Geld auf falsches Konto überwiesen. Was tun?

Guten Tag,
Wie in der Überschrift beschrieben habe ich das Problem, dass ich Geld auf ein falsches Konto überwiesen habe. Das Blöde ist nur, dass es nicht irgendein Zahlendreher war, sondern ich das ganze Geld auf ein komplett falsches Konto überwiesen habe.
Zur Vorgeschichte:
Ich habe vor einem Monat im Internet für mein Auto ein Fahrwerk bestellt bei www.der-*********.de. In der Bestätigungsmail waren die Kontodaten nicht ersichtlich, weshalb ich dann einfach auf die Internetseite ging und die Kontodaten von dort notierte. Das fatale ist, dass ich auf der Seite www.der*********.de war; ich also nur den Bindestrich vergessen hatte. Und jetzt sind 700€ weg :confused:
Ich habe schon mehrfach versucht den Besitzer dieser Seite zu kontaktieren, doch dieser ist nicht zu erreichen. Und auf die zwei E-Mails die ich schrieb gab es auch noch keine Antwort.
Was kann ich tun? Kann die Bank irgendetwas regeln? Oder hilft in so einem Fall nur noch ein Anwalt? :frowning:
Vielen Dank im Vorraus!
Gruß Simon

Hallo,

Ich habe schon mehrfach versucht den Besitzer dieser Seite zu
kontaktieren, doch dieser ist nicht zu erreichen. Und auf die
zwei E-Mails die ich schrieb gab es auch noch keine Antwort.
Was kann ich tun? Kann die Bank irgendetwas regeln? Oder hilft
in so einem Fall nur noch ein Anwalt? :frowning:

wenn der Zahlungsempfänger nicht reagiert, kann man noch versuchen, einen Überweisungsrückruf über sein KI in die Wege zu leiten. Problem: ohne Einverständnis des Zahlungsempfängers geht da gar nichts.

Alles weitere geht dann nur über den Rechtsweg. http://bundesrecht.juris.de/bgb/__812.html

Gruß
Christian

Überweisungsrückrufe im eigentlichen Sinne sind nur möglich solange noch kein Geldeingang beim Zahlungsempfänger zu verzeichnen ist.
Heißt eigentlich, dass das Geld noch, je nach Bank, entweder bei einer Zentralbank, Landesbank oder der Bundesbank sein muss, dass das *ohne* Zustimmung des Zahlungsempfängers klappt.

In deinem Fall wird dir daher nur der Rechtsweg bleiben

Überweisungsrückrufe im eigentlichen Sinne sind nur möglich
solange noch kein Geldeingang beim Zahlungsempfänger zu
verzeichnen ist.

Das ist falsch. http://bundesrecht.juris.de/bgb/__676a.html

Gruß
C.