Geld im 1.Monat bei Arbeitswiederaufnahme

Hallo, www-Mitglieder!

Person X ist Hartz IV Empfänger und nimmt wieder eine Arbeit auf. Da die Arge ja ihre Leistungen jeweils im Voraus zahlt stellt sich diese Person nun folgende Frage:
Angenommen, der Job beginnt zum 01.10. Das erste Gehalt würde demnach zum 01.11. gezahlt, rückwirkend für den gearbeiteten Oktober. Würde Person X dennoch am 01.10. die Leistungen von der Arge erhalten, die ja ebenfalls für Oktober sind? Wenn nicht: Wie zahlt die Person im Oktober Miete, NK, Verpflegung?

Vielen Dank für eure Antworten!
LG, sorgloseSusi

Hallo,

es gilt das Zuflussprinzip, d.h. wenn das Gehalt für Oktober erst im November ausgezahlt wird, wird es auch erst im November berücksichtigt. Die ARGE wird sicher einen Gehaltsnachweis und einen Kontoauszug mit Gehaltseingang anfordern.

Gruß
Kristin