Geld und Beziehung

Also,

es sei eine Grundschuld gegeben, über einen Betrag von 50 k €.
Diese Grundschuld bezeichnet das Anfangsvermögen eines Ehepartners.

Die genaue Höhe ist in Verhandlung.

Denn.

Der Schuldner möchte den niedergeschriebenen Betrag nicht auszahlen.
Daher beginnt er, herunterzurechnen.

Unter anderem führt er an, in die Ehe eine Pauschale eingebracht zu haben, die er erhielt, als er das Erbe seiner Kinder vollstreckte.

Das Argument: die Pauschale fiele in sein Anfangsvermögenund sei daher von der Grundschuld abzuziehen.

In meinen Augen eiert dieses Argument um einiges.

FALLS es zudiskutieren sei, könnte der Gläubiger dem Schuldner damit entgegentreten, dass die in der Ehe erhaltene Pauschale analog dem Einkommen eben NICHT ins Ausgangsvermögen fällt.
Anders verhielte es sich mit einem Lottogewinn.

Mal abgesehen davon, dass der Gläubiger das Geld gar nicht in der Ehe hat ausgeben wollen.

Es ist nicht MEIN Argument.
Ich brauche nur die Info, ob eine T.vollstr.Pauschale dem Ausgangsvermögen überhaupt jemals zugerechnet werden KANN?

Eh?

Tilli

P.S. Es ist bei diesem Vorgang kein Zugewinnausgleich geplant. Der ist in der GS explizit ausgenommen, soll also nicht Gegenstand der Auflösungseinigung sein.

Hallo,

sorry, aber die Geschichte bleibt für mich nebulös. Ich versuche mal zu trennen:

  1. Da gibt es einen Kredit, den jemand einem anderen gewährt hat, der durch eine Grundschuld abgesichert ist.

  2. Dieser Kredit wird jetzt fällig (gestellt)

  3. Der Schuldner weigert sich, den Kreditbetrag (voll) zurückzuzahlen.

Was hat das alles mit Anfangsvermögen einer Ehe zu tun? Was mit Zugewinnausgleich überhaupt? Auch wenn die beiden Parteien Eheleute sind, dann ist der Kredit sauber zurück zu gewähren, und löst sich nicht dadurch in Luft auf, dass jemand, egal durch welche Mittel auch immer, einfach nur zum normalen Lebensunterhalt der beiden beigetragen hat, wenn die beiden nicht ausdrücklich vereinbaren, dass dies auf den Kredit als Tilgung verrechnet werden soll. Aus normaler gemeinsamer Haushaltsführung kann man keine gegenseitigen Anspürche stellen.

Zugewinnausgleich, Anfangsvermögen, … gibt es nur im Falle einer Scheidung/Todesfall.

Gruß vom Wiz

Hallo,

sorry, aber die Geschichte bleibt für mich nebulös. Ich
versuche mal zu trennen:

  1. Da gibt es einen Kredit, den jemand einem anderen gewährt
    hat, der durch eine Grundschuld abgesichert ist.

  2. Dieser Kredit wird jetzt fällig (gestellt)

  3. Der Schuldner weigert sich, den Kreditbetrag (voll)
    zurückzuzahlen.

Ja. Richtig.

Was hat das alles mit Anfangsvermögen einer Ehe zu tun?

X hatte vor der Hochzeit Geld.
Y hatte vor der Hochzeit ein Haus.

Y brauchte Geld für Haus und lieh es von X.
Der Betrag des Kontostandes zum Hochzeitszeitpunkt wurde als GS eingetragen.

Nun hat X ein Haus und möchte sein Geld zurück.
Y möchte die GS los sein, aber „nichts bezahlen“.

Y und X sind verheiratet und wollen es auch bleiben.

Was mit Zugewinnausgleich überhaupt?

Die Ansprüche wurden explzit von der GS getrennt.

