Hallo,
man Stelle sich vor es passiert etwas ungewöhnliches,…
Eine Studentin arbeitet bei einer Stadt als kurzfristig Beschäftigte im Jahr 2011.
2012 bekommt sie jetzt eine Verdienstabrechnung, daraus geht hervor, dass sie 120 Euro verdient hat.
Wenn man sich Gedanken machen würde, käme man zu dem Ergebnis, dass ein Fehler vorliegt und das Geld für eine Arbeit war, für die die Stadt, die Studentin angefragt hatte, Aber dann seitens der Stadt der Studentin doch abgesagt wurde und somit keine Beschäftigung zustande kam. Aber für diesen Einsatz wäre, dass Geld gewesen.
Kann die Studentin das Geld zurückhalten? Muss sie es rechtlich gesehen melden? Die Studentin könnte davon ausgehen, dass sie das Geld bekommen hätte für eine Vorbesprechung, die zwar auch bezahlt wird (irgendwann und nicht so hoch).
Des weiteren weiß ich, dass Beamte die mal zuviel Gehalt bekommen fälschlicherweiße und nachweißen können, dass sie das Geld für eine außerzweckmäßige Ausgabe getätigt haben, nicht zurückzahlen brauchen.
Gibt es sowas auch für normale Angestellte?
Ich weiß, dass es einen schlechten Eindruck macht, dass wenn es rauskommt, dass ich das arbeiten dort vergessen kann usw.
Mich interessiert nur der rechtliche Aspekt, diesen fiktiven und nicht allzuwahrscheinlichen Falles,…
Vielen Dank