wenn es kein Schmerzensgeld ist, welcher tatsächliche messbare
Schaden ist ihm dann durch die angedrohte Folter entstanden?
Gar keiner, hat ja auch niemand behauptet.
„Niemand“ hat das nicht behauptet, aber „herrmann“, auf dessen Beitrag sich meine Frage bezog, hat geschrieben: „Vielmehr erhält er Schadensersatz, weil und soweit ihm Unrecht zugefügt worden ist.“
So viel mir als juristischem Laien bekannt ist, kann Schadensersatz nur im Falle eines materiellen Schadens zugesprochen werden. Was „herrmann“ meinte ist wohl eine Entschädigung, mit der auch immaterielle Schäden berücksichtigt werden können, wie z.B. die Verletzung der Menschenwürde.
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„Niemand“ hat das nicht behauptet, aber „herrmann“, auf dessen
Beitrag sich meine Frage bezog, hat geschrieben: „Vielmehr
erhält er Schadensersatz, weil und soweit ihm Unrecht zugefügt
worden ist.“
Ok, hatte ich übersehen, die Aussage ist falsch.
So viel mir als juristischem Laien bekannt ist, kann
Schadensersatz nur im Falle eines materiellen Schadens
zugesprochen werden. Was „herrmann“ meinte ist wohl eine
Entschädigung, mit der auch immaterielle Schäden
berücksichtigt werden können, wie z.B. die Verletzung der
Menschenwürde.
Richtig. Jetzt isses dann wohl geklärt.
Gruß
Dea
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Und da stellt sich für mich nicht die Frage, ob man einem
Kindesmörder Folter androhen darf oder nicht, sondern, ob er
dafür zusätzlich entschädigt werden muss oder ob nicht
vielleicht die Bestrafung der beiden Beamten gereicht hätte.
Wie soll das gehen? Du meinst, das Gericht hätte sich einfach mal schnell über die Gesetze und die geltende Rechtslage hinwegsetzen sollen, weil es findet, ne, das andere Urteil hat schon gereicht? Dafür haben wir doch einen Rechtsstaat, damit es keine richterliche Willkür gibt.
Man kann natürlich die Gesetzeslage kritisieren - sollte sich dann aber Gedanken machen, ob man nicht vielleicht das Kind mit dem Bade ausschüttet und vielleicht etwas abschafft, was auch Dich und mich vor staatlichen Übergriffen schützt. Es ist leicht, aufgrund eines Einzelfallurteiles etwas zu fordern, zu behaupten oder zu diskutieren - man sollte aber das, was man da schreibt, auch mal bis in letzte Konsequenz durchdenken.
Gruß,
Max
Selbstverständlich kann auch ein Täter ein Opfer sein - das
stelle ich überhaupt nicht in Frage. Wenn ich also dieses Geld
in frage stelle, dann heißt das nicht automatisch, dass ich
denke, man habe ihn totschlagen können, um an die
Informationen zu gelangen.
Allerdings stelle ich in Frage, inwieweit er geschädigt wurde
und damit Anspruch auf einen Ausgleich dafür hat. Immer noch
meine Meinung.
Gruß
Ich gehe ganz stark davon aus, dass die Gesetze korrekt
angewandt wurden und stelle das gar nicht in Frage.
Gut - und was möchtest Du dann eigentlich? Das Gerichte die Gesetze zukünftig nicht mehr ganz so korrekt anwenden? Daß die Gesetze geändert werden?
Also ich
verstehe nicht ganz, wieso jeder hier meint, ich würde
befürworten, dass man ihm Folter angedroht hat.
Weil esder Staat deutlich leichter hätte, jemanden zu foltern, wenn er sich deiner Rechtsauffasung anschließen würde, denn um das umzusetzen, was Du hier schreibst, müsste man wohl die Rechte von Straftätern deutlich einschränken. Man muß es nurmal konsequent bis zum Ende durchdenken.
man kann den Kuchen nicht gleichzeitig essen und behalten. Entweder, man achtet die Mernschenrechte mit allen Konsequenzen (so bitter sie sein mögen), oder man tut es nicht.
Gruß,
Max