Hallo,
mal angenommen jemand leiht einem anderen eine größere Summe Geld. Der Schuldner will es aber nicht zurückzahlen. Hat angeblich das Geld im Moment nicht.
Die Verbindlichkeit besteht seit 6 Jahren und ein Schuldschein ist vorhanden. Kann der Gläubiger sein Geld zurückfordern?
mfg Uwe
Hallo Uwe,
ja natürlich! Man fordert das Geld zu einer bestimmten Zeit zurück, fordert bei Nichtzahlung einen gerichtlichen Mahnbescheid an und bei Widerspruch reicht man Klage ein und legt den Schuldschein vor.
Wenn der Schuldner nicht irgendwo dazwischen schon weich wird, wird er wohl vor Gericht schlecht dastehen, wenn die Schuld nachgewiesen werden kann.
Gruß!
Horst
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Hallo Horst,
danke für die Antwort.
Wann verjährt eigentlich so ein Anspruch? Was ist, wenn im Schuldschein festgehalten ist, daß das Darlehen bis 03/03 zurückzuzahlen ist, der Gläubiger aber keine schriftlichen Zahlungsaufforderungen in der Hand hat?
mfg Uwe
Verjährt!
Wann verjährt eigentlich so ein Anspruch?
Nach drei Jahren.
Was ist, wenn im
Schuldschein festgehalten ist, daß das Darlehen bis 03/03
zurückzuzahlen ist, der Gläubiger aber keine schriftlichen
Zahlungsaufforderungen in der Hand hat?
Dann ist das verjährt. Die Verjährungsfrist beginnt mit Ablauf des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist, § 199 I BGB; gemeint ist damit aber der Ablauf des Jahres der Fälligkeit (Hk-BGB, § 199 Rn. 3 m.w.N.) Also: Ab 01.01.04 um 0 Uhr hat die Verjährung zu laufen begonnen. Dann: drei Jahre (§ 195 BGB), und somit ist die Frist abgelaufen am 31.12.07. Das ist über ein Jahr her.
Levay