Geld verdienen in den Ferien, muss ich Steuern

Hi, ich bin 14 Jahre alt und möchte gerne in meinen Ferien ein bisschen Geld verdienen. Einen „Job“ habe ich auch schon gefunden (Rasen mähen und in einer Gärtnerei aushelfen). Muss ich dann auch Steuern zahlen? Auf was muss ich versicherungstechnisch achten

ich denke, es kann in diesem Fall um einen Mini-Job gehen. Diese Gärntnerei könnte Sie als Minijobber (max 400 pro Monat) abrechnen. Für Sie wäre die Vergütung Brutto gleich Netto. Eine pauschale Steuer und Sozialversicherung führt nur Ihr Arbeitgeber ab.

Da kann ich Dir leider nicht weiterhelfen, tut mir leid

Hi m.E. ist das versicherungspflichtige Tätigkeit, aber da beim Arbeitgeber nachfragen. Betreffs Steuer - für den Job wird keine Steuer anfallen, da unter der Bemessungsgrenze liegt. Aber bei einem entsprechenden Gesamteinkommen im Jahr könnte durchaus Steuer anfallen. Einkommensgrenzen betreffs Kindergeld beachten.

Da Kinderarbeit bei uns in Deutschland gesetzlich verboten ist, gibt es gesetzliche Bestimmungen, die beachtet werden müssen, wenn Kinder beschäftigt werden sollen. Du darfst deshalb nur als Zeitungsausträger arbeiten oder in einem privaten oder landwirtschaftlichem Haushalt!
Und in einem solchen Haushalt darf man dich maximal 2 Stunden täglich mit Haushalts- und Gartenarbeit, Botengängen, Verwaltungsaufgaben, Reinigungsarbeiten, einfachen Montagearbeiten, Babysitting, Nachhilfeunterricht, „Gassigehen“, Einkaufstätigkeiten, Mithilfe bei Ernte und Verkauf von landwirtschaftlichen Produkten, Tierversorgung beschäftigen. Lediglich Kinder von Landwirten dürfen maximal 3 Stunden täglich im landwirtschaftlichen Familienbetrieb mithelfen.
Sofern Du für einen Nachbarn rasenmähen wirst, ist das wahrscheinlich eine Arbeit in einem privaten Haushalt und ist deshalb erlaubt. Aber die Gärtnerei ist kein Haushalt und deshalb ist der Gärtnerei die Beschäftigung von Kindern verboten. Anderes gilt im Rahmen von schulischen Maßnahmen, wie Berufsfindungspraktikas. Ansonsten gilt: Kinder unter 15 Jahren dürfen in der Gärtnerei nicht beschäftigt werden, denn die Gärtnerei ist ein Gewerbebetrieb und kein Haushalt. Deshalb stellt sich die Frage der Steuer und Sozialversicherung überhaupt nicht.

Hallo,
da ich Experte für österreichisches Steuerrecht bin, kann ich dir die Frage nur für Österreich beantworten - melde dich nochmals, falls du hier eine Antwort haben willst. Wenn du in Deutschland arbeitest, so wende dich bitte an einen dt. Experten - hier kann ich nur vermuten, dass es ähnlich wie in Ö ist (möglicherweise wird dir Lohnsteuer abgezogen, wenn du in einem Ferialjob arbeitest - je nachdem, wieviel du verdienst - du kannst aber in der Regel die Lohnsteuer nach Jahresende wieder vom Finanzamt erstatten lassen, da du insgesamt zu wenig verdienen wirst, um steuerpflichtig zu sein).
Schöne Grüße
GH

Da musst du nichts machen, sind ja keine Beträge…

Versichert solltest du in der Police deiner Eltern sein… Also auch alles bestens :wink:

Hallo!

Für Deutschland kann ich leider nicht genau Auskunft geben.

Gruss,
mirti

Hallo,

um die Steuern brauchst du dir keine Sorgen zu machen. Dein Arbeitgeber muss diese ggf. an das Finanzamt abführen, aber selbst wenn das passiert, bekommst du sie am Jahresende wieder, wenn du im gesamten Jahr nicht mehr als ca. €8.000,- verdient hast.
Die Sozialabgaben (Arbeitslosenversicherung, Rente…) sind da spannender; deshalb würde ich dir empfehlen, das ganze als „€400,-Job“ abzurechnen; dann werden diese Abgaben pauschal und nicht besonders hoch fällig.
Diese Fragen oder eventuelle Sonderregelungen weiss aber dein Arbeitsgeber. Wenn du nur gelegentlich etwas aushilfst, brauchst du mit Sicherheit keine Steuern zahlen.

Schöne Ferien!
Roger

Hallo Sternschnuppe 790,

ob für einen Ferienjob auch Steuern gezahlt werden müssen, hängt vor allem von der Höhe des Verdienstes ab. Dies ist aber bezogen auf das gesamte Jahr auch nicht wichtig, weil Sie sich die eventuell gezahlten Steuern am Ende des Jahres mit der Abgabe einer Einkommensteuererklärung wieder zurück holen können.
Im gesamten Jahr sind hier ca. 10000 € steuerfrei, der Arbeitgeber muss aber bei seinem monatlichen Steuerabzug diesen Jahresbetrag durch 12 teilen und somit schon bei einem Monatsverdienst von ca. 850 -900 € Steuern abziehen als ob der „Ferienjobber“ 12 Monate tätig ist. Deshalb gibt es am Jahresende die Möglichkeit der Einkommensteuererklärung, um sich diese zu Unrecht zu hoch bemessene Steuer erstatten zu lassen.

