Geld im Geschäft gefunden

Wieso ist z.B. die Antwort eines Frank Mueller völlig falsch

die sind grundsätzlich falsch. selbst wenn sie zufällig und
ausnahmsweise mal richtig sein sollten.
was hier wieder mal nicht zutrifft.

„…denn sie sind völlig falsch“ trifft aber auch nicht zu,
denn die Aussage „der korrrekte rechtliche Weg wäre,eine
sogenannte Fundanzeige bei dem Eigentümer des Ladens zu
erstatten“ stimmt doch.

da steht aber weiter, dass man sich das geld nach 6 monaten abholen kann. womit wieder der oben stehende grundsatz gilt. knapp daneben ist eben auch vorbei.

owt

quatsch, wie immer.
du hast geschrieben, dass die finderin das geld nach 6 monaten bekommt. das ist und bleibt UNSINN, du ‚experte‘.

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Danke für die Info.

War mir so nicht bekannt.

Das BHG-Urteil bezieht sich allerdings nur auf einen Geldschein.

Die Frage die ich mir jetzt noch stelle, wie würde es sich verhalten wenn man eine Geldbörse findet in der auch die Adresse des Eigentümers stehen würde.

In diesem Fall kann der Fund ja nicht in das Eigentum des Geschäftsinhabers übergehen.

Gruß Merger