Hallo zusammen,
ich habe da eine Frage, auf die ich auch nach intensiver Suche im Internet keine Antwort gefunden habe:
Der maximale jährliche Betrag bis zu dem man Kapitalerträge nicht versteuern muss liegt ja bekanntlich bei 801 EUR. Auf alles was darüber liegt an Tagesgeldzinsen, Aktiengewinnen, etc. muss man dann 25% Kapitalertragssteuern, Kirchensteuer, Soli zahlen.
Wenn ich nun meine 801 Euro schon ausgeschöpft habe und zur Vermeidung von Steuern einen größeren Geldbetrag bei meiner Freundin aufs Tagesgeldkonto überweise, so dass weitere Zinsen in ihren Freibetrag fallen - ist das dann Steuerhinterziehung?
Hallo Thimo,
nein, ist es nicht. Denn wenn Du das Geld auf dem Konto Deiner Freundin „parkst“, dann ist sie es, die die Kapitalerträge formell erhält. Sie muß diese dann auch versteuern, wenn sie den Freibetrag überschreitet.
Der Bundesfinanzhof hat zwar mal entschieden, daß bei Zahlungsflüssen zwischen Eltern und Kindern das Geld (und die Erträge) nur dann den Kindern als zugeflossen gilt, wenn es endgültig bei den Kindern bleiben soll und es die Eltern nicht zurückholen. Aber das ist eine andere Beweislage.
Wie ihr das Geld im Innenverhältnis umherschiebt, ist für die Besteuerung der Kapitalerträge unerheblich. Man kann allenfalls daran denken, die Zahlungsströme als jeweilige Schenkungen anzusehen, aber da wirst Du vom Betrag her ebenfalls unter die Freibeträge fallen.
Viel Erfolg beim Steuersparen!
Schöne Grüße
IWC