Geld geliehen und es nicht wieder erhalten

Das Thema: Geld geliehen und es nicht wieder erhalten.

Hallo =) ich weiss das Thema gibt es häufig nur ist es immer sehr unklar mit der Beweislast deswegen habe ich unten ein paar beispiele als mögliche beweise hinzugefügt und was die bringen könnten!?
Llso ich habe einer \„Freundin\“ in den letzten 2 1/2 Monaten Geld geliehen (insgesamt 500 Euro, zuletzt am 05.07.2011, sie sagte am Samstag bekomme ich alles zurück, ich weiß wir haben noch nicht Samstag nur ist bereits das Handy abgeschaltet usw. kann man sich ja denken. Ich habe natürlich keinen Vertrag oder ähnliches mit Ihr abgeschlossen, man vertraut ja… Ich habe allerdings noch eine SMS in der sie mich nach 65 Euro fragt und ich ihr bestätige das ich es ihr gebe, sonst habe ich momentan keinen beweis das dieses Leihen von Geld an diese Person stattgefunden hat. Würde es als Beweismittel herhalten können? Wie würde es aussehen wenn ich eine Zugabe des Sachverhalts z.B. bei Facebook erhalte auch in dieser Form

Ich:\„ich habe dir doch am Mittwoch 500 Euro geliehen? Wo bleibt mein Geld?\“
Sie:\„ja na und dein Geld bekommst du nicht wieder\“ oder vielleicht \„egal nicht mein Problem\“

also womit sie eigentlich bestätigt das es so war, bzw. nicht widerspricht das die Übergabe nie stattfand.
ODER könnte ich sie z.B. anrufen und dann unter Zeugen (Lautsprecher) dazu bringen das sie sowas in der art zugibt und ich dann somit ja die weitere Bestätigung habe. Im Internet habe ich von 2 Menschen gelesen die mithilfe von Emails das Geld einklagen konnten, wie sieht es nun aus? Ich hoffe ich habe nicht zu kompliziert geschrieben :smiley:
Danke schonmal!!!

Das Thema: Geld geliehen und es nicht wieder erhalten.

Unser Dauerthema hingegen: Die massenhaft auftretende chronische Unfähigkeit, sich an die Regeln hier im Forum zu halten.
So hat jeder seins…
Jo

unfäfigkeit weil es doch eine andere Frage ist :smile:

Das Thema: Geld geliehen und es nicht wieder erhalten.

Llso ich habe einer \„Freundin\“ in den letzten 2 1/2

Monaten Geld geliehen (insgesamt 500 Euro, zuletzt am
05.07.2011, sie sagte am Samstag bekomme ich alles zurück, ich
weiß wir haben noch nicht Samstag nur ist bereits das Handy
abgeschaltet usw. kann man sich ja denken. Ich habe natürlich
keinen Vertrag oder ähnliches mit Ihr abgeschlossen, man
vertraut ja…

Ich habe allerdings noch eine SMS in der sie

mich nach 65 Euro fragt und ich ihr bestätige das ich es ihr
gebe, sonst habe ich momentan keinen beweis das dieses Leihen
von Geld an diese Person stattgefunden hat.

Das ist kein Beweis!

Wie würde es aussehen wenn ich

eine Zugabe des Sachverhalts z.B. bei Facebook erhalte auch in
dieser Form

Ich:\„ich habe dir doch am Mittwoch 500 Euro geliehen? Wo
bleibt mein Geld?\“
Sie:\„ja na und dein Geld bekommst du nicht wieder\“ oder
vielleicht \„egal nicht mein Problem\“

Das könnte den Tatbestand der Urkundenfälschung darstellen, Freiheitsstrafe 1 Jahr.

also womit sie eigentlich bestätigt das es so war, bzw. nicht
widerspricht das die Übergabe nie stattfand.

Sie müsste nichts beweisen, muss nur „nein“ sagen, der Kreditgeber muss das Darlehen beweisen!

ODER könnte ich sie z.B. anrufen und dann unter Zeugen
(Lautsprecher) dazu bringen das sie sowas in der art zugibt
und ich dann somit ja die weitere Bestätigung habe.

Selbst in Billigkrimis geht das nicht durch!

Im

Internet habe ich von 2 Menschen gelesen die mithilfe von
Emails das Geld einklagen konnten, wie sieht es nun aus? Ich
hoffe ich habe nicht zu kompliziert geschrieben :smiley:
Danke schonmal!!!

Es gibt einen Unterschied zwischen einem e-mail und sms und
man sollte immer nur den Geldbetrag verleihen, den man auch verschenken könnte.

Schönen Tag noch.

alle antworten auf die beweise habe ich verstanden nur das mit Facebook nicht?
wenn sie dort doch zugibt das sie das geld bekommen hat und mir sagt das ich es einfach nicht wiederbekomme!?

Hallo,

Llso ich habe einer \„Freundin\“ in den letzten 2 1/2
Monaten Geld geliehen

Wegen der Ich- Form wird dieser Artikel ohnehin bald gelöscht.

Gruß:
Manni