Die Wahl des Arbeitsverhältnisses trifft in der Regel der Arbeitgeber, da er auch dafür sorgen muss, dass Sie versicherungstechnisch korrekt bei ihm angestellt sind. Sofern das Arbeitsverhältnis von vornherein auf maximal 2 Monate oder 50 Tage beschränkt ist, werden auch keine Beiträge zur Sozialversicherung abgeführt.

Zum Jugendschutz ist zu sagen, dass von 13-14 Jahren täglich nur 2 Stunden mit Zustimmung der Eltern gearbeitet werden darf. Ab 15 Jahren kann der Ferienjob auch in Vollzeit ausgeübt werden kann.

Bei allen Schulpflichtigen ist zu beachten, dass der maximale Zeitraum im gesamten Jahr nur 4 Wochen und innerhalb der Ferien betragen darf.

Obwohl dies in der Frage nicht genannt war, möchte ich nur vorsichtshalber darauf hinweisen, dass es möglich ist, das das zusätzliche Einkommen auf evtl. bezogene Leistungen aus Unterhalt, sozialen Quellen o.ä. angerechnet werden kann. Es wäre schade, wenn Sie hier umsonst arbeiten würden, wenn dafür anderes Geld evtl. gekürzt werden würde.

Zu guter Letzt kann ich nur empfehlen, darauf zu achten, dass der Job Spass macht und der Arbeitgeber auch ein angemessenes Gehalt zahlt.

Ich hoffe, Ihnen etwas geholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Spass bei den Tätigkeiten.

Mit freundlichen Grüßen

G-B

Arbeitslohn bis 400 Euro im Monate kann der Arbeitgeber pauschal versteuern, also ohne Lohnsteuerkarte, der sog. 400-Euro-Job. In gewissen Grenzen darf diese Grenze monatlich auch überschritten werden, wenn im Jahresdurchschnitt der monatliche Verdienst nicht über 400 Euro liegt. Für Lohnsteuer und Sozialversicherungsabgaben ist der Arbeitgeber verantwortlich.
Bei einem höheren Verdienst wird Sozialversicherung und ggf. Lohnsteuer fällig. Lohnsteuer ab ca. 950 Euro im Monat. Es gibt im Internet diverse Online-Rechner, mit denen man die Höhe der Lohnsteuer und Sozialversicherung berechnen kann.

Hallo,
das sind Fragen!! Hierauf gibt es eine praktische und eine theoretische Antwort:
In der Theorie stellt das Rasenmähen für andere Leute entweder einen Gewerbebetrieb dar oder man kann jeweils einen Minijob daraus machen. In der Praxis würde ich sagen, kommt es auf die Menge des Rasenmähens an. Wenn Du ein bis zweimal die Woche beim Nachbarn den Rasen mähst und dafür 10 bis 20 EUR kassierst, würde ich „Danke“ sagen und das wars. Mähst Du allerdings jeden Tag mehrere Male den Rasen und hast richtig viel Einnahmen sind wir tatsächlich beim Gewerbebetrieb, auch wenn man erst 14 Jahre alt ist.
Die Aushilfstätigkeit in einer Gärtnerei läuft wohl in Richtung Minijob, also mit maximal EUR 400 /Monat und nicht mehr als m.W. 15 Stunden Arbeit/Woche. Das mit Steuer und Versicherung übernimmt in dem Fall die Gärtnerei.
Versicherungstechnisch ist das mit dem Rasenmähen kritisch, wie in allen Fällen, wenn was passiert. Aber ich denke Du bist über Deine Eltern haftpflichtversichert und krankenversichert, so dass im Notfall die Kosten abgedeckt sind. In so einem Fall wurde der Rasen natürlich „unentgeltlich“ gemäht.
Eine Frage hätte ich noch: darf man mit 14 schon arbeiten? Ich war bislang der Meinung 15 wäre die magische Grenze?
Alles Gute und viel Spass
Barbara

Hallo Sternschnuppe790,

>>Grundsätzlich sind Monatseinkommen bis 400 Euro sozialversicherungs- und lohnsteuerfrei. Beschäftigungen mit einem monatlichen Bruttolohn bis zu 400 Euro sind so genannte „geringfügige Beschäftigungen“. Umgangssprachlich heißen sie „400-Euro-Jobs“ oder „Minijobs“.

DA KANN ICH NICHT WEITERHELFEN. MFG

Hallo Sternschnuppe, da mußt du wohl keine Steuern zahlen. Denn soviel wirds nicht sein.

Guten Tag,

ich kann die Frage nicht beantworten.

Viele Grüße

Hallo,
soweit ich das beurteilen kann, fällt ein Ferienjob unter die Rubrik Aushilfe, Praktika. Somit wäre der Arbeitgeber zuständig für etwaige Steuerzahlungen und Absicherung bzw. Versicherungen, etc.
Frag doch mal bei deinem Ferien-Boss nach, der sollte das eigentlich wissen.

Gruss die Tante

Guten Tag,

Ich bin 14 und ich will meinem Vater in den ferien auf der montage helfen geht dass?