Hallo Pitufino,
eine junge Familie kauft sich ein Haus (50% Eigenkapital).
Holt sich eine Kredit bei der Bank und der Papa/Schwiegerpapa
leiht 50.000,-- EUR.
Warum einen Kredit und keine Hypothek? Kredite sind im
Normalfall viel teurer und nicht langfristig genug.
Grob kalkuliert: 2x 50.000 Konsumentenkredit + 50.000 Papa
plus 50 % Eigenkapital ergibt einen Hauswert von 300.000 €.
Da sollte man schon vertraglich Einiges regeln!
Papa/Schwiegerpapa hat nun Angst um sein Geld und möchte
eine Risikolebensversicherung abschließen, falls der jungen
Familie etwas zustösst.
Bei der relativ hohen Eigenkapitalquote wurde das Geld
beim Papa nur geliehen um Zinsen zu sparen und nicht weil
man sonst nicht an das Geld gekommen wäre … das macht
alles viel leichter.
Die Kosten für diese Versicherung fressen einen Teil der
gesparten Zinsen wieder auf.
Habe ich es richtig verstanden, dass die junge Familie in
eine echte Risikolebensversicherung (also ohne Kapital-
bildung!) einzahlen soll, damit im relativ unwahrscheinlichen
Fall dass beide (!) gleichzeitig sterben er als Begünstigter
sein Geld wiedersieht?
Solange einer der Jungen überlebtm sollte die Rückzahlung
anders möglich sein, notfalls durch Verkauf des Hauses.
Oder wird da doch eine KAPITALlebensversicherung gefüttert,
deren Kapital am Ende ausgezahlt werden soll um die Schulden
zu begleichen?
Dann stecken die Beiden ihr Geld in eine grottenschlechte
Anlageform in der sie (incl Abschlusskosten!) nur rund 2 %
Rendite erwirtschaften … dann lieber ein höherer Kredit
oder doch eine Hypothek!
Wie kommt man denn auf sowas?
Kann man dies auch anders lösen?
Der einfachste Weg wäre ein privater Kreditvertrag zwischen
dem ‚jungen Paar‘ und dem Papa indem alles relevante geregelt
ist wie Zinsen, Zeitpunkte der Zahlung, Säumniszuschläge und
Sicherheiten. Das ist dann ein Rechtsgeschäft mit sich Ansprüche
begründen und bei Gericht durchsetzen lassen.
Eintragung ins Grundbuch ist ausgeschlossen.
Warum? Selbst wenn die Bank an erster Stelle steht, sollte eine
nachrangige Eintragung möglich sein und DIES sichert über eine
Auflassungserklärung den Papa sehr gut ab.
Ausserdem könnte Papa auch als Miteigentümer im Grundbuch
auftauchen und nicht nur als Gläubiger …
Das kommt mir so vor, als hättest du nicht alles Relevante hier
reingeschrieben. Das ist zwar dein gutes Recht - aber es mindert
die Qualität von Ratschlägen deutlich.
Eine Art Schuldschein?
Siehe oben über Vertrag. Den Vordruck dafür gibts in jedem
besseren Papierwarengeschäft.
Eine Sicherheit für Papa/Schwiegerpapa wenn „die
Kinder“ ableben die schriftlich festgehalten wird.
Siehe oben über Vertrag. Wenn das nicht ausreicht:
Dann schliesst man am einfachsten einen Erbvertrag (als Form
eines Testaments) in dem festgelegt wird, wie das Vermögen
des ‚jungen Paares‘ aufgeteilt wird und das da 50 T€ an Papa
zurückfliessen sollen. Ein Testament gemacht zu haben schadet
nie!
Solange die Beiden keine Kinder haben wären die Eltern
ohnehin Erben des Hauses und wenn Kinder da sind, sollte
sich der Papa über die Zukunft seiner verwaisten Enkel
ganz grundsätzlich Sorgen machen.
Viele Grüße
Jake