Habe mich als Testkäufer beworben und sollte von dem eingegangenen Geld ca 6500,- € Karten kaufen.
Als das Geld auf meinem Konto war, rief die Bank mich an und bezüchtete mich mit Geldwäsche die Illegal sei. Das Geld wurde ohne mich zu fragen zurückgebucht. Meinen Job war ich los.
Habe mich als Testkäufer beworben und sollte von dem
eingegangenen Geld ca 6500,- € Karten kaufen.
Kannst du mal vollständig erklären, was vorgefallen ist und wie deine Frage lautet.
Wer hat was wohin überwiesen?
Auf dein Konto?
In einer Summe, mehrere kleine Beträge?
Als das Geld auf meinem Konto war, rief die Bank mich an und
bezüchtete mich mit Geldwäsche die Illegal sei.
So einfach ist das auch nicht. Nicht jeder, dem auf seinem Konto Geld eingeht, kann einfach mal als Straftäter bezichtigt werden.
Die Bank hat eine Kontroll-/Meldepflicht. Da muss noch mehr vorgefallen sein.
Das Geld wurde
ohne mich zu fragen zurückgebucht.
Meinen Job war ich los.
Du hattest nie einen Job! Sondern bist Opfer oder Mittäter. Das muss jetzt rausgefunden werden. Ggf. steht dir ein Pflichtverteidiger zu.
Der kleine Betrag lässt relativ deutlich erkennen, daß Du Opfer eines Testlaufs warst.
Bei 650.000 läge der Gedanke an Mittäterschaft wesentlich näher: Obwohl man für derartige Aktionen Dolle findet wie Sand am Meer, muß man drauf achten, daß man nicht gar zu viele Aktionen ausführt, die alle Spuren mit dem gleichen Muster machen. Wenn man z.B. zwanzig Millionen klarzumachen hat, und dafür über 3 000 „Testkäufer“ anheuern muß, macht das zu viel Rauch.
Daher zeigt der Betrag dem Richter, daß Du wahrscheinlich selber einer der Lackierten bei dem Spiel warst, und Du brauchst nicht zu sehr zu bibbern.
Der geschilderte Fall dürfte aus Sicht der Bank kein Normalfall sein.
Zumindest nicht, wenn man der Argumentation folgt.
Bei Formen von Geldwäsche „Stichwort: Terroristenfinanzierung“ hört der Normalfall vielleicht auf und die Reaktion kann (ohne dass ich jetzt ein Gesetz dafür kenne) durchaus in Ordnung sein.
Sollte es sich um eine seriöse Arbeit handeln und eine Rechtschutzversicherung bestehen besteht ggfs. die Möglichkeit einer Schadenersatzklage zu Lasten der Bank. Schildere den Fall einem Anwalt nach Klärung der Kostenübernahme.
Aber meine persönliche Meinung? Das stinkt irgendwie zum Himmel, ist aber nur so ein Gefühl. Lasse mich da gerne eines besseren belehren.