die Überweisung ja an ein Firmenkonto und nciht an ein privates konto.

Jetzt klarer?

Die Franzi

Auch Hi,

danke, daß Du Dich auch bemühst, aber ich habe - angeknüpft an den Bäckerei-Fall - eine allgemeine Frage gestellt, die mir wahrscheinlich nur ein Bankmensch beantworten kann.

also, theoretisch ist das Ganze ja so geplant gewesen: Die
Bareinnahmen von Bäckerei B sollten eingezahlt werden,
normalerweise auf das Konto von Bäckerei B, also Kb. Es ist
aber nicht auf Kb gelandet, sondern auf dem Konto der
Krebsforschung.

Ja.

Wo liegt jetzt das Problem, sich bei der
Krebsforschung zu melden

Wer ist „sich“?
Die Bäckerei-Mitarbeiterin? —>sie hat hier die Frage gestellt.

und denen zu sagen, sie sollen das
Geld an Kb überweisen?

Auf einfachen Zuruf von irgendjemand werden die das nicht tun, da bin ich ganz sicher.

Die werden ja auf ihrem Kontoauszug
sehen, dass sie da geld bekommen haben, dass ihnen vermutlich
nciht gehört (Verwendungszweck),

Das wäre eine Frage, was bei denen auf dem Kontoauszug draufsteht. Ob da überhaupt der Bäckerei-Name erscheint? Ob überhaupt ein Verwendungszweck angegeben ist?

Eine Zahler-Kontonummer kann jedenfalls bei der Krebsforschung nicht draufstehen, weil es sich ja nicht um eine normale Überweisung, sondern quasi um eine „Bareinzahlung“ gehandelt hat.

und die Korrektheit der
Forderung wird durch insiderwissen (Tag, Summe, Einzahlungsort
und -institut) verifiziert,

Die Krebsforschung kennt nur die Summe.
Einzahlungsort und -institut weiß die Krebsforschung gerade nicht. Nur die Bank der Krebsforschung weiß, von welcher anderen Bank (wir nehmen mal an, daß Krebsforschung und Bäckerei ihre Konten bei verschiedenen Banken haben) die Zahlung herkam. Im schlimmsten Fall sind noch zwei LZB beteiligt.

vielleicht kann die Bank auch das
Telefonat übernehmen;

Das ist m.E. der einzige Weg. Aber nicht „vielleicht“ oder „kann“, sondern die Einzahler-Bank muß die Krebsforschungs-Bank kontaktieren und diese wiederum ihre Kundin.

außerdem geht die Überweisung ja an ein
Firmenkonto und nciht an ein privates konto.

Das macht für die Problematik keinen Unterschied.

Jetzt klarer?

*LOL*
Meine Frage ist immer noch nicht beantwortet, ich will sie aber gerne an einem Beispiel verdeutlichen.

Bareinzahlung mit versehentlich falscher Empfänger-Kontonummer.
Es handelt sich um ein Geschenk vom Opa an den Enkel zum Geburtstag. Opa verringert auf diese Weise sein Matratzendepot.

Der richtige Empfänger (der Enkel) vermißt keinen Geldeingang, er weiß nichts von dem Geschenk.

Der Einzahler (Opa) weiß nicht, daß die Kontonummer falsch war.
Er wundert sich höchstens, daß der Enkel sich nicht bedankt.

An dieser Stelle meine Frage (aber jetzt wirklich zum allerletztenmal):

Was kann der falsche (aber ehrliche!) Empfänger jetzt tun?
Auf seinem Kontoauszug steht auf jeden Fall der Name von Opa, es kann noch der Wohnort dabeistehen, muß aber nicht, je nachdem, was Opa auf seinen Einzahlungsschein hingeschrieben hat.

Nach meiner Kenntnis kann der falsche Empfänger nur seine Bank kontaktieren, diese wiederum die Einzahler-Bank. Die Einzahler-Bank hat im Falle, daß der Betrag € 1.000,- oder höher war, die komplette Anschrift von Opa notiert (wegen Geldwäschegesetz!) und findet Opa.

Was aber macht die Einzahler-Bank, nachdem das Geld von der falschen Empfänger-Bank zurückgebucht wurde, wenn der Betrag kleiner als € 1.000,- und Opa nicht persönlich bekannt ist.
Läßt sie das Geld solange auf dem Ungeklärten-Posten-Konto, bis Opa endlich den Irrtum erkannt hat und sich meldet?

Gruß Gudrun

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Herrlich, diese Nachhilfe i.S. normaler Überweisungsverkehr!

Gruß Gudrun *hofft weiterhin auf Antwort eines Fachkundigen*

Wahr eigentlich als Nachhilfe für etwas Anderes gedacht, aber ich merke schon …

cu

Hi,

dein Beispiel mit fem Opa und dem Enkel unterscheidet sich fast völlig vom ursprünglichen Problem. Alles hängt davon ab, wie sich die Einzahlerbank notiert, wer die Einzahlung vorgenommen hat, Ich hab noch nie was bar eingezahlt, jedenfalls kann ich mich nciht mehr erinnern. Da müssen wir wirklich mal drauf warten, wasd ein Insider sagt :smile:
Wenn ich jetzt die Bäckereiverkäuferin wäre, die die falsche einzahlung verzapft hat, dann würde ich zuerst zu meiner Bank gehen und das Problem schildern und um hilfe bitten.wenn die nicht mitmachen (was ich mir nciht vorstellen kann), dann mal gucken was da als Empfänger steht. Sicher Name, Konto, BLZ und Name des Kreditinstituts. Dann Empfänger kontaktieren, dass die nachgucken und zurücküberweisen. Die müssen doch irgendwie nachgucken können, von wem sie wann wieviel geld bekommen haben. Klar wird das was kosten, aber ich denke auch, dass in der Kasse einiges an Geld drin war, so dass sich das lohnt. und im Falle des Falles müßte doch das Unternehem (Bäckerei) für sowas versichert sein… *überleg*

Die Franzi

Hallöchen,

Kann man die Überweisung stornieren?

nein. FAQ:2935

Was kann man jetzt tun?

