Darf man laut Gesetz das Geld, das man von der Bank des Verstorbenen erhalten hat, nach Ausschlag des Erbes behalten? Soozusagen nach Besitzstandswahrung?
Oder muss man, weil das Erbe abgelehnt wurde alles zurückbezahlen?
Weiß das jemand? Vielen dank für die Antworten!
Darf man laut Gesetz das Geld, das man von der Bank des
Verstorbenen erhalten hat, nach Ausschlag des Erbes behalten?
Soozusagen nach Besitzstandswahrung?
Da stellt sich die Gegenfrage, aus welchem Rechtsgrund und wie von welcher Bank erhalten? Die Banken machen die Konten von Verstorbenen tagesaktuell dicht, und man kommt dann nur noch gegen Haftungsfreistellung (na, wozu ist die wohl da?) an das Konto.
Oder war der Empfänger ggf. außerhalb des Erbrechts ggf. Drittbegünstigter?