Zusammen,d.h.ich und noch zwei andere Personen haben einem Bekannten 14000€ geliehen.Der Schuldner sagt, er könne das Geld z.Z. nicht zurückzahlen. Sein Sohn hat eine führende Tätigkeit bei einer großen Firma. Können wir uns an seinen Sohn wenden, sodass dieser uns die Schulden seines Vaters tilgt?
Sorry, aber „Sippenhaft“ ist mit dem dritten reich untergegangen.
Jeder ist für seine schulden selbst verantwortlich.
ich verstehe schon wie das mit dem Sohn gemeint ist, aber das geht nur durch den Vater der seinen Sohn bitten kann…
Nein!
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Sehr geehrter Hans Habenix
Ich(Wir)bedanken uns für Ihre schnelle klare Antwort auf unsere Frage.
Vielleicht noch eine kleine Frage an Sie. Wie sind die Chancen an unser Geld zu gelangen. Zwei von uns besitzen ein schriftliches Dokument mit Unterschrift, dass er (der Vater) von uns ein Darlehen bekam über 14000€ und er es zurückbezahlen wollte.Nur ist die große Frage wann?
Für eine Antwort sind wir Ihnen sehr dankbar.
MfG
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Vielen Dank für die schnelle und sachliche Antwort.
Vielleicht noch eine kleine Frage. Wie ist der Sachverhalt, wenn eine schriftliche Schuldenbekenntnis mit Unterschrift vorliegt.
MfG
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daran ändert sich auch nix,der vater ist für seine Schulden selbst verantwortlich.
Ihr müsst ihn in verzug setzen und dann das ganz normale prozedre durchlaufen also mahnbescheid, Vollstrechungsbescheid Gerichtsvollzieher rausschicken und dan die EV abgeben lassen
Sehr geehrter „Herr Hans Habenix“
nochmals vielen Dank für Ihre zweite konkrete Antwort.Man wird ws wohl so tun müssen.Nur, was heisst EV abgeben lassen.
Einen schönen Tag wünschen Ihnen
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Eidesstattliche Versicherung früher Offenbarungseid.
Mit dem Vollstreckungsbescheid kann mann den gerichtsvollzieher losschicken und der kann wenn nix zu holen ist von dem Schuldner die EV verlangen.
Vordrucke für MB und VB gibt es im Schreibwarenladen
Sehr geehrter Herr „Hans Krater“
So, nun sind wir drei klüger als vor Ihren Erläüterungen. Wir möchten uns noch mal recht herzlich bei Ihnen bedanken und verbleiben
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