Geld im Geschäft gefunden

Hallo,
leider habe ich keine passenden Antworten auf folgende Frage gefunden:
Wenn ich Geld in einem Geschäft finde, darf ich es behalten oder „gehört“ es dem Laden?
Oder darf ich es bis zu einer Höhe von 10 Euro selbst behalten und muss es nicht z.B. einem Mitarbeiter melden?
Gibt es dazu einen §?

Danke!

Hallo,

Du solltest den Fund beim Fundbüro abgeben (Gemeindeverwaltung).

Gruß Merger

Das gilt erst ab einem bestimmten Betrag. Ich frage mich nur wie es wäre, wenn man 5 Euro findet. Wem steht es in dem Fall zu?

Hallo,

der korrrekte rechtliche Weg wäre,eine sogenannte Fundanzeige bei dem Eigentümer des Ladens zu erstatten (sollte man schriftlich fixieren lassen).

Nach Ablauf von 6 Monaten kann man sich dann mit der Kopie der Fundanzeige beim Ladenbesitzer melden und Anspruch auf den Fund erheben…

(Alles nachzulesen im BGB)

Hallo,

da möchte ich mal dezent auf den Paragraphen des Strafgesetzbuches hinweisen…

Fundunterschlagung

In fast allen Ladengeschäften gibt es heutzutage Video-Überwachungsanlagen…

Dazu das BGB:
§ 965
Anzeigepflicht des Finders
(1) Wer eine verlorene Sache findet und an sich nimmt, hat dem Verlierer oder dem
Eigentümer oder einem sonstigen Empfangsberechtigten unverzüglich Anzeige zu
machen.

Vielen Dank für eure Antworten!
Und das gilt auch, wenn ich 4 euro oder 20 cent finde???

vergiss alle anderen antworten…
…denn sie sind völlig falsch.
lies: http://www.helpster.de/fundsache-im-laden-hinweise_1…

…denn sie sind völlig falsch.

Wirklich ?

nehmen wir einmal an, man findet in einem großen Kaufhaus in der Umkleidekabine eine Geldbörse.

Wem muss man diese dann abgeben ?
Zur Geschäftsleitung wird man normalerweise nicht vorgelassen!

Eine Bestätigung über die abgegebene Fundache bekommt man auch nicht.

Dies habe ich mal vor einigen Jahren erlebt.
Telefonat mit der Polizei - „geben sie die Geldbörse beim Fundbüro ab“

Gruß Merger

danke für die antwort!
in dem fall müsste man dann die 20 cent oder 4 euro beim geschäftsinhaber abgeben.

…denn sie sind völlig falsch.
lies:
http://www.helpster.de/fundsache-im-laden-hinweise_1…

Wieso ist z.B. die Antwort eines Frank Mueller völlig falsch und wieso sollten die Aussagen einer Anna Schmidt 100%-ig stimmen?
Ist es Gesetz, was sie schreibt oder ist sie wenigstens eine bedeutende Rechtsgelehrte.
Ich kenne nur eine Schulgründerin mit diesem Namen und die ist schon 1929 gestorben.
Und der §978 BGB auf den sie verweist, betrifft doch nur den Fund in einer öffentlichen Behörde oder Verkehrsanstalt.

…denn sie sind völlig falsch.

Wirklich ?

ja, wirklich.

lies doch, was ich verlinkt habe.

nehmen wir einmal an, man findet in einem großen Kaufhaus in
der Umkleidekabine eine Geldbörse.

Wem muss man diese dann abgeben ?
Zur Geschäftsleitung wird man normalerweise nicht vorgelassen!

und? sagt das jetzt irgendwas aus? schonmal drüber nachgedacht, dass es einen vertreter der geschäftsleitung geben könnte?

Eine Bestätigung über die abgegebene Fundache bekommt man auch
nicht.

aber hallo!

Dies habe ich mal vor einigen Jahren erlebt.

na, dann ist die gesetzeslage ja klar…

Telefonat mit der Polizei - „geben sie die Geldbörse beim
Fundbüro ab“

ah ja. die polizei weiß eben bescheid. die haben nämlich alle jura studiert. oder sie verwechseln ganz einfach persönliche erlebnisse mit der -eindeutigen- gesetzeslage.

Wieso ist z.B. die Antwort eines Frank Mueller völlig falsch

die sind grundsätzlich falsch. selbst wenn sie zufällig und ausnahmsweise mal richtig sein sollten.
was hier wieder mal nicht zutrifft.

und wieso sollten die Aussagen einer Anna Schmidt 100%-ig
stimmen?

weil sie die meinung des bgh wiederspiegelt:
http://www.ejura-examensexpress.de/online-kurs/entsc…

1 Like

beim geschäftsinhaber abgeben.

ja. oder natürlich bei einem seiner vertreter.

