Geld bei einer Vormundschaft?

Ein freundliches Hallo an alle,

nehmen wir mal an:

Person A pflegt ihre 100% behinderte Schwester - Person B, die in ihrem Haushalt lebt und vom Sozialamt monatlich einen Zuschuss bekommt. Person A ist auch der Vormund von Person B.

Steht Person A für die Vormundschaft monatlich/jährlich ein Betrag zu?

Wo müsste Person A diesen Betrag beantragen?

Vielen Dank für Antworten!

Liebe Grüße,
Maria

Hallo!

Das Amt des Vormunds ist ein Ehrenamt. Die Vormundschaft ist unentgeltlich zu führen, wenn sie nicht berufsmäßig geführt wird (§ 1836 BGB). Macht der Vormund für die Führung der Vormundschaft Aufwendungen, so kann er von dem Mündel Ersatz verlangen (§ 1835 BGB).

Gruß, Franz

Überflüssiges Vollzitat gelöscht [Mod X.]