Geld auf Kinderkonto wegen der Zinsen legal

Hi

Ist eigentlich folgende Vorgehensweise Finanzamtstechnisch legal.

Eltern überweisen einen größeren Betrag aufs Kinderkonto um dadurch
die Zinsen dem Kind zugute kommen zu lassen, da auf dem Kinderkonto
ein höherer Zins gezahlt wird.
Später soll genau der überwiesene Betrag, dem Konto wieder entnommen
werden.
Die angefallenen Guthabenzinsen würden auf dem Kinderkonto verbleiben.

Es geht also nicht um die pers. Bereicherung.

Danke und Grüße
Robert

Klar ist das legal-die Eltern sollten sich aber schon mal drauf einstellen, dass sie entweder die Zinsen versteuern oder aber eine Schenkung vom Kind an die Eltern bei Rückgabe des Geldes getätigt haben-und das kann teuer werden.

Hallo!

eine Schenkung vom Kind an die Eltern bei Rückgabe des
Geldes getätigt haben-und das kann teuer werden.

Kann das Kind nicht sogar das Geld einfach zurückfordern, wenn es dann
erwachsen ist?
Immerhin ist das Geld doch vom Kind wenn es auf seinem Konto ist
und da dürfen sich Eltern nicht einfach bedienen.

Gruß
Stefan

Nennt sich das jetzt eine positive Verneinung?

Zinsen die auf dem Konto des Kindes anfallen würden ganz normal versteuert werden, so denn der Freibetrag überschritten werden würde.

Das Geld wird nicht verschenkt sondern dem Kind quasi geliehen.
Ob das gesetzlich möglich ist, weiß ich auch nicht.

Es hat aber niemand, auch ich nicht, von einer Schenkung gesprochen bzw. geschrieben.

Das mit dem geliehen ist aber das Problem. Ein minderjähriges Kind kann kein Darlehen aufnehmen, weil es nicht geschäftsfähig ist. Die gestzl. Vertreter (Eltern) dürfen auch keine Rechtsgeschäfte für das Kind vornehmen, welches das Kind belasten würde (Darlehen). Dazu wäre die Genehmigung durch einen gerichtlich bestellten Ergänzungspfleger notwendig.

Es dürfte auch daran scheitern, dass die darlehensweise Bereitstellung gegen §181BGB verstößt, da die Eltern ja Darlehensgeber sind und gleichzeitig das Kind vertreten.

Das ist aber eher was fürs Rechtsbrett.

Kurz gesagt: Legal geht das nicht!

Gruß

Jörg

Erträge aus dem Vermögen der Eltern
Hi !

Die Einkünfte aus Kapitalvermögen sind stets demjenigen zuzrechnen, dem das Kapitalvermögen gehört. Gehört dieses Vermögen weiterhin den Eltern, so haben diese die Zinsen in ihrer Steuererklärung anzugeben.

Welche Bedingungen die Bank an die Gewährung des erhöhten Zinssatzes knüpft, ist steuerlich erst ma ohne Bedeutung, könnte aber im Rahmen einer zivilrechtlichen Überprüfung (durch die Bank) einiges an Ärger bedeuten.

BARUL76

.

Danke für die erklärende Antwort
Hatte ich schon gedacht, aber nicht gewußt.

Danke für die erklärende Antwort
Hatte ich schon gedacht, aber nicht gewußt.

Wäre auch zu schön gewesen