Kann ein Fitness Studio nach ein paar Monate noch daher kommen und Geld abbuchen, das sie in der Vergangenheit vergessen hat, von Konto abbuchen?
Wieviele Monate kann nachträglich vom Kunde das Geld abgebucht werden?
Wenn ja. Wieviel kann das Fitness Studio auf einmal abbuchen (Monate)?
Hallo,
Kann ein Fitness Studio nach ein paar Monate noch daher kommen
und Geld abbuchen, das sie in der Vergangenheit vergessen hat,
von Konto abbuchen?
Ja, solange keine Verjährung eingetreten ist!
Wieviele Monate kann nachträglich vom Kunde das Geld abgebucht
werden?
Hängt von der Verjährung ab, bei einem Dienstleistungsvertrag sind
das normale 3 Jahre ab Jahresende. Also könnte bspw. der Beitrag
01/2007 (Verjährungsfrist beginnt 01.01.2008, Endet 31.12.2010) noch
im Dezember 2010 eingezogen/gefordert werden. Also wären es im
Fitnessstudio im schlimmsten Fall 47-48 Beiträge.
Wenn ja. Wieviel kann das Fitness Studio auf einmal abbuchen
(Monate)?
Alles! Wer sich verpflichtet muss zahlen. Geld hat man zu haben!
Mfg vom
showbee
Hallo,
eine kleine Zusatzfrage.
Hängt von der Verjährung ab, bei einem Dienstleistungsvertrag
sind
das normale 3 Jahre ab Jahresende. Also könnte bspw. der
Beitrag
01/2007 (Verjährungsfrist beginnt 01.01.2008, Endet
31.12.2010) noch
im Dezember 2010 eingezogen/gefordert werden. Also wären es im
Fitnessstudio im schlimmsten Fall 47-48 Beiträge.
Gibt es Regeln, wie die früher bereits geleisteten Zahlungen mit den Forderungen verrechnet werden?
Also Extrembeispiel es wurden die ersten beiden Beiträge nicht abgebucht, dann aber z.B. 10 Jahre lang ganz normal monatlich ein Beitrag. Sind nun die ersten beiden Beiträge verjährt oder wird mit der Zahlung automatisch die älteste Forderung beglichen oder hängt es davon ab, wie der Buchungstext genau aussieht (Rechnungen werden ja selten im einzelnen gestellt).
Cu Rene
Hallo Rene.
Ich bekomme es leider auch nicht ganz hin ohne jetzt großartig
herumzublättern. Aber doch hoffentlich in Grundzügen.
Grundsätzlich entscheidet sich die Frage, auf welche von mehreren
Schulden gezahlt wird danach, was als Leistungsbestimmung angegeben
wird, § 366 I BGB. Schließlich steht es im Belieben des Schuldners,
einen Posten zu begleichen und einen anderen nicht.
Ist eine solche Bestimmung nicht eindeutig erkennbar, gilt § 366 II,
d.h. im Zweifel des Zweifels die ältere Schuld wird getilgt.
Also Extrembeispiel es wurden die ersten beiden Beiträge nicht
abgebucht, dann aber z.B. 10 Jahre lang ganz normal monatlich
ein Beitrag. Sind nun die ersten beiden Beiträge verjährt oder
wird mit der Zahlung automatisch die älteste Forderung
beglichen oder hängt es davon ab, wie der Buchungstext genau
aussieht
Es hängt in diesem Beispiel IMHO davon ab, was als Buchungstext bei
der Abbuchung angegeben wurde. Denn wenn der Gläubiger abbuchen
durfte und das verpeilt, ist er nicht schutzwürdig.
(Rechnungen werden ja selten im einzelnen gestellt).
?
Gruß - Jaschiii
Danke,
war ja nur ein fiktiver Fall. Ist also wohl bei einem konkreten Fall immer einzeln zu prüfen.
(Rechnungen werden ja selten im einzelnen gestellt).
?
Ich meine, daß bei so einem Vertrag mit Abbuchungsermächtigung nicht jedes mal eine Rechnung kommt. Ist ja alles im Vertrag wirksam geregelt und würde nur unnötig Arbeit machen.
Cu Rene