Geld für Gäfgen

Hallo,

wenn der Kindermörder Gäfgen Geld bekommt, egal mit welcher Begründung: Kann er selbst darüber verfügen, oder gibt es Forderungen gegen ihn, mit denen das Verrechnet wird:

Verfahrenskosten?
Schmerzensgeldansprüche der Eltern?
Schmerzensgeldansprüche des getöteten Jungen, wobei die Eltern Erben wären?

Ist sowas bekannt, bzw. der letztgenannte Punkt möglich?

Grüße
Carsten

Hallo,

wenn der Kindermörder Gäfgen Geld bekommt,

Bekommt er, 3.000,00 EUR.

Kann er selbst darüber verfügen, oder gibt es
Forderungen gegen ihn, mit denen das Verrechnet wird:

Verfahrenskosten?
Schmerzensgeldansprüche der Eltern?
Schmerzensgeldansprüche des getöteten Jungen, wobei die Eltern
Erben wären?

Möglicher Weise eines der erste beiden. Ob insb. die Ansprüche der Eltern tituliert sind, weiß ich nicht, aber diese würden das Geld sicher abschöpfen.

Gruß
Dea

Hallo!

Meines Wissens hat Gäfgen vor wenigen Jahren die Eröffnung der (Privat-) Insolvenz beantragt. Deshalb wird der ihm zugesprochene Schadenersatz für ihn nur symbolische Bedeutung haben, weil Einnahmen an den Inso-Verwalter gehen, der es verteilt.

Aus Deinem Posting spricht eine vielerorts zu hörende Portion Unverständnis und Empörung, dass der Mörder jetzt auch noch Schadenersatz bekommen soll. Ich kann die Empörung nicht teilen. Egal welches Verbrechen jemand begangen hat, wird er deshalb nicht rechtlos. Es wäre für uns alle wirklich übel, wäre es anders. Herrn Gäfgen wurde Folter angedroht und das geht gar nicht (auch wenn man in der damaligen Situation für die Drohung vielleicht Verständnis empfunden hatte). Wenn wir bei uns Folter gestatten, ist es nicht mehr das Land, in dem ich leben möchte. Und wenn sich ein Amtsträger/eine Stelle der staatlichen Gewalt über das strikte Verbot hinweg setzt, darf dies niemals folgenlos bleiben. Der Schadenersatz geht deshalb vollkommen in Ordnung.

Gruß
Wolfgang

Guten Morgen,

Aus Deinem Posting spricht eine vielerorts zu hörende Portion Unverständnis und Empörung, dass der Mörder jetzt auch noch Schadenersatz bekommen soll. Ich kann die Empörung nicht teilen. :

Ich schon.

Denn auch ich sehe es so, dass niemand gefoltert werden darf, auch nicht ein Kindermörder (wobei ich die Situation nachempfinden kann, wenn man damals davon ausging, dass der Junge noch lebt. Trotzdem ist es nicht erlaubt und das ist auch gut so).

Wenn man nun diese Folter-Androhungen sanktionieren wollte, dann hätte es doch gereicht, die betroffenen Beamten zu bestrafen. Soweit ich weiß, ist das auch geschehen.
Wieso also noch ZUSÄTZLICH Schmerzensgeld an Gäfgen? Weil er behauptet, er habe seitdem Alpträume? Lächerlich… sorry, aber meine Meinung.
Das Schmerzensgeld wäre nicht notwendig gewesen. Egal, ob es 3.000 oder die geforderten (?) 10.000 € sind. Allein die Bestrafung der Beamten setzt genug Zeichen, dass dieser Staat auch eine Androhung der Folter nicht akzeptiert.

Gruß
Shannon

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Finaler Rettungsschuss.
Ein Geiselnehmer kann damit gezielt aus dem verkehr gezogen werden, was auch richtig ist. Und einem Entführer darf kein bisschen Gewalt angedroht werden, wenn nicht klar ist, wo das Opfer ist und ob es noch lebt? Lächerlich. Es ist ein Drama, dass bei uns ein solcher Fehler wie eine solches Schmerzensgeld vorkommen kann.

Da wünscht man sich doch US-Verhältnisse. Ich sage nur: Todeszelle und Problem sowieso erledigt.

Hallo

Wenn man nun diese Folter-Androhungen sanktionieren wollte,
dann hätte es doch gereicht, die betroffenen Beamten zu
bestrafen. Soweit ich weiß, ist das auch geschehen.
Wieso also noch ZUSÄTZLICH Schmerzensgeld an Gäfgen? Weil er
behauptet, er habe seitdem Alpträume? Lächerlich… sorry,
aber meine Meinung.
Das Schmerzensgeld wäre nicht notwendig gewesen. Egal, ob es
3.000 oder die geforderten (?) 10.000 € sind. Allein die
Bestrafung der Beamten setzt genug Zeichen, dass dieser Staat
auch eine Androhung der Folter nicht akzeptiert.

