Geld und Sparen

Ich habe Außergewöhnliche Belastungen in einer Höhe , die garnicht erforderlich ist , um die nicht sehr hohen Abzüge bei den Kapitalerträgen erstattet zu erhalten.
Das heißt also , dass ein Teil der Außergewöhnlichen Belastungen nicht genutzt wird.
Die Frage ist nun : kann man den ungenutzten Teil in das nächste Jahr übertragen.?
Es wäre nett , wenn Ihr bei der Antwort Quellen angeben könntet , soweit bekannt.Aber auch ohne Quelle freue ich mich über jede Atwort und sage schon jetzt vielen Dank
Berthold

Nein.

Es gilt das Abflussprinzip: Tag der Zahlung.

Hier kann man in der Nähe des Jahreswechsels überlegen, ob man den Zahnarrzt, Optiker usw. noch im alten Jahr bezahlt, oder im neuen Jahr.