Ja!!! Nicht in die Versuchung geraten! Unternehmen so wie wir auch, fällt es garantiert irgendwo in den Buchungen auf, es sei denn, es ist ein „Schlampenstall“
Sie machen sich nur strafbar, wenn Sie wissentlich über eine Zahlungsunfähigkeit oder über einen Zahlungsunwillen hinwegtäuschen würden.
Wenn Sie aber eine Bestellung mit Lastschrifteinzug aufgegeben haben und dort auch Ihre tatsächliche Bankverbindung angegeben haben, liegt es einzig und allein an der ausführenden Firma von dem Lastschrifteinzug Gebrauch zu machen.
Wenn die Firma Ihnen den Artikel also schickt, ohne dafür den fälligen Kaufbetrag einzuziehen, haben Sie meinen Glückwunsch. Sie sind gesetzlich nicht verpflichtet diesen Fehler der Firma mitzuteilen!
Schickt die Firma Ihnen später überraschend eine Mahnung, können Sie immer noch ganz entspannt bezahlen. Sofern es sich nicht um eine gerichtliche Mahnung handelt, brauchen Sie auch nicht die dann anfallenden Mahngebühren, sondern nur die Hauptforderung bezahlen.
Gegen eine gerichtliche Mahnung würde ich aus o.a. Gründen Widerspruch einlegen. Dann muss die Firma nämlich erst einmal begründen, warum sie von Ihrem Lastschrifteinzug keinen Gebrauch gemacht hat.
Es kann aber durchaus auch sein, dass die Firma einfach nur Ihr 10- oder 14-tägiges Rücktrittrecht abwartet, um ggf. Rückbuchungen zu vermeiden! Es kann also sein, dass der Einzug erst danach erfolgt.
Also, aussitzen und hoffen, dass keiner mehr fragt!!
also strafbar ist das nicht. Warte einfach ab. Es wäre strafbar, wenn du nicht zahlst oder den Verkäufer daran hinderst Geld einzuziehen. Im Zweifelsfall bekommst du halt eine Mahnung von denen. Hast Du auch sicher die richtigen Kontodaten angegeben? Auch wenn da ein Fehler unterlaufen ist, du bekommst schlimmstenfalls eine Mahnung. Wenn die sich nicht mehr melden vergiss sie. Du musst denen nicht hinterherlaufen. Ich denke mal, dass die einmalig die Erlaubnis haben den speziellen Geldbetrag abzuziehen.
Hallo,
nein, ich meine, dass eine Strafbarkeit nicht gegeben ist. Es besteht zwar ein zivilrechtlicher Anspruch gegen Sie, aber ein Strafgesetz, dass sie durch das bloße Nichtstun verletzen würden, gibt es nicht. Denn es Nichtstun ist nur dann stafbar, wenn ein Gesetz ein Tun vorschreibt - und das gibt es für diesen Fall nicht.
Gruß
Michael
Die Leute haben einfach keine Geduld.
Wenn du noch etwas wartest buchen sie sicherlich noch ab.
Falls nicht, dann ist es ihr Problem. Wenn du bei der Bestellung alles richtig angegeben hast.
Falls du versehentlich oder absichtlich einen Fehler bei der Bestellung gemacht haben solltest, könnte dies als Betrug ausgelegt werden.
Du solltest deine Angaben nochmals überprüfen und dich ggfs. bei dem Hersteller melden. Denn wenn sie dich wegen einer falschen Kontonummer o.ä. anmahnen könnten weitere Kosten auf dich zukommen.
Sorry, ich klinke mich aus als Tippgeber in Sachen Strafrecht. Es fehlt einfach die Zeit. Alternativen im www sind allerdings genügend vorhanden. In diesem Fall kommt es halt auf die Vertragsbedingungen an, wer sich zu was verpflichtet hat. Wenn sie (was eigentlich üblich ist) Ware bestellt haben gegen Bezahlung, kann es bis zu einem Betrugsverfahren kommen, im äußersten Fall.
MfG
das abbuchen des betrages liegt am versender/verkäufer. wenn er nichts abbucht, so ist das sein problem, da ja (wie ich vermute) eine LS-einzugsermächtigung vorliegt.