Wieso? Würdest du das gleiche schreiben wenn es in dem Prozess um Nachbar Willi gegangen wäre, der nur durch eine Verwechselung in so eine Situation gekommen wäre? Wo ist die Entrüstungswelle in Deutschland wenn sonst jemand nach „seelischem Schmerz“ ein Schmerzensgeld erhält? Da sind bestimmt auch ne Menge Arschlöcher dabei.

In diesem Fall kann wohl keiner von uns beurteilen ob der Typ durch die unrechtmässige Behandlung beeinträchtigt ist oder nicht (ich habe jedenfalls keine Gutachten oder detailierte Urteilsbegründungen online gefunden) und nur die Fachleute unter uns können etwas dazu sagen, ob in diesem Fall die Gesetze korrekt angewendet wurden…

Ich persönlich aber glaube, die ganze Wut zeigt nur, das viele insgeheim doch Auge um Auge, Zahn um Zahn wünschen (natürlich nur bei bestimmten anderen Personen ihrer Wahl).

Gruß, DW.

Hat der dich getroffen?

Da wünscht man sich doch US-Verhältnisse. Ich sage nur:
Todeszelle und Problem sowieso erledigt.

Kann es sein, dass deine populistische Dummschwätzerei wesentlich auf mangelnder Ahnung und fehlendem Wissen beruht? Auch die USA sind ein Rechtsstaat, in dem ein ‚Todeszelle und Problem erledigt‘ nicht zur ausgeübten Rechtspraxis gehört.

Nur so als Beispiel: Schon mal vom Fall Caylee Anthony gehört?

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[…]Es ist ein Drama,
dass bei uns ein solcher Fehler wie eine solches
Schmerzensgeld vorkommen kann.

Da wünscht man sich doch US-Verhältnisse. Ich sage nur:
Todeszelle und Problem sowieso erledigt.

In diesen Ländern landen dort aber auch Gegner des Rechtsstaat wie du einer bist (also eigentlich ne gute Idee).

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Vielleicht Urteil erst mal lesen?

Wieso also noch ZUSÄTZLICH Schmerzensgeld an Gäfgen? Weil er
behauptet, er habe seitdem Alpträume? Lächerlich… sorry,
aber meine Meinung.

Du solltest dir vielleicht das Urteil erst mal durchlesen, bevor du das Gericht dermaßen abkanzelst. Ihm wird nicht ein Cent Schmerzensgeld zugestanden, diesen Anspruch hat das Gericht ausdrücklich abgeschmettert. Vielmehr erhält er Schadensersatz, weil und soweit ihm Unrecht zugefügt worden ist.

Gruß

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er schuldet…
…dem Staat aufgrund seiner Hauptverhandlung damals 70.000.- Euro, d.h. die 3000.- darf er nicht behalten.

In diesen Ländern landen dort aber auch Gegner des Rechtsstaat

schließt du von dir auf andere?

wie du einer bist

Ich bin keiner.

Ui ich entschuldige mich: ich habe das falsche Wort benutzt, das darf natürlich nicht vorkommen.
Leider kann ich meinen Post nicht editieren. Bitte ersetzt Schmerzensgeld durch Entschädigungszahlung. (nein, ich habe nicht das Urteil gelesen, sondern die Online Ausgaben vom Spiegel, Stern, der FAZ, den Tagesspiegel, die taz… und habe überall Schmerzensgeld gelesen)

Bei der FAZ z.B. steht heute morgen:

Berlin (dpa) - Die Begriffe Entschädigung, Schadensersatz und Schmerzensgeld sorgen mitunter für Verwirrung. Auch im Fall des verurteilten Kindermörders Magnus Gäfgen war Beobachtern zunächst unklar, welcher Begriff richtig ist. Inzwischen hat das Gericht deutlich gemacht, dass Gäfgen eine Entschädigungszahlung zusteht, weil die Folterandrohung seine Menschenwürde verletzte. :

Aber… ich kann gar kein Gericht abkanzeln! Wenn ich das täte/ wollte/ sollte, hätte ich mich auch ganz anders ausgedrückt und nicht extra dazu geschrieben: MEINE MEINUNG

Im Übrigen ist es durchaus klar, dass niemand hier in diesem Forum das Urteil eines Gerichtes praktisch einfach so - aus einer persönlichen Meinung heraus - als falsch deklarieren kann. Es kann also nur um eine Diskussion darum gehen, ob man es angemessen findet oder nicht.
Und da stellt sich für mich nicht die Frage, ob man einem Kindesmörder Folter androhen darf oder nicht, sondern, ob er dafür zusätzlich entschädigt werden muss oder ob nicht vielleicht die Bestrafung der beiden Beamten gereicht hätte. Selbstverständlich kann auch ein Täter ein Opfer sein - das stelle ich überhaupt nicht in Frage. Wenn ich also dieses Geld in frage stelle, dann heißt das nicht automatisch, dass ich denke, man habe ihn totschlagen können, um an die Informationen zu gelangen.
Allerdings stelle ich in Frage, inwieweit er geschädigt wurde und damit Anspruch auf einen Ausgleich dafür hat. Immer noch meine Meinung.

