eine entfernter Verwandter aus dem ausland will mir sehr sehr viel Geld zum geburtstag schenken kann ich annehmen? wie läuft das ab mit bank vermögenssteuern(wie hoch) usw? geht das so einfach überweisen fertig?
danke schonmal hoff jmd weiß da bescheid
Hallo,
bei Geldgeschenken fällt in der Regel auch die Erbschafts-, Schenkungssteuer an. Je weiter der Verwandschaftsgrad entfernt ist, umso höher ist die Steuer und umso geringer der Freibetrag. Hier ist ein Link um schon mal überschlägig zu rechnen: http://www.banktip.de/Schenkung.html
Vorsicht: Bei hohen Überweisungsbeträgen aus dem Ausland sind häufig Betrüger am Werk. Vor dieser angekündigten Überweisung soll man erst einmal die entstehenden Gebühren an den Auftraggeber zahlen. Die sieht man dann nie wieder und den schönen versprochenen Überweisungsbetrag auch nicht. Außerdem droht die Gefahr der Geldwäsche.
http://de.wikipedia.org/wiki/Geldwäsche
Am besten mal mit seinem Berater von der eigenen Hausbank Kontakt aufnehmen.
Gruß
G.K.
Na, dann erstmal Glückwunsch.
Grundsätzlich kann Dir jeder soviel Schenken wie er mag. Wobei schenken bedeutet OHNE Auflagen und Bedingungen.
Bei Dir fällt Schenkungssteuer an. Freibetrag sind ca. 20.000 (also hierauf keine Steuer) und auf den Rest gehen 15% bis 50% an den Fiskus.
Vermögenssteuer gibt es meines Wissens zur Zeit nicht in Deutschland, wird aber gerade wieder gefordert.
Der Geldwäsche Verdacht dürfte problematischer sein. Eine größere Überweisung wird sicherlich von der Bnak hinterfragt.
Je nach Land deines Verwandten, kann es schwierig sein das Geld zu transferieren wegen Devisenausfuhrbeschränkungen. In solchen Fällen können Joint Investments mit besonderen Gewinnabreden sinnvoll sein.
Hoffe dies gab Dir einen Überblick
Vinzenz
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Lieber Steffan89,
Also zuerst einmal bin ich ja selbst Physiker und kein Jurist. In diesem Sinne kann ich mich ja nicht rechtlich aussprechen. Ich kann nur selber schauen, was ich finden kann und das dann zusammenfindend wiederholen.
Also zunächsteinmal gibt es den Begriff Vermögenssteuer seit 1996 nicht mehr (http://www.gehalts-check.de/lexikon/v/vermoegenssteu…). Die beste Antwort auf die Frage scheint mir von „bavarian tax collector“ gegeben worden zu sein (http://www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?p=1025468&si…). Er oder Sie schreibt, dass es bei einer kleineren Betrag wahrscheinlich unter dem Freibetrag liegt, man es allerdings beim Finanzamt melden muss. Wenn das Geld aus der Familie kommt unterliegt es dem Erbschaftsteuergesetz, wenn es von jemand anderem kommt, ist es wohl eine Schenkung. Es sieht so aus als sei es egal, ob es aus dem Ausland oder Inland kommt.
Also in deinem Fall scheint es ja ein Verwandter zu sein, d.h. Familie, und das wiederum heisst Erbschaftsteuer und dann gibt es verschiedene Freibträge zwischen 20 000 € und 500 000 €. Die Höhe hängt von der Steuerklasse ab und davon habe ich keine Ahnung. Für eine bindende Antwort würde ich das Finanzamt fragen (billig) oder einen Steurprüfer (teuer). Die Frage lautet ja auch, wer weiss davon?
Gruss
Henning
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