Hallo,
leider habe ich keine passenden Antworten auf folgende Frage gefunden:
Wenn ich Geld in einem Geschäft finde, darf ich es behalten oder „gehört“ es dem Laden?
Oder darf ich es bis zu einer Höhe von 10 Euro selbst behalten und muss es nicht z.B. einem Mitarbeiter melden?
Gibt es dazu einen §?
da möchte ich mal dezent auf den Paragraphen des Strafgesetzbuches hinweisen…
Fundunterschlagung
In fast allen Ladengeschäften gibt es heutzutage Video-Überwachungsanlagen…
Dazu das BGB:
§ 965
Anzeigepflicht des Finders
(1) Wer eine verlorene Sache findet und an sich nimmt, hat dem Verlierer oder dem
Eigentümer oder einem sonstigen Empfangsberechtigten unverzüglich Anzeige zu
machen.
Wieso ist z.B. die Antwort eines Frank Mueller völlig falsch und wieso sollten die Aussagen einer Anna Schmidt 100%-ig stimmen?
Ist es Gesetz, was sie schreibt oder ist sie wenigstens eine bedeutende Rechtsgelehrte.
Ich kenne nur eine Schulgründerin mit diesem Namen und die ist schon 1929 gestorben.
Und der §978 BGB auf den sie verweist, betrifft doch nur den Fund in einer öffentlichen Behörde oder Verkehrsanstalt.
nehmen wir einmal an, man findet in einem großen Kaufhaus in
der Umkleidekabine eine Geldbörse.
Wem muss man diese dann abgeben ?
Zur Geschäftsleitung wird man normalerweise nicht vorgelassen!
und? sagt das jetzt irgendwas aus? schonmal drüber nachgedacht, dass es einen vertreter der geschäftsleitung geben könnte?
Eine Bestätigung über die abgegebene Fundache bekommt man auch
nicht.
aber hallo!
Dies habe ich mal vor einigen Jahren erlebt.
na, dann ist die gesetzeslage ja klar…
Telefonat mit der Polizei - „geben sie die Geldbörse beim
Fundbüro ab“
ah ja. die polizei weiß eben bescheid. die haben nämlich alle jura studiert. oder sie verwechseln ganz einfach persönliche erlebnisse mit der -eindeutigen- gesetzeslage.
Na dann hoffe ich ja noch, dass Du mir eine Rechtsquelle für
deine Behauptungen nennen kannst.
ist dir ein urteil des bgh ausreichend? dann folge dem link in meiner antwort oben.
ich habe übrigens nicht jura studiert. aber die gleiche frage hatten wir -mit ausführlicher diskussion- auch schon bei www. kannst du nicht wissen, war vor deiner zeit. ich habe mich aber noch daran erinnert und genau deshalb meinem ersten link vertraut.
Na dann hoffe ich ja noch, dass Du mir eine Rechtsquelle für
deine Behauptungen nennen kannst.
ist dir ein urteil des bgh ausreichend? dann folge dem link in
meiner antwort oben.
Habe ich - ein BHG-Urteil konnte ich da nicht finden!
ich habe übrigens nicht jura studiert. aber die gleiche frage
hatten wir -mit ausführlicher diskussion- auch schon bei www.
kannst du nicht wissen, war vor deiner zeit.
Vor meiner Zeit ? Wie darf ich das verstehen - Du bist doch erst seit 2013 hier im Forum.
Wieso ist z.B. die Antwort eines Frank Mueller völlig falsch
die sind grundsätzlich falsch. selbst wenn sie zufällig und
ausnahmsweise mal richtig sein sollten.
was hier wieder mal nicht zutrifft.
„…denn sie sind völlig falsch“ trifft aber auch nicht zu, denn die Aussage „der korrrekte rechtliche Weg wäre,eine sogenannte Fundanzeige bei dem Eigentümer des Ladens zu erstatten“ stimmt doch.
und wieso sollten die Aussagen einer Anna Schmidt 100%-ig
stimmen?