Auch wenn die beiden Parteien
Eheleute sind, dann ist der Kredit sauber zurück zu gewähren,
und löst sich nicht dadurch in Luft auf, dass jemand, egal
durch welche Mittel auch immer, einfach nur zum normalen
Lebensunterhalt der beiden beigetragen hat, wenn die beiden
nicht ausdrücklich vereinbaren, dass dies auf den Kredit als
Tilgung verrechnet werden soll. Aus normaler gemeinsamer
Haushaltsführung kann man keine gegenseitigen Anspürche
stellen.

Genau das tut Y nun aber.
Im Zuge der Mediationbrachte Y (unter anderem) eben dieses Argument und X möchte nun wissen, welcher Natur diese Testapauschale wirklich ist.

Zugewinnausgleich, Anfangsvermögen, … gibt es nur im Falle
einer Scheidung/Todesfall.

Jep.

Y ist etwas unkonventionell, was die Materie angeht.
Leider.

Gruß vom Wiz

Also?
Fällt die Pauschale von Ys Kindern in Ys Ausgangsvermögen??

Tilli

falsches Board
Hallo Tilli,
das ist was für’s Rechtsbrett!

Gruß Fritz

Da war es, aber keiner hat geantwortet…

Hallo Tilli,
das ist was für’s Rechtsbrett!

Gruß Fritz

Hallo nochmal,

verabschiedet Euch doch bitte mal von den ganzen Termini eines Zugewinnausgleichs. Um den geht es hier nicht, und da sollte man auch keine Analogie bilden. Insbesondere nicht, wenn man das nur für einen einzelnen kleinen Teilaspekt machen würde. Entweder man müsste das komplett machen, oder gar nicht. Sonst funktioniert das alles nicht.

Rein rechtlich ist die Sache ohnehin - wie schon geschrieben - klar. Die Forderung besteht, und aus in den normalen gemeinsamen Unterhalt geflossenem Geld kann man unter Ehegatten auch keine Rückforderungsansprüche geltend machen.

Auf einem anderen Blatt steht, wie man als Ehegatten „vernüftig“ mit so einer Situation umgeht. Und da wäre für mich klar, dass wenn ein Ehegatte beim anderen Schulden hat, und eine außerplanmäßige größere Summe nicht für private Vergnügungen und auch nicht zur Rückführung des Darlehens verwendet wird, sondern einfach in der normalen Lebenshaltung beider Partner „verraucht“, es ganz sicher nicht angemessen ist, wenn der andere Partner sich dann hinstellt, und seinerseits zu 100% an seiner Darlehensforderung festhält. Es kann nicht funktionieren, dass einer seine außerplanmäßigen Einkünfte „vergesellschaftet“, und der andere auf „alles meins, ganz allein meins“ macht. Den Anteil solch außerplanmäßigen Geldes, der nicht für persönliche, größere Dinge draufgegangen ist, sollte ja wohl beiden/und ggf. den gemeinsam unterhaltsberechtigten Kindern gleichermaßen zugekommen sein, und da wäre dann eine Anrechnung 50% auf das Darlehen sicherlich die gerechteste Lösung.

Gruß vom Wiz

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Den Anteil solch
außerplanmäßigen Geldes, der nicht für persönliche, größere
Dinge draufgegangen ist, sollte ja wohl beiden/und ggf. den
gemeinsam unterhaltsberechtigten Kindern gleichermaßen
zugekommen sein, und da wäre dann eine Anrechnung 50% auf das
Darlehen sicherlich die gerechteste Lösung.

Ja, das sehe ich auch so.
Ich würde allerdings die Anschaffungskosten (große Haushaltsgeräte, Möbel, ganze Zimmereinrichtungen, Renovierungsarbeiten)in etwa nach dem aufteilen, was beim entsprechenden Partner verbleibt.
Das wäre ja im Sinne der GS.

Aber zum Thema:
Verstehe ich das „außerplanmäßige Einkommen“ als Antwort auf meine Frage?

:wink:

Tilli