Hallöchen,
Kann man die Überweisung stornieren?
nein. FAQ:2935
Was kann man jetzt tun?
Den (falschen) Empfänger ansprechen und um Rücküberweisung
bitten. Im Falle der Weigerung geht dann der Umweg über den
Rechtsanwalt und § 812 BGB.ich weiß, Du bist Fachmann, deswegen eine ganz vorsichtige
Verständnisfrage: wohin soll denn der falsche Empfänger
rücküberweisen, wenn hier sowas wie eine „Bareinzahlung“
vorliegt?
OK, dann steiche das „rück“. Natürlich muß man dem Empfänger seine Bankverbindung vorher mitteilen.
Und müßte denn nicht sich die Bank um die Angelegenheit
kümmern, wenn das Ganze auf einem Fehler eines
Bank-Mitarbeiters beruht?
Naja, ob bzw. wie weitreichend der Fehler des Mitarbeiters war, müßte man klären. So oder so muß das Kreditinsitut ja überhaupt mal von dem Problem erfahren. Wenn man ihm Bescheid sagt, wird man sich auch um die Sache kümmern. Einen anderen Weg als über das eigene KI gibt es ja eh kaum.
Gruß
Christian