Moin,
ich habe drei Fragen zu folgendem fiktiven Fall:
Eine Person kauft in einem Onlineshop im EU-Ausland einen Artikel, tritt jedoch vom Kaufvertrag zurück und verlangt die Erstattung des Kaufpreises. Die ausländishce Firma reagiert nicht und verweigert die Gelderstattung.
Kann die Person nun über das für ihren Wohnort zuständige deutsche Amtsgericht klagen bzw. ein gerichtliches Mahnverfahren einleiten oder muss sich die Person an ein Gericht im Ausland wenden?
Welche Gesetze gelten überhaupt in so einem Fall - die deutschen oder die ausländischen?
Und wer sorgt für die Übersetzung in die jeweilige Amtssprache?
Vielen Dank für hilfreiche Antworten,
Gruß
Martin
Welche Gesetze gelten überhaupt in so einem Fall - die
deutschen oder die ausländischen?
Was ist denn als Rechtsstand und Gerichtsstand vereinbart (Tipp: Wenn sich sonst nichts findet, mal in die AGB des ausländischen Anbieters schauen).
Wenn da drin steht, es gilt das Recht des Anbieters in xyz, dürfte das wohl so sein. Sonst würde ein Anbieter in Dtld, der an Kunden in 195 Ländern dieser Welt verkauft, ja die Gesetze aller 195 Länder kennen müssen.
Und wer sorgt für die Übersetzung in die jeweilige
Amtssprache?
Erst einmal ist das immer das Problem von demjenigen, der etwas erreichen will. Vielleicht kann der am Ende den anderen in Regreß nehmen - aber nur vielleicht.
Vielen Dank für hilfreiche Antworten,
Gruß
Martin
Viel hypothetischen Erfolg!
hi, bei solchen Problemen würde ich mich einfach vertrauensvoll an das www.evz.de wenden! die helfen in allen Fragen des europäischen Fernabsatzrechts weiter, das hier zuständig wäre.