Geld 'geklaut': Konsequenzen und zulässige Zinsen?

Hallo,

Ich war mir nicht ganz sicher wohin mit dieser Frage, da es auch mit Banken zu tun hat, aber auch viel rechtliches. Deshalb hab ich mich für hier entschieden
Jetzt ein Fall der natürlich völlig aus der Luft gegriffen ist, denn welche Mutter würde denn schon den eigenen Sohn beklauen…

Alle Personen und deren Namen sind frei erfunden.

Der 15 Jährige Theo bekäme zur Konfirmation 400€ Bargeld. Die Mutter Hildegard hätte dann ein Konto eröffnet und das Geld würde darauf eingezahlt werden.
Die Kontoeröffnung wäre erfolgt ohne die Unterschrift und Einwilligung des Vaters Hugo.

Innerhalb von 4 Monaten würde Hildegard das Konto von Theo zur eigenen Bereicherung durch wiederkehrende Abhebungen am Geldautomaten räumen.

Hildegard würde dann ihre rechtswidrige Handlung einräumen, und zusichern an 2 Zahlungsterminen die Summe zurück zu bezahlen.
Hugo würde der sicherheithalber die Bank anschreiben und diese ebenfalls für diesen Vorfall verantwortlich machen.

Nehmen wir an, Hildegard hielte den 2. Zahlungstermin nicht ein, 200€ blieben offen.

Hugo würde Rücksprache mit der Bank halten, die würde nochmal um ein Schreiben mit einer Fristsetzung von Hugo bitten und einwilligen auf Grund ihres eigenen Fehlers das Geld zu erstatten, und sich dieses wohl irgendwie zurückzuholen.

Hätte Hugo das Recht Verzugszinsen zu fordern? Und was ist mit den Zinsen die Theo erhalten hätte wenn das Geld auf dem Konto geblieben wäre?
Wenn ja, wie hoch könnten die Zinsen max. sein, die Hugo in dem 2. Schreiben an die Bank fordern könnte?

und der Neugierde halber: Welche Konsequenzen könnten seitens der Bank auf Hildegard zukommen? Schließlich sollte ein solches Verhalten nicht ohne (auch gewisse rechtliche) Konsequenzen bleiben und die Bank würde sicher ja auch gerne ihr Geld wiederhaben…

Liebe Grüße Claudia

Hallo Claudia,

wenn Hildegard auf das Konto zugreifen kann, dann hat sie dazu ja offenbar eine Vollmacht.
Da wundert mich schon, dass die Bank überhaupt eingreift.

Wenn Hildegard das darf, dann hat die Bank da überhaupt nichts zu sagen. Und wenn Hildegard das gar nicht durfte, dann hat die Bank für ihre Fehler voll und ganz gerade zu stehen.

Gruß!

Horst