Hallo, ich habe mir vor einiger Zeit von einem ehemaligen Arbeitskollegen Geld geliehen. Es handelt sich um 360 Euro, also keine besonders hohe Summe. Allerdings brauchte ich das Geld wirklich dringend. Zu dem Zeitpunkt, wo er mir das Geld geliehen hat, war bereits klar - und ich habe das auch extra betont - dass ich nicht weiß, bis wann ich ihm das Geld zurückzahlen kann, da ich seit Anfang des Jahres arbeitslos bin und keine Leistungen erhalte.
Nun war dieser Arbeitskollege allerdings der Meinung, er muss mich anbaggern. Er hat ne Abfuhr von mir bekommen und möchte das Geld jetzt am liebsten sofort wieder haben (Typisch verletztes Ego…)
Er hat mir per sms ne Frist bis zum 31.03.13 gesetzt, weiß inzwischen angeblich, wo ich wohne und war angeblich auch schon beim Anwalt. Weil ich ihm natürlich gesagt hab, dass ich nicht versprechen kann, dass es klappt bis zum 31.03.
Nun meine Frage: Ist es tatsächlich bindend, wenn er mich per sms auffordert, bis zu diesem Datum zu zahlen? Hat ein Anwalt das Recht, meinem ex-Kollegen bereits vor Ablauf dieser Frist meine Adresse mitzuteilen (mit Hilfe des Einwohnermeldeamtes oder so…)?
OK, das waren jetzt gleich zwei Fragen, aber ich wüsste schon gern, wo ich jetzt stehe… Ich meine, Geld ist bei mir wirklich keins zu holen und auch nix, was man pfänden könnte. Aber ich mag eigentlich nicht Privatinsolvenz anmelden müssen deswegen. Wenn ich das vorher gewusst hätte, das die Geschichte so endet, hätte ich mir von dem nie was geliehen 
Wäre schön, wenn jemand einen Rat hätte.
Hallo,
wenn kein Darlehensvertrag abgeschlossen wurde, hat der Ex-Kollege Probleme nachzuweisen, dass er dir das Geld überhaupt gegeben hat. Es sei denn, er hat es auf dein Konto überwiesen. Wenn er es bar gegeben hat, ist das nicht nachweisbar, wenn du es abstreitest. Wenn er sich jetzt rächen will wegen der Abfuhr, ist das natürlich mies von ihm.
Aber auch wenn du es nicht abstreitest, wurde keine Rückzahlungsfrist vereinbart. Damit bist du nicht im Zahlungsverzug. Sollte er tatsächlich einen gerichtlichen Mahnbescheid gegen dich beantragen, solltest du Widerspruch einlegen gegen die Gesamtforderung. Man kann eine Forderung nur gerichtlich geltend machen, wenn man im Verzug ist, und das bist du nicht.
Man kann beim Einwohnermeldeamt der Weitergabe der Adresse widersprechen. Aber letztendlich ist das unerheblich, da ein Mahnbescheid auch öffentlich zugestellt werden kann, aber dann kriegst du das nicht mit und kannst keinen Widerspruch einlegen.
Ich würde ihm mitteilen, dass keine Zahlungsfrist vereinbart wurde und wenn er anderer Ansicht ist, soll er das beweisen. Teile ihm mit, dass du im Falle eines Mahnbescheides Widerspruch einlegen wirst. Dann kommt die Sache vor Gericht. Mals sehen was er macht und wie weit er geht. Verliert der die Gerichtsverhandlung, darf er alles bezahlen.
Wegen 360 Euro macht man kein Insolvenzverfahren. Dieser Betrag ist zu geringfügig. Das Insolvenzverfahren kostet ca. 2.000 Euro.
Die Frist ist natürlich überhaupt nicht bindend. Er kann nicht einseitig nachträglich eine Frist setzen, die dich benachteiligt.
Du kannst aber auch eine Schuldnerberatungsstelle aufsuchen und dir dort helfen lassen. Adressen findest du unter www.forum-schuldnerberatung.de ,die Beratung ist bei kirchlichen oder öffentlichen Beratungsstellen kostenfrei.
Viele Grüße
Micha