Gemeinnütziger Sportverein. Vorstand: Vorsitzende und Kassenwart.
Die Vorsitzende in der Rolle der Übungsleiterin leitet die Kurse des Vereines.
Sie nimmt das Geld ein und … das Geld hat keiner weiter gesehen. Auf dem Vereinskonto ist das Geld nicht angekommen.
Der Kassenwart hat deswegen gegen die Vorsitzende eine Strafanzeige wegen Unterschlagung von Vereinsgeldern erstellt.
Fragen:
- Kann man, nach der Anzeige während des Verfahrens, die Vorsitzende. suspendieren, um einen möglichen Schaden, welchen die Vorsitzende durch ihre Handlung dem Verein zufügen kann, zu minimieren? Wie organisiert man eine richtige Suspendierung?
- Wie muss man im Fall einer Suspendierung die Information an unsere Geschäftspartner weitergeben (überwiegend Dachverbände und Bank)?
- Kann man den Zugang zu Vereinsgütern (Bankkonto, Mail, Webseite etc.) für die Vorsitzende einschränken? Soll man die Vorsitzende darüber informieren?
- Haften die Gründungsmitglieder mit eigenem Vermögen bei (grober) Fahrlässigkeit des Vorstandes?
- Können während das Verfahrens neue Vereinsmitglieder in dem Verein nur durch ein Vorstandsmitglied aufgenommen werden, oder braucht man hier die Zustimmung von beiden Vorstandsmitgliedern? (In der Satzung wörtlich: "Über den schriftlichen Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand“)