Beispielfamilie Müller mit einem Kind bekommt viel Geld aus dem Ausland.Herr Müller möchte in Österreich ein Konto eröffnen.Jetzt will Frau Müller aber auch einiges kaufen.Wie hoch sind die freibeträge hier?
Ebendso denken die Müllers daran ein Haus zu kaufen.Wäre es möglich den Betrag steuerfrei zu überweisen?
Schönes WE Petra
Hallo ?
Um was handelt es sich denn ? Erbschaft, Schenkung, Verkauf ???
VG
TraderS
Hallo Traders
Nehmen wir an aus einem Verkauf.
LG Petra
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Hallo Petra,
ich hatte vorhin noch vergessen zu fragen, aus welchem Land das Geld kommt. Ich kann verstehen, dass man sich in solchen Sachen gerne etwas bedeckt hält, aber für Fragen der möglichen Doppelbesteuerung und deren Regelung durch Doppelbesteuerungabskommen ist die Frage nach dem Herkunftsland wichtig.
Grundsätzlich sieht das OECD-Musterdoppelbesteuerungsabkommen (MDBA) vor, dass solche Veräußerungserlöse im Belegenheitsstaat zu versteuern sind und in Deutschland von der Eeinkommensteuer befreit bleiben. Es gibt allerdings für einige wenige Länder Ausnahmen. Im Anschluss daran wäre aber eine „Verwendung“ steuerlich weitestgehend unbedenklich (in Deutschland).
VG
TraderS
Hallo,
Beispielfamilie Müller mit einem Kind bekommt viel Geld aus
dem Ausland.
Zuerst ist zu prüfen, ob es sich nach deutschen Steuerrecht überhaupt um Einkünfte handelt.
Dann ist im Doppelbesteuerungsabkommen nachzuschauen, welcher Staat das Besteuerungsrecht hat und wie die Doppelbesteuerung vermieden wird.
Herr Müller möchte in Österreich ein Konto
eröffnen.
Dieser Vorgang hat zunächst keine Auswirkung auf die deutsche Steuer. Die Zinsen sind jedoch wegen dem Welteinkünfteprinzip wieder in Deutschland zu versteuern.
Jetzt will Frau Müller aber auch einiges kaufen.Wie
hoch sind die freibeträge hier?
Mit dem Geld kann man machen, was man will. Dazu braucht man keine Freibeträge.
Ebendso denken die Müllers daran ein Haus zu kaufen.
Deutschland oder im Ausland? zum Vermieten oder zur Selbstnutzung?
Wäre es
möglich den Betrag steuerfrei zu überweisen?
Eine Überweisung allein ist nicht steuerpflichtig, nur eventuell der Grund, warum überwiesen wird.
Schöne Grüße
C.