Geld/Miete zurück bekommen

Guten Tag, kurz und knapp:

Person A in einer WG gewohnt und die Wohnung lief auf Person A. Es waren 2 MItbewohner. Mitbewohner A (MB A) hat immer bezahlt ,ohne Probleme, aber Mitbwohner B (MB B) Schuldet Person A noch immer die Miete.

Da MB A und PErson A bereits die WOhnung gekündigt hatten, bevor MB B eingezogen ist hielten Sie es nicht mehr für nötig ihn noch anzumelden. Kann Person A jetzt noch irgendwie die MIete zurück holen? Oder muss PErson A das als „Lebenserfahrung“ abstempeln?

Gegen MB B stehen noch mehr Geldschulden aus, die man halt alle nur durch Zeugen nachweisen kann… Kann man das irgendwie einklagen oder haben jetzt alle Pech? Reichen Zeugen aus oder muss es irgendwas schriftliches geben?

Hallo,

Klagen (bzw. einen Mahnbescheid losschicken) kann man immer. Die Frage ist dann nur ob man auch Recht bekommt.

Im Zivilrecht gewinnt der, der den Richter überzeugen kann, dass seine Version richtig ist. Insofern dürfte es mit Zeugen in der Hinterhand ganz gute Chancen geben. Aber wie heißt es so schön: Auf hoher See und vor Gericht ist man in Gottes Hand…

Desweiteren kann natürlich auch sein, dass alleine das Einleiten eines gerichtlichen Verfahrens den oder die Schuldner(in) so beeindruckt, dass er/sie zahlt.

Viele Grüße

Lumpi