Hallo zusammen,
folgender Fall:
Person A - Angestellter, gesetzl. versichert
Person B - Beamter, privat versichert
Kinder - privat versichert
Ein Kind ist nun krank gewesen. da person B aus beruflichen Gründen nicht zu Hause bleiben konnte, ist Person A zu Hause geblieben.
der Arbeitgeber von Person A hat ihm 1 Woche Lohn abgezogen und meinte Person A bekommt das von Krankenkasse des Kindes wieder.
Die Krankenkasse sagt aber nun, das bei privaten KK kein Entgeld bezahlt wird, nur bei gesetzlichen.
Die gesetzl. KK von person A lehnt aber auch eine Zahlung ab, da die Kinder bei Person B mitversichert sind (privat)
Ergo fehlt Person A nun 1 Woche Lohn und er bekommt es nirgends her.
Die private Krankenkasse war Person A hilfreich und wieß ihn auf seinen Arbeitsvertrag hin und meinte, wenn dort nichts geregelt ist, MUSS der Arbeitgeber normal den Lohn weiterzahlen.
UND es ist wirklich im Arbeitsvertrag von Person A nichts zu „KindKrank“ zu lesen, lediglich das Person A wenn er krank ist, binnen 3 Tagen die Krankmeldung vorzulegen hat.
Hat der AG von Person A falsch gehandelt? Soll Person A noch einmal ein Gespräch suchen? Wäre Person A im Recht?
ODER handelt die private KK falsch, müsste sie in dem Fall trotzdem bezahlen?
Bei person B ist auch Kindkrank nicht geregelt im Arbeitsvertrag.
Heisst das, dass wenn beide Kinder hintereinander je 2 wochen krank wären, das man dann „verhungert“ weil je nur die hälfte bzw. kein Lohn bezahlt wird? Kann doch nicht sein.
Grüße & vielen Dank im Voraus
eure destiny