Geld in Frankreich geerbt

Hallo zusammen,

angenomme A, wohnhaft in Deutschland, erbt von B (verstorben in Frankreich) einen Geldbetrag. Die französische Bank informiert A über das Erbe, dann herrscht Funkstille. A geht zum Anwalt in Deutschland, dieser verfasst einen Brief und schickt diese an die französiche Bank. Nachdem keine Antwort zurückkommt, sagt der deutsche Anwalt, er könne nichts mehr machen, A solle sich eine Anwalt in Frankreich suchen.

Kann der Fall tatsächlich nur von Frankreich aus abgewickelt werden?

Danke und Grüße
bonnd68

Hallo,

was ist das denn für ein Kollege? Hat vermutlich noch nie etwas mit Auslandsbezug gemacht. Wenn er selbst bzgl. F nicht fit ist, hätte er sich einfach einen zweisprachigen Anwalt in F organisieren müssen, und gut wäre es gewesen.

Vermutlich will die Bank in F schlicht und ergreifend ein paar Unterlagen, ggf. mit offizieller Übersetzung, vielleicht auch ein paar Urkunden mit Apostille, … Aber für Kollegen die häufiger mal Auslandsbezug haben, ist das eigentlich kein grundsätzliches Ding. Klar, vor Überraschungen ist man im Ausland nie sicher, aber nach einem Schreiben einfach aufzugeben, gildet nicht. Kostet halt nur Zeit und auch etwas Geld (wobei das nicht das Problem des Anwalts ist).

Wenn ich nicht wüsste, dass es genug Kollegen mit ausreichenden eigenen Sprachkenntnisses F in unserem Lande bzw. genug mit ausreichenden Sprachkenntnissen D in F geben würde, würde ich Dir ja anbieten, die Sache zu übernehmen, aber gerade mir fehlen diese Sprachkenntnisse, und das würde die Sache dann nur unnötig verkomplizieren.

Gruß vom Wiz

Gruß vom Wiz

Hallo,

was ist das denn für ein Kollege? Hat vermutlich noch nie
etwas mit Auslandsbezug gemacht. Wenn er selbst bzgl. F nicht
fit ist, hätte er sich einfach einen zweisprachigen Anwalt in
F organisieren müssen, und gut wäre es gewesen.

und es entstehen zusätzliche Kosten und Gebühren,
wer schon einmal in F einen RA konsultieren musste, sollte wissen, dass da erst einmal Geld im Voraus zu entrichten ist und man dann warten kann, relativ lange,…
um doppelte RA-Gebühren zu vermeiden, wäre es schon aus Kostengründen gerechtfertigt, selber einen RA zu suchen…das schnellste ist natürlich, mit der Bank einmal zu telefonieren,…

Vermutlich will die Bank in F schlicht und ergreifend ein
paar Unterlagen, ggf. mit offizieller Übersetzung, vielleicht
auch ein paar Urkunden mit Apostille, … Aber für Kollegen
die häufiger mal Auslandsbezug haben, ist das eigentlich kein
grundsätzliches Ding. Klar, vor Überraschungen ist man im
Ausland nie sicher, aber nach einem Schreiben einfach
aufzugeben, gildet nicht. Kostet halt nur Zeit und auch etwas
Geld (wobei das nicht das Problem des Anwalts ist).

Wenn ich nicht wüsste, dass es genug Kollegen mit
ausreichenden eigenen Sprachkenntnisses F in unserem Lande
bzw. genug mit ausreichenden Sprachkenntnissen D in F geben
würde, würde ich Dir ja anbieten, die Sache zu übernehmen,
aber gerade mir fehlen diese Sprachkenntnisse, und das würde
die Sache dann nur unnötig verkomplizieren.

Gruß vom Wiz

Gruß vom Wiz

Hallo,

zufällig den letzten Satz gelesen? Da stand explizit, dass das Spiel zusätzliches Geld kostet. Aber da der deutsche Otto-Normalverbraucher eher wenig französische Anwälte kennt, die zudem auch noch zweisprachig arbeiten (was ja hier offensichtlich der Fall war), durchschnittliche deutsche Anwälte hingegen wissen, wie man an die ran kommt, ist es - trotz der zusätzlichen Kosten - sicher nicht verkehrt, sich erst einen geeigneten deutschen Kollegen zu suchen, der dann mit dem französischen Kollegen gemeinsam die Sache regelt.

Gruß vom Wiz

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