Im Übrigen ist es durchaus klar, dass niemand hier in diesem
Forum das Urteil eines Gerichtes praktisch einfach so - aus
einer persönlichen Meinung heraus - als falsch deklarieren
kann.
Och, das haben wir hier schon anders erlebt.
Es kann also nur um eine Diskussion darum gehen, ob man
es angemessen findet oder nicht.
Urteile sind nicht angemessen oder unangemessen, sondern sie entsprechem geltendem Recht oder nicht.
Und da stellt sich für mich nicht die Frage, ob man einem
Kindesmörder Folter androhen darf oder nicht, sondern, ob er
dafür zusätzlich entschädigt werden muss oder ob nicht
Nein, die Frage hat der Gesetzgeber ganz eindeutig beantwortet und hierauf beruht das Urteil, ebenso wie auf der Entscheidung des EGMR vom 01.06.2010 (http://www.anstageslicht.de/dateien/EGMR_Judgment010…), der sich genau zu dieser Frage nun wirklich ausdrücklich geäußert und einen solchen Ersatzanspruch bejaht hat.
vielleicht die Bestrafung der beiden Beamten gereicht hätte.
Eine strafrechtliche Verurteilung kann nie „reichen“, einen zivilrechtlichen Anspruch zu ersetzen.
Allerdings stelle ich in Frage, inwieweit er geschädigt wurde
Das ist doch nun seit Jahren klar: Weil der Staat seine Menschenwürde verletzt hat.
und damit Anspruch auf einen Ausgleich dafür hat.
Weil das Zivilrecht dieses vorsieht.
Wenn Sie das nicht begrüßen, müssen Sie sich beim Deutschen Gesetzgeber, bzw. demjenigen der EMRK beschweren. Die waren für den Erlass derjenigen Regelungen, auf denen das hiesige Urteil zwingend beruht, verantwortlich.
Gruß
Dea