ich hatte einen Traum: (das gab es doch schon mal) egal, also,
Nehmen wir mal an, da ist ein Mensch der heißt…ähhhhh sagen wir mal Günni, also Günni bekommt Geld von …äh…Wolle… oder Wolfi oder was weiß ich. Günni hat auch schon einen richtigen Titel (also kein für DSDS) sondern vom Gericht, nun möchte er pfänden (soll es ja geben). PROBLEM: Wolle oder Wolfi oder was weiß ich lebt nun im Ausland, sagen wir mal …äh…Schweden.Weil er immer so viel „Mein neues Leben“ gesehen hat.
Was könnte Günni denn nun machen?
Tja leider bin ich dann aufgewacht und die Lösung kam nicht mehr. Mist Wecker!!!
ich hatte einen Traum: (das gab es doch schon mal) egal, also,
Auch ich hatte einen Traum: Leute können ihre Fragen abstrakt, jedoch kurz und präzise formulieren.
Ich träumte von einem Beispiel: „Was gibt es bei einer Pfändung im Ausland (hier insbesondere Schweden) zu beachten?“
Dann wachte ich auf und mein Blick fiel auf den Bildschirm von w-w-w, wo sich Leute Arbeit machen, damit andere Leute möglichst viel Arbeit haben, die Frage zu verstehen.
Grüße
Ulf
Hej Ulf,
sehr kreative Antwort. Dazu fällt mir auch was ein: Wenn man nichts zu sagen hat, dann sollte man es auch nicht.
Liebe Grüße martin
Auch ich hatte einen Traum: Leute können ihre Fragen abstrakt,
jedoch kurz und präzise formulieren.
Ich träumte von einem Beispiel: „Was gibt es bei einer
Pfändung im Ausland (hier insbesondere Schweden) zu beachten?“
Dann wachte ich auf und mein Blick fiel auf den Bildschirm von
w-w-w, wo sich Leute Arbeit machen, damit andere Leute
möglichst viel Arbeit haben, die Frage zu verstehen.
Grüße
Ulf
sehr kreative Antwort. Dazu fällt mir auch was ein: Wenn man
nichts zu sagen hat, dann sollte man es auch nicht.
Hallo Martin,
Schweigen oder Selbstkritik wären zwei von vielen Optionen gewesen. Du hast die Variante gewählt, wo du erhoffst, dass du möglichst viele gute Antworten auf deine Ursprungsfrage erhältst.
Viel Glück
Ulf
sehr kreative Antwort. Dazu fällt mir auch was ein: Wenn man
nichts zu sagen hat, dann sollte man es auch nicht.
Dank Ulf weiß ich jetzt wenigstens was Du eigentlich wissen wolltest. Die Antwort war also durchaus hilfreich - und zwar für andere w-w-w User, die es u.U. auch interessiert, was Du denn nu gefragt hast
Augenscheinlich handelt es sich um eine medizinische Frage, denn dich scheint es ja zu stören zu früh aufgewacht zu sein…
Da hilft…
a) Wecker aus lassen
b) Gutes Schlafmittel nehmen
oder
c) den Konsum von Hallizinogenen Drogen (vorsicht illegal) in Betracht zu ziehen und darauf zu hoffen dass der Traum… äh… Tripp nie endet.
Wenns ein zivilgerichtlicher Titel ist, diesen Titel nach der EuGVVO bestätigen lassen. Wenns ein zivilgerichtlicher Titel ist, der unbestritten war (z.B. rechtskräftiger Vollstreckungsbescheid), geht auch die Bestätigung als europäischer Vollstreckungstitel (EuVTVO Bestätigung), was noch besser ist, da dieser europaweit als inländischer Titel gilt.
Meiner Erfahrung nach mit deutschen Titeln muss man öfters genauer darauf hinweisen, was man will, da Gerichte und Anwälte die EuGVVO und EuVTVO Bestätigung manchmal verwechseln, die Erfahrung hab ich sowohl hier in Österreich als auch in Deutschland schon gemacht.
Mit dem Titel kann dann in Schweden nach dortigem Recht vollstreckt werden.