Hallo, www-Mitglieder!
Person X ist Hartz IV Empfänger und nimmt wieder eine Arbeit auf. Da die Arge ja ihre Leistungen jeweils im Voraus zahlt stellt sich diese Person nun folgende Frage:
Angenommen, der Job beginnt zum 01.10. Das erste Gehalt würde demnach zum 01.11. gezahlt, rückwirkend für den gearbeiteten Oktober. Würde Person X dennoch am 01.10. die Leistungen von der Arge erhalten, die ja ebenfalls für Oktober sind? Wenn nicht: Wie zahlt die Person im Oktober Miete, NK, Verpflegung?
Vielen Dank für eure Antworten!
LG, sorgloseSusi