Geld für (werdende) Mütter

Hallo,
bitte klärt mich auf!
Wenn eine berufstätige Frau schwanger ist und aufgrund dessen in den Mutterschutz wechselt, hat sie Anspruch auf ihren Arbeitsplatz nach dieser Pause. Das ist klar, aber welche Unterstützung bekommt sie als Mutter?
Ich hab von Mutterschaftsgeld, Erziehungsgeld usw. gehört, allerdings weiss ich nicht, was jetzt gilt.

Danke.

Hallo Harry,

vor der Geburt kann ein Antrag auf Erstausstattungsbeihilfe gestellt werden. Dies ist allerdings abhängig vom Einkommen und eventuellen Ersparnissen. Die Beantragung muss bis zur 20. Schwangerschaftswoche erfolgen (Amt für Familie und Soziales/Versorgungsamt oder Pro Familia).
Während der gesetzlichen Mutterschutzfrist (6 Wochen vor bis 8 Wochen nach der Entbindung) gibt es Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse, maximal 13 € pro Tag. Die Differenz bis zum Nettolohn stockt der Arbeitgeber auf. Bei der Krankenkasse beantragen.
Nach der Entbindung kann Elternzeit in Anspruch genommen werden (maximal 3 Jahre). Während dieser Zeit ist der Bezug von Bundeserziehungsgeld möglich (max. 2 Jahre, 300 € monatlich bzw. 1 Jahr 450 € monatlich) und eventuell im Anschluss daran Landeserziehungsgeld (in Sachsen 9 Monate lang 200 € monatlich, in jedem Bundeslang anders geregelt). Die Gewährung ist abhängig von Einkommensgrenzen. Im Landratsamt bzw. auch bei Pro Familia gibt es die aktuellen Tabellen. Formulare gibt es hier in der Klinik, oft auch von der Hebamme. Sonst --> Amt für Familie und Soziales.
Außerdem gibt es Kindergeld von 154 € monatlich (für das 1.-3. Kind, darüber gibt es mehr). Formulare können schon vorher besorgt werden, das spart Lauferei nach der Entbindung.
Je nach Einkommenssituation in der Familie kommen noch Wohngeld und ggf. Hilfe zum Lebensunterhalt vom Sozialamt in Betracht.
Lebt die Mutter nicht mit dem Vater des Kindes zusammen, steht ihr noch Unterhalt für das Kind und in den ersten 3 Jahren nach der Geburt auch für sich selbst zu, wenn sie wegen des Kindes nicht arbeiten gehen kann (bei Unverheirateten).
Anmerkung: Ist die Schwangere nicht mit dem Vater des Kindes verheiratet, empfiehlt es sich, die Vaterschaftsanerkennung und ggf. auch Sorgerechtsregelung bereits vor der Geburt auf dem Jugendamt zu klären. Hinterher ist das auch so stressig genug mit dem Baby, da braucht man nicht noch Ämterkram.
So, ich hoffe, ich habe dich jetzt nicht mit den Infos erschlagen.*g* Falls noch Fragen offen geblieben sind, frag einfach noch mal nach.

Viele Grüße - Heike

Heike, herzlichen Dank. Sehr ausführlich und klar!
zu Erstausstattungsbeihilfe: da ich auch arbeite gibt es wahrscheinlich keine solche Hilfe (Einkommen zu groß?)
zu Mutterschaftsgeld: du schreibst „… bis zum Nettolohn stockt der Arbeitgeber auf…“ Das auch beantragen? und vor allem wann?
Diese 6 Wochen vor und 8 danach… und dann ? Das Arbeitslosengeld ist mehr als diese 300€.

Hey Harry,
hier kannst Du die Broschüre des Familienministeriums (lass’ mich jetzt nicht den ganzen Namen ausschreiben bitte…) kostenlos bestellen, die alle Deine Fragen behandelt:
http://www.bmfsfj.de/Kategorien/Publikationen/Publik…
Gruß,
Anja

Heike, herzlichen Dank. Sehr ausführlich und klar!

Gern geschehen.

zu Erstausstattungsbeihilfe: da ich auch arbeite gibt es
wahrscheinlich keine solche Hilfe (Einkommen zu groß?)

Einfach mal bei Pro Familia einen Termin machen, alle Unterlagen mitnehmen (Einkommen, ggf. Wohngeld, Wohnkosten, Versicherungen…) und durchrechnen lassen. Dann wisst ihr es genau.

zu Mutterschaftsgeld: du schreibst „… bis zum Nettolohn
stockt der Arbeitgeber auf…“ Das auch beantragen? und vor
allem wann?

Ist eigentlich ein Selbstläufer. Dem AG muss natürlich die Bescheinigung über den voraussichtlichen ET vorgelegt werden. Die stellt der Frauenarzt so um die 32. SSW herum aus. Ggf. beim AG genau nachfragen, aber eigentlich läuft das so. Nur bei der Krankenkasse muss das beantragt werden, auch mit og. Bescheinigung.

Diese 6 Wochen vor und 8 danach… und dann ? Das
Arbeitslosengeld ist mehr als diese 300€.

