Hallo,
meine Geschwister und ich haben 2012 ein Haus im Ausland verkauft. Das Geld wurde im November noch auf das Anderkonto des ausländischen Notariats gezahlt, auf unser gemeinsames deutsches Konto haben wir das Geld erst im Febuar überwiesen bekommen.
Müssen wir diese Geld noch 2012 oder erst 2013 versteuern? Meine Geschwister sind selbständig, ich bin Angestellte.
Viele Dank im Vorraus
Hallo!
Es tut mir leid, aber ich kann darauf keine fundierte Antwort liefern. Aber habe folgende Frage dazu, die mir in den Sinn kommt:
Ist es euer Beruf, Häuser zu verkaufen oder war das ein Spekulationsobjekt? Ansonsten farge ich mich, ob das überhaupt zu versteuern ist?
Gruss
Free
LEIDER IST DER EXPERTEN-USER VON WWW ZUR ZEIT NICHT
ANWESEND. VIELLEICHT KANN DA EINER ANDERER USER
BEHILFLICH SEIN. ODER…VIELLEICHT ÜBER DIE
SUCHMASCHINE EINE ANTWORT FINDEN…
GRUSS i.V. BOB
Hallo,
Leider kann ich ihnen hier nicht weiterhelfen.Ich gehe aber davon aus das Sie an das ausländische Finanzamt zahlen müssen,somit deren Steuersatz.Kann ein Vorteil oder auch Nachteil sein je nach Land.
Leute die z. B. im Ausland arbeiten, müssen auch an das ausländische Finanzamt ihre Steuern zahlen.
Gruß
monika61
Hallo,
hier wäre zuerst einmal zu klären, ob überhaupt eine Steuerschuld vorliegt.
Ansonsten ist immer das Datum des Geldflusses entscheidend.
Gruß
Dieter
Als Angestellte haben sie den Zugewinn ( d.h.nach abzug des ehem.Kaufpreises) aus dem hausverkauf beim lohnsteuerjahresausgleich 2013 zu versteuern,aber nur wenn sie die Immobilie vor der 10 jahrtesfrist verkauft haben.Nach 10 jahren ist der Zugewinn Steuerfrei.Mit dem selbständigen Bereich steuer beschäftige ich mich nicht. hier ist der Steuerberater ihrer Geschwister gefragt.Schnuggi1521
hallo saharakatze,
nach meiner - leider nicht 100%ig findierten Meinung gehe ich von folgendem aus:
Wenn das Geld im Nov. 2011 bei dem Notaar einging. waren die Auszahlungsvoraussetzung an Dich und Deine Geschwister noch nicht gegeben.
Aus diesem Grunde zahlte der Notar auch erst im Feb. 2013.
Bei Dir als Angestellte gilt grundsätzlich das Zuflußprinzip: Versteuerung zum Zeitpunkt des Geldeinganges, also 2013.
Denke bitte daran, daß Du nur den Gewinn verstuern mußt; und dies auch nur dann, wenn die steuerlichen „Sekulationsfristen“ unterschritten wurden.
Für Deine Geschwister ist zu klären, ob der Immoblienverkauf das Privatvermögen betrifft; dann gilt das gleiche wie bei Dir.
Wenn es sich aber um Betriebsvermögen im Rahmen der Selbstständigkeit handelt ( siehe Bilanz ) tendiere ich zu einer Steuerpflicht in 2012; aber hier kann der Steuerberater ja abschließend beraten.
MfG
Stefan Seidel
Hallo saharakatze,
beim Verkauf fällt für den Verkäufer keine Leistung an
das Finanzamt an. Gezahlt werden nur für die später
anfallenden Zinsen, wenn das Geld auf ein Sparbuch gelegt
wird. Oder aber der Hausverkauf beruht auf eine Erbmasse,
dann könnten Erbschaftssteuern anfallen, aber erst wieder
nach Abzug der Freibeträge.
Gruß tilgba
Für die Frage der Spekulationsfrist ist das Datum von Übergang von Nutzen und Lasten entscheidend. Da wir hier bei den „sonstigen Einkünften“ sind, ist die Vereinnahmung in dem Moment vollzogen, in dem Sie die Verfügungsgewalt über das Geld erhalten. Also im Februar.
Hallo,
nach dem Zuflussprinzip dürfte das Geld steuerlich in 2013 fallen - fragen Sie zur Sicherheit direkt beim Finanzamt nach. Mit Einkünften, die zunächst im Ausland entstanden und auf einem Anderkonto waren, kenne ich mich nicht 100% aus. Alles Gute !
Hallo,
ob die Einnahmen hängt davon ab, wie das Haus genutzt wurde.
- Eigennutzung > keine Versteuerung
- Vermietung länger als 10 Jahre > keine Versteuerung
- Vemietung kürzer als 10 Jahre > evtl. Versteuerung Gewinn (Verkaufspreis abzgl. Kaupfreis zzgl. geltend gemachte Abschreinung)
- Betriebsvermögen > Versteuerung
Versteuerung m.E. 2012 da Verfügungsmacht.
Sollten Se 2012 das Haus geerbt haben > versteuert der Erblasser
Hallo,
leider darf ich diese Frage nicht beantworten, da diesbezügliche Auskünfte unter das Steuer- und Rechtsberatungsgesetz fallen. Ich würde hierfür einen Steuerberater einschalten.
Grundsätzlich gilt in Deutschland aber das Zuflussprinzip. Soll heißen, wenn das Geld auf Ihrem Konto ist.
Mit besten Grüßen aus Hamburg
Peter Baumgarten
Hallo,
hierzu kann ich leider nichts sagen, da das Geld bzw. der Gewinn evtl. im Ausland versteuert werden müsste.
Grüße,
Bea