Ich habe über vermögenswirksame Leistung einen BSV abgeschlossen, weil der Vertreter mir sagte, daß das heute nicht mehr genutzt werden muß fürs Eigenheim. Nun ist der Vertrag zuteilungsreif, habe auch schon wieder einen neuen abgeschlossen und nun kriege ich ein Schreiben, da steht es ganz anders drin.
Da steht drin, daß ich die staatlichen Zulagen, das ist die Wohnbauprämie??, dann verliere, wenn ich nicht innerhalb von 12 Mon. nachweise, daß ich das Geld für Renovierung etc. ausgegeben habe.
Ich wollte das Geld eigentlich sparen. Was tun? Hat jemand ne Idee? Bin dankbar für hilfreiche Antworten. Danke im Voraus. Gruß Ylian
Das steht dann aber sicher so nur für den neuen Vertrag, oder?
Das wurde nämlich geändert.
Und Vertreter erzählen leider manchmal viel, wenn sie Geschäft machen wollen. Du bist doch auch nicht mehr die Allerjüngste, ist dir das noch nie aufgefallen? Er verdient doch nur, wenn du den BSV machst, und nicht wenn du einfach ganz normal sparst, was sehr oft viel sinnvoller ist.
Gruß
Hallo,
der Bausparkassenvertreter hat völlig recht.
Der Vertrag für die vermögenswirksame Leistung kann nach Ablauf (7 Jahre) ausgezahlt werden ohne dass eine wohnwirtschaftliche Verwendung vorliegt.
Allerdings ist es auch richtig, dass die Förderung für die Wohnungsbauprämie in 2009 neu geregelt wurde:
**Änderungen ab 2009
Die Wohnungsbauprämie wird künftig nur noch gezahlt, wenn das geförderte Guthaben wohnwirtschaftlich verwendet wird (z.B. für Renovierungen oder den Erwerb einer Immobilie). Diese Neuregelung gilt für alle Verträge, die ab dem 1. Januar 2009 abgeschlossen werden.
Eine Ausnahme besteht nur für junge Bausparer, die ihren Bausparvertrag vor Vollendung des 25. Lebensjahres abschließen und frühestens sieben Jahre nach Vertragsabschluss über die Bausparsumme verfügen. Hier bleibt es im Wesentlichen bei der flexiblen Verwendungsmöglichkeit nach Ablauf der siebenjährigen Bindungsfrist - allerdings gelten auch hier gewisse Einschränkungen.
Alle bis zum 31. Dezember 2008 abgeschlossenen Verträge, für die auch in 2008 noch mindestens ein tariflicher Sparbeitrag geleistet wurde, fallen unter die alte Regelung. Nach Ablauf der siebenjährigen Bindungsfrist können Sie weiterhin frei über Ihr gefördertes Bausparguthaben verfügen.**
Also bitte unterscheiden zwischen Vermögenswirksamer Leistung und Wohnungsbauprämie. Es handelt sich um 2 völlig unterschiedliche Förderungen.
Gruß Merger
Hallo Merger,
das hilft mir super weiter. Vielen dank. Der BSV ist jetzt zuteilungsreif, vermögenswirksame Leistung habe ich nicht bekommen vom Staat, aber die Wohnbauprämie.
Wenigstens kann ich das Geld dann so jetzt auch nutzen. Den nächsten werden wir dann wohl ins Haus stecken. So richtig scheint sich das mit dem BSV ja nicht zu lohnen.
Hab vielen Dank für Deine Antwort. Hat mir sehr geholfen. Ylian
Hallo Granini,
tja, man lernt doch nie aus. Das Schreiben über den Verlust der staatl. Prämie war auf den alten Vertrag gemünzt, aber dann stimmt das ja so nicht.
Und normal sparen, ich bekomme ein bißchen was vom Arbeitgeber dazu und Lebensversicherung lohnt sich ja auch nicht. Da dachte ich, ist das ganz gut. Das nächste Mal also was anderes.
Danke für Deine Antwort. Da zwei mir ähnlich geschrieben haben, ist die Antwort wohl korrekt. Auch Dir ein herzliches Dankeschön für Deine Antwort. Gruß Ylian, die erleichtert ist