Geld für Kind angelegt, steht ihm das zu?

Hallo liebe Community,

ich hätte gerne Eure Einschätzung zu folgendem Sachverhalt:

Partner A ist von Partnerin B geschieden. Jeweils ein Kind ist bei einem jeweiligen Elternteil geblieben. Für das Kind, das bei A verblieben ist, wurde ein Geldbetrag angelegt, der auch auf den Namen des Kindes lief, jedoch die Vollmachten bei den Eltern lagen. Das Kind hat den Kontakt vor langer Zeit zur Partnerin B abgebrochen. B ist zwischenzeitlich schwer erkrankt, das Kind hat sich nicht darum gekümmert. Wegen Undankbarkeit hat B das Konto gekündigt und den Geldbetrag einbehalten. Das Kind hat nun einen Rechtsanwalt beauftragt, um den Geldbetrag einzufordern.

Steht dem Kind das Geld überhaupt zu?

Vielen Dank für Eure Einschätzung.
Noel

Hallo!

Da bin ich ziemlich sicher : JA, es steht dem Kind zu und B hätte das Konto gar nicht allein auflösen dürfen und das Geld einbehalten.

Das Konto lautet auf den Namen des Kindes.

Und haben nicht A und B das Guthaben eingezahlt ?

MfG
duck313

Das Konto lautet auf den Namen des Kindes.

Und haben nicht A und B das Guthaben eingezahlt ?

Wer es eingezahlt hat ist erst einmal irrelevant. Das Konto läuft auf den Namen des Kindes und ist sein Eigentum. Jede Einzahlung ist jeweils eine kleine Schenkung und wird zum Eigentum des Kindes. Die Eltern können das Konto auflösen, sie erlangen dadurch aber kein Eigentum am Geld.

Da wir hier von Schenkungen reden könnte man rückwirkend zurückfordern.
Siehe http://www.sozialrechtler.de/?seite=316
Allerdings könnte man nur zurückfordern was man selber geschenkt hat. Was eine andere Person(Ehegatte, Oma, Opa oder eigene Einzahlungen) eingezahlt/geschenkt hat ist ausgeschlossen.

Ich bezweifle aber, dass die Möglichkeit einer Rückforderung aus der Schilderung heraus erfüllt ist.

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