Den (falschen) Empfänger ansprechen und um Rücküberweisung
bitten. Im Falle der Weigerung geht dann der Umweg über den
Rechtsanwalt und § 812 BGB.

ich weiß, Du bist Fachmann, deswegen eine ganz vorsichtige
Verständnisfrage: wohin soll denn der falsche Empfänger
rücküberweisen, wenn hier sowas wie eine „Bareinzahlung“
vorliegt?

OK, dann steiche das „rück“. Natürlich muß man dem Empfänger seine Bankverbindung vorher mitteilen.

Und müßte denn nicht sich die Bank um die Angelegenheit
kümmern, wenn das Ganze auf einem Fehler eines
Bank-Mitarbeiters beruht?

Naja, ob bzw. wie weitreichend der Fehler des Mitarbeiters war, müßte man klären. So oder so muß das Kreditinsitut ja überhaupt mal von dem Problem erfahren. Wenn man ihm Bescheid sagt, wird man sich auch um die Sache kümmern. Einen anderen Weg als über das eigene KI gibt es ja eh kaum.

Gruß
Christian

Hi,

dein Beispiel mit fem Opa und dem Enkel unterscheidet sich
fast völlig vom ursprünglichen Problem.

wenn Du das denkst, dann liegt das an Deinem Nicht-Wissen wie Bank-Zahlungsverkehr funktioniert.
Das Beispiel stimmt zu mind. 90 % mit dem Bäckerei-Fall überein.

Alles hängt davon ab,
wie sich die Einzahlerbank notiert, wer die Einzahlung
vorgenommen hat,

Die gesetzliche Regelung habe ich Dir bereits mitgeteilt.

Ich hab noch nie was bar eingezahlt,
jedenfalls kann ich mich nciht mehr erinnern.

Ahja. Das erklärt alles.
Einer Deiner Vor-Poster schrieb auch so ähnlich.

Da müssen wir
wirklich mal drauf warten, wasd ein Insider sagt :smile:
Wenn ich jetzt die Bäckereiverkäuferin wäre, die die falsche
einzahlung verzapft hat, dann würde ich zuerst zu meiner Bank
gehen

Ich würde zuerst zu meinem Chef gehen und dann zur Bank. Oder der Chef geht zur Bank. Es ist sein Geld.

und das Problem schildern und um hilfe bitten.wenn die
nicht mitmachen (was ich mir nciht vorstellen kann), dann mal
gucken was da als Empfänger steht. Sicher Name, Konto, BLZ und
Name des Kreditinstituts. Dann Empfänger kontaktieren, dass
die nachgucken und zurücküberweisen. Die müssen doch irgendwie
nachgucken können, von wem sie wann wieviel geld bekommen

Es war erst letzten Freitagabend. Samstag und Sonntag sind keine Banktage ===> die Gutschrift muß noch garnicht erfolgt sein.

haben. Klar wird das was kosten, aber ich denke auch, dass in
der Kasse einiges an Geld drin war, so dass sich das lohnt.
und im Falle des Falles müßte doch das Unternehem (Bäckerei)
für sowas versichert sein… *überleg*

Versicherung gegen Geldverlust? *LOL*

Gruß Gudrun

Auch Hallöchen,

OK, dann steiche das „rück“. Natürlich muß man dem Empfänger
seine Bankverbindung vorher mitteilen.

mit der Streichung wäre ich einverstanden. :wink:

Und müßte denn nicht sich die Bank um die Angelegenheit
kümmern, wenn das Ganze auf einem Fehler eines
Bank-Mitarbeiters beruht?

Naja, ob bzw. wie weitreichend der Fehler des Mitarbeiters
war, müßte man klären. So oder so muß das Kreditinsitut ja
überhaupt mal von dem Problem erfahren. Wenn man ihm Bescheid
sagt, wird man sich auch um die Sache kümmern. Einen anderen
Weg als über das eigene KI gibt es ja eh kaum.

Das habe ich ja die ganze Zeit behauptet, war aber damit bisher allein auf weiter Flur! :wink:

Danke, daß Du das bestätigst.

Gruß Gudrun

Guten morgen,

und das Problem schildern und um hilfe bitten.wenn die
nicht mitmachen (was ich mir nciht vorstellen kann), dann mal
gucken was da als Empfänger steht. Sicher Name, Konto, BLZ und
Name des Kreditinstituts. Dann Empfänger kontaktieren, dass
die nachgucken und zurücküberweisen. Die müssen doch irgendwie
nachgucken können, von wem sie wann wieviel geld bekommen

Es war erst letzten Freitagabend. Samstag und Sonntag sind
keine Banktage ===> die Gutschrift muß noch garnicht erfolgt
sein.

muß nicht, ist aber wahrscheinlich. Ein Kündigung des Überweisungsvertrages (also der Rückruf) ist nur solange möglich, wie die Zahlung die Empfängerbank noch nicht erreicht hat.

Gruß
Christian