Geld bei Kindkrank

Hallo zusammen,

folgender Fall:

Person A - Angestellter, gesetzl. versichert
Person B - Beamter, privat versichert
Kinder - privat versichert

Ein Kind ist nun krank gewesen. da person B aus beruflichen Gründen nicht zu Hause bleiben konnte, ist Person A zu Hause geblieben.

der Arbeitgeber von Person A hat ihm 1 Woche Lohn abgezogen und meinte Person A bekommt das von Krankenkasse des Kindes wieder.

Die Krankenkasse sagt aber nun, das bei privaten KK kein Entgeld bezahlt wird, nur bei gesetzlichen.

Die gesetzl. KK von person A lehnt aber auch eine Zahlung ab, da die Kinder bei Person B mitversichert sind (privat)

Ergo fehlt Person A nun 1 Woche Lohn und er bekommt es nirgends her.

Die private Krankenkasse war Person A hilfreich und wieß ihn auf seinen Arbeitsvertrag hin und meinte, wenn dort nichts geregelt ist, MUSS der Arbeitgeber normal den Lohn weiterzahlen.

UND es ist wirklich im Arbeitsvertrag von Person A nichts zu „KindKrank“ zu lesen, lediglich das Person A wenn er krank ist, binnen 3 Tagen die Krankmeldung vorzulegen hat.

Hat der AG von Person A falsch gehandelt? Soll Person A noch einmal ein Gespräch suchen? Wäre Person A im Recht?

ODER handelt die private KK falsch, müsste sie in dem Fall trotzdem bezahlen?

Bei person B ist auch Kindkrank nicht geregelt im Arbeitsvertrag.

Heisst das, dass wenn beide Kinder hintereinander je 2 wochen krank wären, das man dann „verhungert“ weil je nur die hälfte bzw. kein Lohn bezahlt wird? Kann doch nicht sein.

Grüße & vielen Dank im Voraus

eure destiny

Hallo,
es richtig, dass private Krankenkassen nicht zahlen bei „kind krank“. Regelungen zur Erkrankung des Kindes sind in Tarifverträgen bzw. Betriebsvereinbarungen abgehandelt, vielleicht mal beim Betriebsrat nachfragen. Wenn es keine Regelung gibt, muß der AG zahlen.
Im Beamtenrecht kenne ich mich leider nicht aus.
Ich hoffe, ich konnte ein wenig weiter helfen.
Gruß
FS

Hallo,

ein Lohnfortzahlungsanspruch kann sich aus § 616 BGB ergeben. Allerdings ist der ganz oft abbedungen, daher wäre die erste Frage, ob § 616 BGB erwähnt ist oder so ein Satz zu finden ist im Vertrag wie „Gezahlt wird nur die tatsächlich geleistete Arbeit“.

Außerdem wäre interessant, ob es ggf. für den Betrieb eine Freistellungsregelung zu solchen Tatbeständen wie eigene Eheschließung, Todesfall oder Umzug gibt. Meistens regeln die die Fälle von § 616 BGB abschließend.

VG
EK

Hi,

also im Arbeitsvertrag von Person A steht lediglich

„Vergütung“
Der Arbeitnehmer erhält für seine Tätigkeit ein festes Monatsgehalt in Höhe von xxxxx euro. brutto, das am Ende eines jeden Monats nach Abzug von Steuern und Abgaben auf ein vom Arbeitnehmer zu bennendes Konto überwiesen wird.

Mehr steht da nicht.

Es gibt keinen Betriebsrat, der AG ist nicht tarifgebunden. Mitarbeiterzahl 5 Leute.

Hallo,

solche Regelungen finden sich meistens nicht unter dem Punkt Vergütung, sondern unter „Urlaub“ oder „Verhalten bei Krankheit“.
Insofern wäre das dann nur ein heiteres Raten, wenn man nicht den ganzen Vertrag durchlesen kann.

VG
EK

OK bin ihn durchgegangen mit Person A.

Es steht nichts darüber drinne. Person A hat auch Rechtsschutz (eben erfahren) nach einem Telefonat mit einer Anwältin hat er folgende Info:

Krankenkassen haben Recht, die müssen i.g. Fall nicht zahlen
Arbeitgeber hat „je nach Auffassung“ Recht. D.h. was ist zumutbar…
… und da liegt es am Richter/in ob 2 Tage oder 5 Tage oder 10 Tage… das kann je nach Richter sehr stark variieren :frowning:

ABER es gibt ja auch noch nette Leute, ich habe für Person A mal die gesetzl. KV angerufen und siehe da, die Kinder können zu Person A familienversichert werden, rückwirkend! Bleiben aber auch Privatversichert. Hat was mit dem Einkommen von Person B zu tun das es geht.

danke Dir aber für deine Infos. Nächstes mal frage ich erst ob betreffende Person eine Rechtsschutz hat :smile: Aber evtl. hilft dieser Thread mal wem anderem weiter.

Grüße

Destiny

Hallo.

Es ist schon etwas kompliziert.
Aber ich bin der Meinung, dass Privat oder Gesetzliche Krankenversicherungen nur über das eine Gesetzt läuft.
Schau mal hier rein ( §45SGB V )

http://www.aachen.de/de/stadt_buerger/pdfs_stadtbuer….

Das ist das SOZIALGESETZBUCH FÜNFTES BUCH für die Regelung und Pflichten der Krankenkassen.

Dann habe ich da noch für deinen Mann, der dies den Arbeitgeber vorzeigen kann. ( § 616 BGB )

http://www.abc-recht.de/ratgeber/familie/tipps/freis…

Das ist das BÜRGERLICHE GESETZBUCH, das der Arbeitnehmer bezahlt freizustellen ist, wenn eine Behinderung statt findet, die er nicht selbst verschuldet hat. Da das Kind Krank ist, ist er frei zustellen.

Hoffe, dass dir dies hilft.

Gruß

Tosun