Hallo,ich bin voller Enthusiasmus zum Berater um eine Riesterrente für meine Tochter abzuschließen. Geht nicht, das Mädel geht keiner sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nach. Was nun ? Wie erreiche ich mit möglichst wenig Einsatz möglichst viel? Ich freu mich auf Eure Tipps, liebe Grüße Elke
Hallo,ich bin voller Enthusiasmus zum Berater um eine
Riesterrente für meine Tochter abzuschließen. Geht nicht, das
Mädel geht keiner sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung
nach. Was nun ? Wie erreiche ich mit möglichst wenig Einsatz
möglichst viel? Ich freu mich auf Eure Tipps, liebe Grüße Elke
Hallo Elke,
gerade selbst hier im Forum gelernt: Auch Behinderte, die in staatlich anerkannten Werkstätten für Menschen mit Behinderungen arbeiten, sind förderberechtigt. Bei ihnen ist das Taschengeld, das sie in der Werkstätte erhalten, für die Berechnung des Mindesteigenbeitrages maßgeblich. Trifft das auf Deine Tochter zu?
Frank Wilke
Hallo,
ergänzend zu Franks Hinweis folgender Link:
[http://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/nn_10…](http://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/nn_10990/SharedDocs/de/Inhalt/02 Rente/05 riester rente/02 sie 20moechten 20vorsorgen/voraussetzungen/pflichtversicherte _20in der gesetzlichen rv.html)
kannte der Berater vielleicht nicht…
Gruß
Hallo Frank, ich denke dass Du recht hast. Das Mädel erhält neben der Grundsicherung 120 Euro, damit such ich mir dann doch mal einen Berater der besser drauf ist. Vielen Dank, Elke