Geld verleihen

Hallo,

mal angenommen, ich leihe meinem Vermieter 28.000 €. Dies entspricht etwa der Miete von 6 Jahren (inkl. Nebenkosten).

Wäre dann eine Art „Schuldschein“ möglich, auf dem er bestätigt, dass ich die nächsten sechs Jahre mietfrei wohnen kann?

Wie sollte so etwas aussehen?
Etwa: „Hiermit bestätige ich (V), dass Mieter Y die Miete incl. Nebenkosten bis einschließlich Monat X. 2010 bezahlt hat“? Dann wäre ja praktisch keine Mieterhöhung in den nächsten sechs Jahren möglich, oder? Wäre ich dann in den nächsten sechs Jahren auch unkündbar? (ok, eher ne Frage fürs Mietbrett :smile:

Oder ist so was nur für die Kaltmiete möglich (wäre dann fast 8 Jahre) und Nebenkosten müssen monatlich bezahlt werden?

Wie sieht es aus, wenn ich in die Verlegenheit kommen sollte, einen Kredit zu benötigen: Ist es dann für mich vorteilhaft, eine Bescheinigung zu haben aus der hervorgeht, dass ich sechs Jahre keine Miete zahlen muss?

Mein Gedanke dabei: Miete ist meist ein wesentlicher Teil der monatlichen Fixkosten. Wenn ich nun keine Miete zahlen muss: Bekomme ich dann leichter einen Kredit? Oder wird niemand glauben, dass ich keine Miete zahlen muss?

Für Aufklärung wäre ich dankbar.

Liebe Grüße
Timid

PS: Ich hoffe – obwohl es um Mieter / Vermieter geht, dass ich im „Allgemeine Fragen“ – Brett richtig bin.

Hallo,

mal angenommen, ich leihe meinem Vermieter 28.000 €. Dies
entspricht etwa der Miete von 6 Jahren (inkl. Nebenkosten).

HAst du die Verzinsung deines Darlehens mit hineingerechnet?

Wäre dann eine Art „Schuldschein“ möglich, auf dem er
bestätigt, dass ich die nächsten sechs Jahre mietfrei wohnen
kann?

Wie sollte so etwas aussehen?
Etwa: „Hiermit bestätige ich (V), dass Mieter Y die Miete
incl. Nebenkosten bis einschließlich Monat X. 2010 bezahlt
hat“? Dann wäre ja praktisch keine Mieterhöhung in den
nächsten sechs Jahren möglich, oder? Wäre ich dann in den
nächsten sechs Jahren auch unkündbar? (ok, eher ne Frage fürs
Mietbrett :smile:

Oder ist so was nur für die Kaltmiete möglich (wäre dann fast
8 Jahre) und Nebenkosten müssen monatlich bezahlt werden?

Der Vermieter kann zu Gunsten des Mieters einen beliebigen Vertrag abschließen, da es keinen „Vermieterschutz“ gibt.

Zwei Probleme sehe ich.

  1. Wenn du korrekt gerechnet hast, mußt du die Darlehenszinsen bzw. den geldwerten Vorteil versteuern und da rechnet das Finanzamt mit spitzer Feder.
  2. Wenn die Wohnung/das Haus zwangsversteigert wird, und deine Rechte nur irgendwie vertraglich und nicht dinglich vorangig gesichert sind, mußt du dich (wahrscheinlich changenlos) an deinen jetzigen Vermieter halten, und dem Neuen wieder Miete bezahlen.

Wie sieht es aus, wenn ich in die Verlegenheit kommen sollte,
einen Kredit zu benötigen: Ist es dann für mich vorteilhaft,
eine Bescheinigung zu haben aus der hervorgeht, dass ich sechs
Jahre keine Miete zahlen muss?

Wenn die Gefahr besteht, selbst einen Kredit zu benötigen, darf man niemand anders ein Darlehen geben.

Gruß n.

Hi Timid,

ich würde das nicht so einfach über Miete laufen lassen.

2 (von vielen anderen) Möglichkeiten:

a) sich im Grundbuch mit einem Wohnrecht über 8 Jahre (ohne Nebenkosten) eintragen lassen. Das hilft dann auch im Falle des Verkaufs, Verarmung des Vermieters etc. Die Kosten dafür sollten sich rechnen.

b) einen ganz normalen Kreditvertrag mit monatlicher Rückzahlung machen. Als Sicherheit würde ich ebenfalls ein Hypothek auf das Wohneigentum empfehlen.

Gruss
Howy

a) sich im Grundbuch mit einem Wohnrecht über 8 Jahre (ohne
Nebenkosten) eintragen lassen. Das hilft dann auch im Falle
des Verkaufs, Verarmung des Vermieters etc.

