Geld für Sanierungsarbeiten geliehen - absetzbar?

Hallo,

In 2008 wurde das Dach des Hauses, in dem sich eine Eigentumswohnung befindet saniert. Der Anteil des Wohnungseigentümers wurde Anfang 2009 erst einmal von einem Dritten bezahlt, der Eigentümer zahlt jetzt monatlich an ihn zurück.

Kann trotzdem der volle Betrag in 2009 in der Lohnsteuerabrechnung des Wohnungseigentümers geltend gemacht werden? Und wie kann das dem Finanzamt gegenüber belegt werden? Man kann doch nicht den Kontoauszug des Dritten beim Finanzamt einreichen.

Hallo!

a) Es heißt Einkommensteuererklärung

b) Es handelt sich ein Darlehen, damit ist es im Sinne des Einkommensteuerrechts als „Verausgabt“ im Sinne des §11 EStG anzusehen und kann im Jahr der Zahlung durch das Darlehen abgesetzt werden. Um keine unnötigen Rückfragen zu provozieren würde ich den Zahlungsnachweis des Dritten beilegen und eine Kopie des Darlehensvertrags.

Gruß

Jörg

die Eigentümergemeinschaft bzw. der Verwalter muss doch abrechnen und wenn dort die Beträge als bezahlt gelten, sind sie steuerlich absetzbar!

E.