Wie jetzt, ist sie jetzt arbeitslos oder in Arbeit? Arbeitslose Frauen erhalten mW Mutterschaftsgeld in Höhe des Arbeitslosengeldes. Hierzu eventuell noch einmal bei der Krankenkasse befragen. Wie das jetzt ist, wenn sie arbeitslos ist und eine Nebenbeschäftigung ausübt, weiss ich allerdings nicht. Dabei kann dann aber auch die Krankenkasse helfen.
Eins noch: Arbeitslose Frauen in Elternzeit können - so sie bereit sind, eine neue Arbeit anzunehmen - auch während der Elternzeit Lohnersatzleistungen (Arbeitslosengeld, -hilfe) auf Vollzeitbasis beziehen. Es muss nicht mehr auf max. 30 Stunden heruntergerechnet werden. Allerdings wird das Geld auch beim Erziehungsgeld mit eingerechnet (also dem Familieneinkommen zugerechnet).

Viele Grüße - Heike

Wie jetzt, ist sie jetzt arbeitslos oder in Arbeit?

Sie arbeitet.

Danke schön Anja, ich habe es vor 1,5 Wochen gemacht, allerdings noch keine Rückmeldung (Unterlagen) bekommen.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Wie jetzt, ist sie jetzt arbeitslos oder in Arbeit?

Sie arbeitet.

Wenn sie arbeitet, dann weiss ich nicht, wie du jetzt auf Arbeitslosengeld kommst. Das kann sie doch nur beziehen, wenn sie auch arbeitslos ist. Arbeitnehmer in einem ruhenden Beschäftigungsverhältnis wie beispielsweise bei Inanspruchnahme von Elternzeit haben keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld. Das Mutterschaftsgeld steht ihr zu. Der Anteil, den die Krankenkasse während der 8 Wochen nach der Entbindung zahlt, wird auch dem Erziehungsgeld gegengerechnet, der AG-Zuschuss nicht.

Viele Grüße - Heike

Also habe ich Dich richtig verstanden?
Nach acht Wochen bekommt sie entweder die 300€ im Monat, wahrscheinlich abhängig vom Jahreseinkommen der Familie, oder gar nix.
Deswegen habe ich AG angesprochen, denn wie es scheint, kriegen arbeitslose Mütter mehr Unterstützung als bis dato berufstätige.
Oder habe ich wieder mal was durcheinander gebracht?

Ist halt 'ne Behörde, *lach owT

Das ist jetzt bissel einseitig beleuchtet.
Richtig ist, dass sie nun mal kein Arbeitslosengeld beziehen kann, wenn sie noch einen Arbeitsplatz hat. Allerdings erwirbt sie sich - auch während der Elternzeit - Ansprüche auf Arbeitslosengeld, während das bei arbeitslosen Frauen, die das Arbeitslosengeld beziehen, logischerweise nicht so ist. Auch für diese Frauen gibt es Arbeitslosengeld nur für max. 1 Jahr, danach bei nachgewiesener Bedürftigkeit Arbeitslosenhilfe.
Eine Frau mit ruhendem Beschäftigungsverhältnis kann aber bei Bedürftigkeit, z.B. wenn der Partner wenig verdient oder sie alleinstehend ist, Hilfe zum Lebensunterhalt vom Sozialamt beziehen. Wohngeld gibt es auch.
Auch sind die Ansparmöglichkeiten vorab bei Arbeitslosigkeit sehr begrenzt. Das wichtigste aber ist: Die arbeitslose Frau wird nach Ende der Elternzeit wahrscheinlich immer noch arbeitslos sein. Ich hoffe, du siehst, dass Arbeitslosigkeit echt kein Vorteil ist.

Viele Grüße - Heike

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Moin harry,

Deswegen habe ich AG angesprochen, denn wie es scheint,
kriegen arbeitslose Mütter mehr Unterstützung als bis dato
berufstätige.
Oder habe ich wieder mal was durcheinander gebracht? muss ja keine Elternzeit in Anspruch nehmen) und die arbeitslose Frau.

Das Gesetz unterscheidet da übrigens nicht zwischen Männern und Frauen, sprich: Wenn du als Vater plötzlich arbeitslos werden solltest, steht dir ja auch Arbeitslosengeld zu, wenn du grundsätzlich dem Arbeitsmarkt zur Vefügung stehst. Warum sollte das bei Frauen anders sein ?

Fragt dich
Marion

Die arbeitslose Frau

wird nach Ende der Elternzeit wahrscheinlich immer noch
arbeitslos sein. Ich hoffe, du siehst, dass Arbeitslosigkeit
echt kein Vorteil ist.

Viele Grüße - Heike

Nein, definitiv nicht. Arbeitslos zu sein ist auch für mich keine Option zumal bei uns im BW es etwas „einfacher“ ist wieder zu arbeiten.
Also ein „freigehaltener“ Arbeitsplatz ist mehr wert, als AG in der „Übergangszeit“.
Es ist eigentlich logisch, denn kurzfristige Vorteile können ja sich als langfristige Nachteile erweisen.

Ich bedanke mich bei Euch allen für wirklich ausführliche und „Männerkonforme“ Erklärungen.