Die Bank des Exporteurs avisiert dem Exporteur die Eröffnung des Akkreditivs, nachdem sie geprüft hat, ob das Akkreditiv rechtlich und formal einwandfrei ist. Außerdem bietet sie sich an, die dokumentäre Abwicklung für den Exporteur zu übernehmen. (Kosten)
Der Exporteur prüft nach erfolgter Avisierung, ob das Akkreditiv mit dem Kaufvertrag übereinstimmt. Darauf hin verlädt er die Ware am Versandort (Hafen, Flughafen, Bahn, LKW etc.) und erhält die entsprechenden Dokumente, die er anschließend, neben den anderen im Akkreditiv geforderten Dokumenten, bei seiner Bank einreicht.
Nach sorgfältiger Prüfung der Dokumente (und der Feststellung, dass diese akkreditivkonform sind) erfolgt entweder die Zahlung an den Exporteur (wenn bei der Akkreditiveröffnung die avisierende Bank die Zahlstellenfunktion übertragen bekommen hat) oder die Weiterleitung an die eröffnende Bank. Diese nimmt dann, nach Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Dokumente, die Zahlung vor und händigt die Dokumente dem Importeur aus.
Mit den Transportdokumenten kann der Importeur dann den Besitz an der Ware erlangen, wenn das Recht an der Ware durch die begleitenden Dokumente verbrieft ist. Dies ist zum Beispiel bei Konnossementen („bills of lading“, „Seefrachtbriefe“) der Fall. In der Praxis ist es aber auch oft so, dass der Importeur bereits im Besitz der Ware ist, wenn diese zum Beispiel per Luftfracht verladen wurde oder per LKW oder Bahnfracht angeliefert wurde. In diesen Fällen hat das Akkreditiv nur die Bezahlung der Ware für den Exporteur sicherzustellen.
Die Kosten muß mit der ausführenden Bank besprochen werden.Der Exportuer wird sicher keine Veranlassung sehen Kosten zu übernehmen,aber ein Versuch ist es wert.Er hat aber auch Kosten bei seiner Bank.
mfg
Jörg