Nur im Falle einer erstrangigen Eintragung und die scheint erfahrungsgemäß ausgeschlossen, bei einem Vermieter, der sich von seinem Mieter eine solch relativ kleine Summe leihen muss.
Gruß n.

Hallo,

bin kein experte… würde aber in der heutigen Zeit niemandem Geld leihen… es sei denn ich kriege den Gegenwert in Gold plus 50% …

habe einen bekannten der lieh seinem Freund 40k euro…
der bekannte hat nun sozi beantragt und will inso machen…
kohle weg…
der kann froh sein das es nur ein Taschengeld für ihn war!

Hallo,

ein Bekannter wollte sich von mir auch mal Geld leihen. Er war bereit, einen
Schuldschein zu unterschreiben oder einen auf das Rückzahlungsdatum
vordatierten Scheck auszustellen. Auch einfache Quittung wäre möglich gewiesen.

Als ich auf einem Wechsel bestand hat er auf das Geld verzichtet.

Nun kann sich jeder selbst Gedanken machen, wie vertrauensvoll wohl jemand ist,
der als Sicherheit keinen Wechsel ausstellen mag.

Gruss

Andreas

Hi N.,

Zwei Probleme sehe ich.

  1. Wenn du korrekt gerechnet hast, mußt du die Darlehenszinsen
    bzw. den geldwerten Vorteil versteuern und da rechnet das
    Finanzamt mit spitzer Feder.

Die 28.000 € sind das reine Darlehen, eine Verzinsung ist nicht vorgesehen. (Das muss niemand verstehen, der Vermieter ist nicht nur ein sehr guter Freund und Verwandter sondern hat auch selbst schon mal eine beträchtliche Summe zinslos geliehen -> ist also eine Art „Eine Hand wäscht die andere“ und bisher gabs das Geld immer wieder zurück)
Das einzige, was man vielleicht an Gegenleistung sehen kann ist dass der Vermieter die Garage unentgeltlich zur Verfügung stellen möchte. Da weiß ich aber noch nicht, ob das nötig ist. Das wäre etwa 30 € / Monat, die ich spare -> interessiert sich das Finanzamt dafür auch???

  1. Wenn die Wohnung/das Haus zwangsversteigert wird, und deine
    Rechte nur irgendwie vertraglich und nicht dinglich vorangig
    gesichert sind, mußt du dich (wahrscheinlich changenlos) an
    deinen jetzigen Vermieter halten, und dem Neuen wieder Miete
    bezahlen.

Ja, ok, das ist natürlich ein Risiko. Aber ich kenne die persönlichen Vermögensverhältnisse und kann mir daher recht sicher sein, dass eine Zwangsversteigerung o.ä. nicht ansteht. Und da auch schon zuvor erhebliche Geldbeträge ge- und verliehen wurden kann ich recht sicher sein, da nicht zu viel zu riskieren (100% Sicherheit gibt es nie).

Wenn die Gefahr besteht, selbst einen Kredit zu benötigen,
darf man niemand anders ein Darlehen geben.

Im Moment besteht die Gefahr nicht, aber ich weiß ja nicht, wie es bei mri finanziell in ein oder zwei Jahren aussieht (eventuell Arbeitslosigkeit o.ä.?).

Danke für deine Antwort.

Liebe Grüße
Timid

Hi,

also ich bin kein Jurist, aber gibt es im deutschen recht nicht so urteilsbegründungen wie „unwirksam, weil nicht moralisch“ oder so ähnlich???

Das ist ungefähr so, wie wenn der mann nach einer scheidung außergerichtlich zustimmt in den nächsten 10 Jahren nicht mehr erneut zu heiraten, wenn die frau auf ihr unterhaltsrecht verzichtet…
Würde der sich jetzt neu verlieben, würde solch ein vertrag nie und nimmer standhalten…

LG Alex:smile:

Hi,

also ich bin kein Jurist, aber gibt es im deutschen recht
nicht so urteilsbegründungen wie „unwirksam, weil nicht
moralisch“ oder so ähnlich???

Warum wäre die Abmachung moralisch verwerflich? Prinzipiell ist es doch gleichgültig, ob ich 400 € Miete im Monat zahle und er mir 400 € des Darlehens zurückzahlt oder ob ich mietfrei wohne. Wo siehst du das Problem?

Das ist ungefähr so, wie wenn der mann nach einer scheidung
außergerichtlich zustimmt in den nächsten 10 Jahren nicht mehr
erneut zu heiraten, wenn die frau auf ihr unterhaltsrecht
verzichtet…
Würde der sich jetzt neu verlieben, würde solch ein vertrag
nie und nimmer standhalten…

Na, der Vegleich hinkt aber gewaltig, findest du nicht?

Liebe Grüße
Timid