Liebe WWWler,
ich erhoffe mir Auskunft auf folgende Frage: Welche rechtliche Regelung verbietet es eigentlich Kaufleuten, eine Rechnung im Voraus auszustellen, zu kassieren und die Ware später zu liefern?
Ich habe jedes Jahr dasselbe Problem: Ich verwalte Drittmittelprojekte an der Universität, die meistens zum Jahresende auslaufen. Häufig gibt es die klare Regelung, dass das Geld bis dahin ausgegeben sein muss und ansonsten zurückfließt. Deshalb bricht bei uns regelmäßig das Dezemberfieber aus. Meistens schaffen wir vom Restgeld Büromaterial oder auch Bücher an, was sich mit unseren Förderrichtlinien deckt. Nun kommt es häufig vor, dass z.B. eine teure Tonerkatusche für einen Drucker nicht vorrätig ist und mehrwöchige Lieferfristen hat. Ich bekniee in solchen Fällen regelmäßig die Verkäufer, mich die Rechnung sofort bezahlen zu lassen und eben erst dann zu liefern, wenn die Ware eingetroffen ist, meinetwegen auch erst im kommenden Jahr.
Viele lehnen das mit Hinweise auf ein rechtliches Verbot ab. Ich bin immer etwas verwundert, denn für gewöhnlich müssen die Händler ihrem Geld doch nachlaufen, und ich will freiwillig vorher zahlen. Könnte mir jemand sagen, worauf sich diese Regelung stützt?
Vielen Dank und viele Grüße,
Matthias
Hallo Matthias!
Welche rechtliche Regelung :verbietet es eigentlich :Kaufleuten, eine Rechnung im
Voraus auszustellen, zu :kassieren und die Ware später :zu liefern?
Gar keine!
Der Kaufmann behandelt den Fall als Abgrenzungsposten in gleicher Weise wie den umgekehrten Fall, in dem er aus dem Kaufvertrag bereits geliefert hat und das Geld erst in der nächsten Abrechnungsperiode erhält.
Gruß
Wolfgang
Hallo Matthias,
das kommt mir doch so verdammt bekannt vor…*g*…
Deutsche Bürokratie ändert sich nie…
Das Problem sind halt die großen Konzerne mit Ihrer EDV…
Die Buchhaltung kann des Geld nur verbuchen,wenn denen eine Rechnung
vorliegt…eine Rechnung kann aber nur geschrieben werden,wenn auch etwas geliefert wird…
Ein „Teufelskreis“ und bei Großkonzernen auch nicht mehr durchbrechbar,da die Buchhaltung unter Umständen in Mailand sitzt und
die Ware aus Rotterdam kommt und die Rechnungsstellung in München
erfolgt (ist wirklich so,US-Konzern der „alteingessene“ dt.Fa.
übernommen hat).
Ich sehe schon mit Grausem dem Jahr 2007 entgegen,denn macht unserer
Lezter „persönlicher“ Lieferant sein Geschäft zu…bei dem machen wir das nämlich noch mit „Vorkasse“ und auf Abruf liefern…
mfg
Frank
Jedes Jahr das gleiche
Hallo,
die Frage könnte auch lauten:
Wie verschwende ich öffentliche Gelder am effektivsten ? Jedes Jahr das selbe bei den öffentlichen Kassen: Raus mit dem Geld. Wenn ich das Budget nicht ausschöpfe, wird es mir nächstes Jahr gekürzt. Deshalb ausgeben um jeden Preis, ob ich die Sachen brauche oder nicht.
Gruß und Danke als Steuerzahler
Matthias
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Wie verschwende ich öffentliche Gelder am effektivsten ? Jedes
Jahr das selbe bei den öffentlichen Kassen: Raus mit dem Geld.
Durchlaucht,
die Rede war von Drittmittelprojekten. Die werden von privaten Unternehmen finanziert. Da kann der Steuerzahler sich zurücklehnen und getrost darüber lächeln, dass die an der Uni nicht nur das ach so wertvolle Steuergeld für ihren Zirkus verballern.
Bevor jetzt Anfeindungen kommen:
Hoppla, ich habe das Zeichen vergessen, ohne dass heutzutage bach meiner Erfahrung keine Ironie mehr verstanden wird: 
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Moin,
Das Problem sind halt die großen Konzerne mit Ihrer EDV…
Nicht nur bei großen Konzernen…
Das Problem sind generell die Warenwirtschaftssysteme. Ich habe mal bei einem Lieferanten gearbeitet, der auch sehr viel mit Behörden und Bildungseinrichtungen zu tun hatte und damit auch alle Jahre wieder angewinselt wurde.
Das WWS hat es aber schlicht nicht zugelassen, Ware zu fakturieren, die nicht im System verbucht war. Bei allem guten Willen - es ging einfach nicht!
In speziellen Fällen haben wir uns mit einem Kunstgriff beholfen: da ja meist das Aussehen der Ausdrucke frei gestaltbar war, haben wir ein Auftragsbestätigungsformular entworfen, welches wie eine Rechnung aussah. Allerdings hatte das ja dann keine Belegnummer aus den Rechnungsnummern, sondern halt eine AB-Nummer… womit die Buchhaltung dann wieder die größten Probleme bekam, die Zahlungen zuzuordnen.
Alles nicht ganz einfach…
Gruß
Stefan
Hallo Matthias,
da gibt es keine rechtliche Regelung. Ich vereinbare bei Neukunden öfter Vorkasse, wenn die Absicherung über die Kreditausfallversicherung fehlschlägt.
Zu beachten ist jedoch, das nach neuester Regelung das Lieferdatum auf Rechnungen (Zeitpunkt der Leistung) Bestandteil der Rechnung ist.
Somit wäre wirklich interessant, wie sich der Gesetzgeber diese Regelung bei Vorkasse vorstellt.
Gruss Sebastian