Liebe/-r Experte/-in,
ich habe vor 2 Monaten einem Bekannten 2.500 Euro ausgeliehen. Nun stellte es sich heraus, dass er mit das Geld nicht mehr zurückzahlen wird. Meine Eltern sind die einzigen Zeugen.
Gibt es juristische Möglichkeiten, an das Geld noch irgendwie ranzukommen? Oder muss ich mich mit dem Verlust abfinden?
Schöne Grüße
Andreas
Guten Tag, Andreas - ich bin kein Rechtsanwalt und darf keine Rechtsberatung durchführen. So sage ich mal : Es kommt immer zuerst darauf an, dass man
beweisen kann. Das geht durch Dokumente, durch Zeugen
(auch die Eltern kommen infrage, klar).
Das zweite, wichtige ist : Hat der Schuldner Geld oder Vermögen ? Wenn derjenige „arm“ ist, bereits hoch verschuldet ist, oder schon gepfändet wird, dann ist es
ziemlich schwierig. In solchen Fällen hole ich mir einen Titel, der lange Jahre gültig ist, und versuche dann später, das Geld einzutreiben.
Was auch vielleicht helfen könnte, wäre eine Ratenzahlungsvereinbarung. Bei sowas wäre es gut,
die Bankverbindung des Schuldners zu erfahren -
vielleicht ist die schon bekannt ?
Für weitere Fragen - ich helfe Ihnen gern.
Beste Grüße Peter Brückner email [email protected]
Lass das mal einen Anwalt machen
Hallo Andreas!
Es wurde ein Darlehensvertrag geschlossen. Ihre Eltern sind Zeugen. Auch mündlich können Darlehensverträge geschlossen erden.
Wenn eine Fälligkeit vereinbart wurde, können Sie grundsätzlich vorher kein Geld fordern.
Wenn keine Fälligkeit vereinbart, zunächst den Bekannten schriftlich mit Terminsetzung (2 Wochen) auffordern, das Geld zurückzuzahlen (per Einschreiben Rückschein). Evtl. gerichtliche Schritte/Einschaltung eines Anwaltes androhen.
Wenn dann nichts kommt, können Sie selbst einen Mahnbescheid beim Gericht beantragen oder einen Anwalt beauftragen.
Achtung: Anwalt und Gericht kosten Geld. Wenn Ihr Bekannter nichts hat, kann es natürlich sein, dass Sie gutes Geld dem schlechten Geld hinterherwerfen.
Auf der anderen Seite würde die Forderung nach drei Jahren verjähren, wenn Sie nichts unternehmen. Auch besteht trotz Zeugen ein gewisses Prozesskostenrisiko, d.h. sollte es zum Gerichtsverfahren kommen und Sie verlieren, bleiben Sie auf den Kosten sitzen.
Also: Beraten lassen.
Alles Gute
joachimd
Hallo,
Sie können die Wahrung Ihrer Rechte durch einen Rechtsanwalt durchsetzen, was jedoch mit entsprechenden Kosten verbunden ist. Oder Sie stellen Strafanzeige bei der Polizei wegen Betrug. Hier sollten Sie sich jedoch bewußt sein, daß Sie dem Schuldner von Anfang an betrügerische Absichten unterstellen müssen.
Auf eigen Kosten von 23,00 € können Sie auch bei dem zuständigen Amtsgericht einen Mahnbescheid erlassen. Reagiert der Schuldner nicht darauf, dann folgt der Vollstreckungsbescheid. Erfolgt auf diesen vom schuldner ebenfalls keine Reaktion, dann können Sie per Gerichtsvollzieher Pfändungen und dergleichen vornehmen lassen. Die Pfändungen sind ganze 30 Jahre vollstreckbar. Die Kosten hierfür muß der Schuldner zusätzlich zu den bereits Ihnen geschuldeten Geld leisten.
Wir hoffen wir konnten helfen.
du hast zeugen, dann würde ich zur Polizei gehen und ihn anzeigen
gruß, darlina
Hallo Andreas,
du kannst das gerichtliche Mahnverfahren einleiten und auf diesem Wege die Forderung titulieren lassen. Danach kannst du den Gerichtsvollzieher mit der Pfändung beauftragen. Du kannst das Einkommen, das Kontoguthaben pfänden, so vorhanden, das Auto, sonstge Vermögenswerte. Ein Formular Mahnbescheid gibt es in jedem Schreibwarenladen. Das füllst du aus und gibst es zum Amtsgericht. Wenn der Mahnbescheid beim Schuldner zugestellt wird und dieser keinen Widerspruch dagegen einlegt, kannst du im nächsten Schritt den gerichtlichen Vollstreckungsbescheid beantragen. Das ist dann der Schuldtitel, mit dem du pfänden kannst. Da deine Eltern den Geldverleih bezeugen können, bist du auf der sicheren Seite. Eines noch: die Kosten für das Mahnverfahren musst du vorstrecken. Du kannst sie vom Schuldner wieder fordern.
Eine andere Möglichkeit ist die, ein Inkassobüro einzuschalten oder zum Anwalt zu gehen. Allerdings ist der Anwalt auch kostenpflichtig.
Viele Grüße
Micha