Geld an Familie geliehen, welche Sicherheit kann gwählt werden

Es wurde Geld an Vater und Mutter verliehen. Nun soll dies im Nachhinein schriftlich fixiert werden, damit es später bei einer Erbschaft mit eingerechnet werden kann, da es mehrere Kinder gibt, die nichts dazugegeben haben. Der verliehene Betrag soll aus dem Erbe vorab rausgerechnet werden.

Die Überlegung ist, dies von einem Rechtsanwalt / Notar fixieren zu lassen. Es geht um eine Summe von 60.000 Euro.

Kostet aber natürlich wieder Geld. Kann man so eine Angelegenheit auch anders lösen, ohne Kosten / Gebühren?

Auch nicht ganz unwichtig: Der Wunsch, kam von den Eltern, die das Geld bekommen haben, um später keinen Streit zwischen den Kindern vom Zaun zu brechen.

Gruss

Robby

Hi,

Kann man so eine Angelegenheit auch anders lösen, ohne Kosten / Gebühren?

Blatt Papier, Stift, Vertrag aufsetzen und beide Parteien unterschreiben lassen. In Deutschland herrscht Formfreiheit bei Verträgen mit nur ganz wenigen Ausnahmen: https://de.wikipedia.org/wiki/Vertragsfreiheit

Gruss
K

Tatsächlich wäre ein „Darlehensvertrag“ auch ohne notarielle Mitwirkung hinreichend, um hierüber als Gläubiger Nachlassforderung stellen zu können.
Natürlich nur über offene Beträge, die Rückzahlungen dürften die Erben belegt verlangen bzw. Kontauszüge der Erblasser dahingehend überprüfen wollen.

G imager