Hallo,
kann man als Vater eines nicht ehelichen 6 jährigen Kindes, neben der Mutter Mitinhaber des Sorgerechts, Geld für sein Kind anlegen und verwalten…
…ohne das die Mutter Verfügungsgewalt darüber bekommen kann?
…ohne das dieses Geld Verfügungsmasse für das Sozialamt wird, im Rahmen analog zum „Familieneinkommen“ als „Familienvermögen“?
(Es genügt, wenn mein Unterhalt schon für die übrigen Familienmitglieder sozialisiert wird!)
…ohne das die Mutter was davon erfährt?
Danke für Euer Mitdenken.
Norbert
Hallo,
zunächst mal, ich bin nur Laie…
bei Kontoeröffnungen für Minderjährige ist immer die Mitwirkung beider Elternteile erforderlich, dann hat die Mutter davon Kenntnis und die Konten sind auch als Oderkonten angelegt, also Verfügungsberechtigung der Mutter.
Da wäre nur ein separates Konto auf den eigenen Namen mit Vorausverfügung, dass bei Tod oder anderen Ereignissen, es an das Kind fallen soll…
Oder bei größerer Summe eine Stiftung. Dazu braucht man aber sicher die Hilfe eines Rechtsanwalts.
Nur so Ideen
C.
kann man als Vater eines nicht ehelichen 6 jährigen Kindes,
neben der Mutter Mitinhaber des Sorgerechts, Geld für sein
Kind anlegen und verwalten…
…ohne das die Mutter Verfügungsgewalt darüber bekommen kann?
…ohne das dieses Geld Verfügungsmasse für das Sozialamt
wird, im Rahmen analog zum „Familieneinkommen“ als
„Familienvermögen“?
(Es genügt, wenn mein Unterhalt schon für die übrigen
Familienmitglieder sozialisiert wird!)
…ohne das die Mutter was davon erfährt?
Danke für Euer Mitdenken.
Norbert
Hallo Norbert,
du kannst im Rahmen einer Versicherung Geld anlegen und dein Kind begünstigen.
Eine andere Möglichkeit wäre ein Depot im Ausland. Da wird nicht überall nach der Mutter gefragt.
Gruß
Boris
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Kann man da nicht einfach eine Schenkung an den Sohn machen (Vorzeitiges Erbe) mit den Vermerk das er, bzw die Schenkung erst mit seinen 18. Geburtstag angetastet werden kann.
Da er durch den Handel keien Nachteil hätte, währe er an sich rechtens egal wie alt er ist. Das bedeutet eigentlich er kann hier auch eine Weinilligung geben. Ich würde hier einfach zu einen Notar gehen udn das ganze besigeln lassen, damit der Vertrag (Schenkung) zwischen dir und deien sohn auch rechtskräftig ist.
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