.geld für nicht in auftrag gegebene arbeiten

ich habe im letzen jahr über eine gartennachbarin den kontakt zu einem rentner bekommen, der mir anbot seinen sohn zu fragen, ob er mir meine hecke schneiden und zwei bäume kürzen würde. der sohn sagte ja und wollte 17 euro die stunde. da ich zur kur musste und keine zeit zum weitersuchen hatte, stimmte ich zu. ich habe mit dem vater dann noch mal genau geklärt was gemacht werden soll. als ich dann zurück kam, erkannte ich meinen garten fast nicht wieder. …alles kahl. er übergab mir eine rechnung von 1300 euro. ich war entsezt und nicht bereit die summe zu zahlen, weil ich diese arbeiten nicht in auftrag gegeben hatte. er ist nun aber der meinung, die arbeiten mussten gemacht werden, weil der garten in seinen augen fürchterlich aussah. ich zahlte 350 euro und finde das ist mehr als genug für die von mir gewünschten arbeiten. nun droht er mir mit anwalt und hat offensichtlich diesen monat ein gewerbe angemeldet. den sohn habe ich nie gesehen und nach einem telefon gespräch heute, sagte er er habe damit nichts zu tun. was soll ich nun machen. ist es ratsam sebst einen anwalt zu nehmen oder sollte ich warten bis sich seiner bei mir meldet.
vielen dank im vorraus für eure antworten.

Hallo!

Ob der Sohn des Rentners Anspruch auf Zahlung der 1.300,- EUR hat, kann ich nicht beurteilen. Das gehört ins Zivilrecht und hat mit Schwarzarbeit erstmal nichts zu tun.

Zur angenommenen Tätigkeit des Sohnes, die Hecke und die Bäume zu schneiden, kann ich Folgendes sagen:

Der beschriebene Fall sieht für mich zunächst wie typische Nachbarschaftshilfe aus. Dass hierbei ein geringes Entgelt gezahlt wird, ist nicht ungewöhnlich. Dass der Ausführende nun plötzlich 1.300,- verlangt hingegen schon. Bei diesen Summen kann man mit Sicherheit nicht mehr von Nachbarschaftshilfe sprechen. Ganz im Gegenteil: Wenn der Sohn des Rentners den Auftrag im letzten Jahr ausgeführt hat und nun vor kurzem ein Gewerbe anmeldete, wurde der Auftrag seinerzeit schwarz ausgeführt.

Arbeiten, die Sie nicht in Auftrag gegeben haben, brauchen Sie nicht zu zahlen.

Wenn 17,- EUR pro Stunde vereinbart waren, heißt das, dass bei 1.300,- EUR Rechnungssumme etwa 200,- EUR MwSt. enthalten sein müssten. Bleiben etwa 1.100,- EUR Arbeitsentgelt. Teilt man diese Summe durch 17,- EUR, so hätte er ca. 65 Stunden an diesem Aufrag arbeiten müssen. Das heißt, er hätte mehr als 1 Woche in Ihrem Garten arbeiten müssen. Ist das realistisch?

Bezüglich der aktuellen Forderung rate ich Ihnen, einen Anwalt zu konsultieren, da ich hierzu keine Auskünfte erteilen kann.

Bezüglich der angebotenen Dienste des Sohnes (also zu jener Zeit, bevor das Gewerbe angemeldet wurde) könnten Sie Ihr zuständiges Hauptzollamt (Finanzkontrolle Schwarzarbeit) informieren. Dort würde der Sachverhalt hinsichtlich der eventuellen Schwarzarbeit überprüft werden.

Viele Grüße!