Gruß

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Ich bin keiner.

Da Sie staatliche Folter (diese wurde hier bekanntlich bejaht) als einen „Fehler“ herabspielen, der keine Ersatzansprüche auslösen sollte, geben Sie aber nicht unerheblichen Anlass, das so zu sehen.

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Hallo,

Wieso? Würdest du das gleiche schreiben wenn es in dem Prozess um Nachbar Willi gegangen wäre, der nur durch eine Verwechselung in so eine Situation gekommen wäre? :

ja, das würde ich, wenn ich wüsste, dass Willi keinen Schaden erfahren hat -bzw. wenn ich mir dahingehend eine solche Meinung gebildet hätte. Dann würde ich meine Meinung, ihm stünde keine Entschädigungszahlung meiner Meinung nach zu, auch so kundtun.

und nur die Fachleute unter uns können etwas dazu sagen, ob in diesem Fall die Gesetze korrekt angewendet wurden…:

Ich gehe ganz stark davon aus, dass die Gesetze korrekt angewandt wurden und stelle das gar nicht in Frage. Also ich verstehe nicht ganz, wieso jeder hier meint, ich würde befürworten, dass man ihm Folter angedroht hat.
Das befürworte ich überhaupt nicht! Man kann doch nicht alle über einen Kamm scheren, sagst du das nicht selbst?

Und wenn ich wüßte, dass das Unrecht - das nicht zur Debatte steht - dadurch „angeprangert“ wurde, indem der / die Verursacher dafür bestraft worden sind.

Gruß
shannon

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Im Übrigen ist es durchaus klar, dass niemand hier in diesem
Forum das Urteil eines Gerichtes praktisch einfach so - aus
einer persönlichen Meinung heraus - als falsch deklarieren
kann.

Och, das haben wir hier schon anders erlebt.

Es kann also nur um eine Diskussion darum gehen, ob man
es angemessen findet oder nicht.

Urteile sind nicht angemessen oder unangemessen, sondern sie entsprechem geltendem Recht oder nicht.

Und da stellt sich für mich nicht die Frage, ob man einem
Kindesmörder Folter androhen darf oder nicht, sondern, ob er
dafür zusätzlich entschädigt werden muss oder ob nicht

Nein, die Frage hat der Gesetzgeber ganz eindeutig beantwortet und hierauf beruht das Urteil, ebenso wie auf der Entscheidung des EGMR vom 01.06.2010 (http://www.anstageslicht.de/dateien/EGMR_Judgment010…), der sich genau zu dieser Frage nun wirklich ausdrücklich geäußert und einen solchen Ersatzanspruch bejaht hat.

vielleicht die Bestrafung der beiden Beamten gereicht hätte.

Eine strafrechtliche Verurteilung kann nie „reichen“, einen zivilrechtlichen Anspruch zu ersetzen.

Allerdings stelle ich in Frage, inwieweit er geschädigt wurde

Das ist doch nun seit Jahren klar: Weil der Staat seine Menschenwürde verletzt hat.

und damit Anspruch auf einen Ausgleich dafür hat.

Weil das Zivilrecht dieses vorsieht.

Wenn Sie das nicht begrüßen, müssen Sie sich beim Deutschen Gesetzgeber, bzw. demjenigen der EMRK beschweren. Die waren für den Erlass derjenigen Regelungen, auf denen das hiesige Urteil zwingend beruht, verantwortlich.

Gruß
Dea

Da Sie staatliche Folter (diese wurde hier bekanntlich bejaht)
als einen „Fehler“

allein das ist schon ein Fehler.

Hallo,

Wieso also noch ZUSÄTZLICH Schmerzensgeld an Gäfgen? Weil er
behauptet, er habe seitdem Alpträume? Lächerlich… sorry,
aber meine Meinung.

Du solltest dir vielleicht das Urteil erst mal durchlesen,
bevor du das Gericht dermaßen abkanzelst. Ihm wird nicht ein
Cent Schmerzensgeld zugestanden, diesen Anspruch hat das
Gericht ausdrücklich abgeschmettert. Vielmehr erhält er
Schadensersatz, weil und soweit ihm Unrecht zugefügt worden
ist.

wenn es kein Schmerzensgeld ist, welcher tatsächliche messbare Schaden ist ihm dann durch die angedrohte Folter entstanden?

Gruß
Pontius

allein das ist schon ein Fehler.

Was ist ein Fehler?

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wenn es kein Schmerzensgeld ist, welcher tatsächliche messbare
Schaden ist ihm dann durch die angedrohte Folter entstanden?

Gar keiner, hat ja auch niemand behauptet.

Bild Zeitungs Niveau
Du wünschst Dir also einen Unrechtsstaat, den in einem Rechtsstaat kann wohl kaum geltendes Recht durch den Einsatz von illegalen Mitteln, also Unrecht, erwirkt werden.

Vielleicht sollte man sein „Wissen“ nicht ausschließlich aus der Bild Zeitung beziehen, dann klappt es mit dem reflektieren auch besser…

S.J.

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