ich hatte kürzlich das Glück eine Euro-Gedenkmünze (Nominalwert 20 Euro, Sammlerwert um die 70 Euro) für unter 20 Euro zu ersteigern. Der Verkäufer verweigert mir nun den Abschluß, da es laut seinen Aussagen verboten ist „Geld für weniger als den Nominalwert“ zu verkaufen.
nein.
Ansonsten dürftest Du auch kein Geld verschenken.
Weise ihn darauf hin, daß er einen rechtsverbindlichen Vertrag abgeschlossen hat und auf die Konsequenzen einer Nichteinhaltung und dann sollte er spuren.
Ansonsten soll er Dir bitte die entsprechenden §§ nennen.
Das sehe ich eigentlich ein bisschen anders… Wenn ich Geld unter denm Wert verkaufen dürfte, das wäre doch prima um sätmlichen Schenkungssteuern und Erbschaftssteuerun zu umgehen, oder nicht?
das ist aber was ganz anderes. Hier würde der Nominalwert zugrundegelegt. Letztlich würde der Vorsatz Gesetze zu umgehen da schon hinderlich sein. Und nicht zuletzt würde das m.E. gegen das Geldwäschegesetz http://www.bafin.de/gesetze/gwg.htm verstossen.
Doch, natürlich. Du darfst mit deinen Münzen und Scheinen machen was Du möchtest. Verschenken, verkaufen, verbrennen, an die Wand kleben.
Schenkungs- und Kaufverträge dazu sind gültig. Damit umgehst Du aber natürlich nicht evtl. anfallende Steuern, denn bei einen Verkauf von Geldscheinen unter Nominalwert ist ziemlich offensichtlich, dass ein Scheingeschäft vorliegt. De facto ist es immer noch eine Schenkung mit den daraus entstehenden Konsequenzen.
denn bei
einen Verkauf von Geldscheinen unter Nominalwert ist ziemlich
offensichtlich, dass ein Scheingeschäft vorliegt.
schon komisch. Scheingeschäft aber dennoch erlaubt?
Aber egal, hab im Moment andere Probleme - habs dann gut sein lassen und nicht auf Durchführung des Vertrages bestanden.