Geld für Kinder anlegen. Zugriff für niemanden

Hallo,

wenn ich Konten für meine (minderjährigen) Kinder eröffne und darauf Geld einzahle, dann gehört das Geld ja faktisch nicht mehr mir. Ich kann zwar darüber verfügen, weil ich alle PINS’s, Passwörter uns sonstiges habe, aber es gehört mir nicht. Mal angenommen, ich werde arbeitslos, Pflegefall…, muss ich an dieses Geld ran und es aufbrauchen?

Und weiter. Wenn ich meinen Kindern nichts von den Konten sage, werden sie dann irgendwie offiziell darüber informiert, wenn sie volljährig werden?
Versteht mich nicht falsch, es geht mir nicht um irgendwelche Tricksereien, ich möchte einfach Geld sicher für meine Kinder anlegen, aber bekommen sollen sie es nicht mit 18, sonder eher mit 25, wenn sie etwas reifer sind.

Gruß
Martin

Hallo!

Grundsätzlich kannst du Konten auf den Namen deiner Kinder anlegen, oder z.B. Bausparverträge für sie abschließen.
Wenn du irgendwann in ein Heim mußt, kann das Sozialamt nun nicht generell von dir verlangen, ein Konto zu plündern, das nicht auf deinen Namen läuft. Allerdings mag das Amt es andererseits auch nicht, wenn vor dem Einzug ins Heim plötzlich größere Geldmengen auf fremde Konten verschwinden. Das Sparkonto fürs Kind ist aber normalerweise kein Problem.

Für den Fall, daß dir was zustösst, solltest du auf jeden Fall dafür sorgen, daß deine Kinder über die Konten/Verträge informiert werden. Denn deine Kinder wissen ja nichts von den Konten, und darauf, daß die Banken sich an die Kinder wenden, wenn dir was passiert, würde ich nicht vertrauen.

Meine Oma hat mich irgendwann zu sich gerufen, und mir einen vier Jahre alten Bausparvertrag auf meinen Namen überreicht. Davon wußte weder ich noch meine Mutter etwas. Grade da ist der Schriftverkehr sehr gering, und die Kontaktadresse war die meiner Großmutter.

Um noch etwas vom Thema abzuschweifen: Was wirklich ärgerlich war: Sie hat einen Vertrag über 50.000 abgeschlossen. Eingezahlt wurden monatlich etwa 50€, es sollten daher 2500€ auf dem Konto sein. Drauf waren aber nur 2000€, das Entsetzen war groß. Naja, bei 1% Abschlußgebühr hat sie nunmal ein Jahr lang nur dafür gezahlt… Sie hat auch jährlich das Antragsformular für die Wohnungsbauprämie und den Freistellungsauftrag zugeschickt bekommen. Solch wichtige Dokumente wurden bei ihr natürlich fein säuberlich abgeheftet…Fazit: 2500€ eingezahlt, nur noch 2000€ drauf und mangels Förderung und Freistellungsauftrag mit heutzutage aufregenden 0,25% verzinst.

Jetzt aber ein ganz wichtiger Punkt:
Daß zur Geburt ein geheimes Konto auf den Namen des Kindes angelegt wird, auf das regelmäßig eingezahlt wird, ist ja nun kein seltenes Modell.
Und nach 18 Jahren hat sich dort ein hübsches Sümmchen gebildet.
Genau dann will das Kind studieren, beantragt und bekommt Bafög. Zwei Jahre später, beim dritten Antrag prüft das Amt genauer, und merkt, daß das Kind ja 25.000€ auf einem seiner Konten hat!

Statt dem positiven Bafög-Bescheid flattert nun eine Rückforderung für die letzten zwei Jahre und eine Strafanzeige ins Haus. Schließlich hat das Kind ja angegeben, kein Vermögen zu besitzen, gleichzeitig aber 25.000 auf dem Konto. Das Kind wusste nichts von dem Geld und die Großeltern nicht, daß ihre Überraschung nach hinten los gehen kann. (Das passiert typischerweise mit den Großeltern, weil die mit dem Bafög-Antrag nichts zu tun haben, die Eltern müssen dagegen Formulare ausfüllen, und stolpern schnell über dieses Problem)
(Nein, ich hatte das Problem nicht meine Oma fing erst später mit dem Sparen an.)

Das ist falsch. Das Geld gehört immer noch dir, wenn du das willst:
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&nr=31711&pos=0&anz=1

Und deshalb kann es sein, dass es dir so ergeht:

Vielelicht etwas kaufen, was in 25 Jahren Wert hat.

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Lass es,
Denn Das Geld bei den Kindern wird auch als das Geld deiner Kinder berücksichtigt, spätestesn Ärgerlich, wenn es um so etwas wie Bafög und Co. geht und es dann heißt, dass das Geld erst aufgebraucht / Abgeschmolzen werden muss bis dein Kind die Unterstüzung zusteht.

Oder Anders herum, wenn du Geld zurück benötigst, da fallen dann ab 20.000 EUR in 10 Jahren dann deine Einkommensteuer an.

Der Gesetzgeber hat in den letzten Jahren so ziemlich jedes Loch verschlossen was eine Steuer, bzw Sozilavorsrge optimierende verteilung zwischen Kind und Eltern angeht.

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Man kann aber immer noch das Geld einfach bar sparen und aufbewahren.
Bei den momentanen Zinsen immer noch mindestens gleich gut, wie fast alles andere.
(Wenn man es nicht mit Aktien hat.)
So habe ich es gemacht. Taschengeld nach Auszug weiter angespart, es kam eine gute Startsumme für nach dem Studium zusammen.
Auch Edelmetalle eignen sich zum diskreten Geld aufbewahren. Hier scheiden sich die Geister, ob der jetzige Zeitpunkt dafür noch geeignet ist. Aber das das ein anderes Thema.