Herr Huber (Name geändert) bezieht seit 07 Harz IV im Oktober bekam er per Brief bescheid er müßte nun jeden Monat zehn Bewerbungen sowie Vorstellungen vorlegen. Herr Huber arbeitet stundenweise in einem Casino bekommt 180 euro nun hat er im November die zusage des Betreibers das er ab 01.01.11 in Vollzeit übernommen wird hat dies auch der ARGE gemeldet, jedoch soll er sich weiter bewerben was Herr Huber aber nicht einsah da er den Firmen sagen mußte das er nur bis 31.12.10 arbeiten kann da er bereits eine Stelle ab 01.01.11 hat nun hat die ARGE ihm das Geld für NOV 10 und DEZ 10 gestrichen er konnte keine Miete,Strom, Vers, Telefon usw. bezahlen ist dies rechtens wie kann er sich wehren. Bin euch sehr dankbar wenn ihr mir Tipps und Rat geben könnt gruß kaiserp.
Hallo,
bis zum 31.12.10 müsste die genannte Person noch alles vorlegen was von der ARGE verlangt wurde, auch wenn es Bewerbungen sind. Solange steht er in der Mitwirkungspflicht.
Trotzdem würde ich gegen den Ablehungsbescheid Widerspruch einlegen.
Marion
Hallo!
Hatte Herr Huber denn schon einen festen Arbeitsvertrag in der Hand, als er sich bei der ARGE meldete?
Sollte dies nicht so sein, hat die ARGE allerdings rechtens gehandelt. Sorry, aber solange man nichts schriftliches vorlegt, hat man sich den „Bedingungen der ARGE zu beugen“!
Ob allerdings eine Streichung der kompletten Bezüge rechtens war, möchte ich anzweifeln. Es dürfte eigentlich nur eine Kürzung in frage kommen.
Suchen Sie das Gespräch mit einem kompetenten ARGE Mitarbeiter und vor allem einem hoher gestellten.
Ich wünsche viel Glück!