Hallo testar_

…denn sie sind völlig falsch.

Wirklich ?

ja, wirklich.

lies doch, was ich verlinkt habe.

glaubst Du jetzt wirklich, ich würde diese Internetseite als Rechtsquelle erkennen.

(Dahinter steckt ein anderes Forum -gutefrage.net-)
Schau dir dieses Forum mal an. Danach würdest Du auf diese Internetseite nicht mehr verlinken.

nehmen wir einmal an, man findet in einem großen Kaufhaus in
der Umkleidekabine eine Geldbörse.

Wem muss man diese dann abgeben ?
Zur Geschäftsleitung wird man normalerweise nicht vorgelassen!

und? sagt das jetzt irgendwas aus? schonmal drüber
nachgedacht, dass es einen vertreter der geschäftsleitung
geben könnte?

sehr spassig Antwort - sitzt dieser dann in einer anderen Abteilung ?

Eine Bestätigung über die abgegebene Fundache bekommt man auch
nicht.

aber hallo!

Denk mal darüber nach, was eine Verkäuferin mit einer Geldbörse in der ca. 10.000 € sich befinden machen könnte.

Dies habe ich mal vor einigen Jahren erlebt.

na, dann ist die gesetzeslage ja klar…

Telefonat mit der Polizei - „geben sie die Geldbörse beim
Fundbüro ab“

ah ja. die polizei weiß eben bescheid.

Auf jeden Fall haben die mehr Ahnung als eine Verkäuferin eines Kaufhauses.

die haben nämlich alle jura studiert.

Willst Du damit sagen, dass Du Jura studierst oder studiert hast ?

oder sie verwechseln ganz einfach persönliche erlebnisse mit der -eindeutigen-:gesetzeslage.

Na dann hoffe ich ja noch, dass Du mir eine Rechtsquelle für deine Behauptungen nennen kannst.

Gruß Merger

Ergänzung:
einfach diese Internetseite mal lesen:

https://www.rlp-buergerservice.de/bis/vgdiez_bis/ein…

Na dann hoffe ich ja noch, dass Du mir eine Rechtsquelle für
deine Behauptungen nennen kannst.

ist dir ein urteil des bgh ausreichend? dann folge dem link in meiner antwort oben.

ich habe übrigens nicht jura studiert. aber die gleiche frage hatten wir -mit ausführlicher diskussion- auch schon bei www. kannst du nicht wissen, war vor deiner zeit. ich habe mich aber noch daran erinnert und genau deshalb meinem ersten link vertraut.

einfach diese Internetseite mal lesen:

sinnfrei, weil hier nicht zutreffend.

Na dann hoffe ich ja noch, dass Du mir eine Rechtsquelle für
deine Behauptungen nennen kannst.

ist dir ein urteil des bgh ausreichend? dann folge dem link in
meiner antwort oben.

Habe ich - ein BHG-Urteil konnte ich da nicht finden!

ich habe übrigens nicht jura studiert. aber die gleiche frage
hatten wir -mit ausführlicher diskussion- auch schon bei www.
kannst du nicht wissen, war vor deiner zeit.

Vor meiner Zeit ? Wie darf ich das verstehen - Du bist doch erst seit 2013 hier im Forum.

Habe ich - ein BHG-Urteil konnte ich da nicht finden!

http://www.ejura-examensexpress.de/online-kurs/entsc…

Vor meiner Zeit ? Wie darf ich das verstehen - Du bist doch
erst seit 2013 hier im Forum.

nö. nur mein account. ich bin schon seit 2000 hier.

1 Like

Wieso ist z.B. die Antwort eines Frank Mueller völlig falsch

die sind grundsätzlich falsch. selbst wenn sie zufällig und
ausnahmsweise mal richtig sein sollten.
was hier wieder mal nicht zutrifft.

„…denn sie sind völlig falsch“ trifft aber auch nicht zu, denn die Aussage „der korrrekte rechtliche Weg wäre,eine sogenannte Fundanzeige bei dem Eigentümer des Ladens zu erstatten“ stimmt doch.

und wieso sollten die Aussagen einer Anna Schmidt 100%-ig
stimmen?

weil sie die meinung des bgh wiederspiegelt:
http://www.ejura-examensexpress.de/online-kurs/entsc…

Warum nicht gleich so?