Hey Ho, wenn man jemanden Geld verleiht, dieses fast ein Jahr nicht wieder bekommt und man darauf angewiesen ist, kann man den jenigen dann anzeigen? Falls es zur Gerichtsverhandlung kommt, wer trägt die kosten?
Hallo
Hey Ho, wenn man jemanden Geld verleiht, dieses fast ein Jahr
nicht wieder bekommt und man darauf angewiesen ist, kann man
den jenigen dann anzeigen?
Natürlich, aber wegen was eigentlich?? Und deshalb sieht man auch sein Geld noch nicht wieder…
Falls es zur Gerichtsverhandlung
kommt, wer trägt die kosten?
Derjenige der die Musik bestellt, muss auch bezahlen. Der Verlierer wird evtl.zur Kostenerstattung verurteilt, wenn bei dem aber nix zu holen ist, kann man sich den Titel auch noch aufs Klo hängen 
Wallflower
Hallo
„anzeigen“ kann man alles und jeden, aber bei wem und ob es was bringt, das ist ne andere Sache. Beim Geldverleih hilft 'ne Anzeige (wo?) absolut nichts.
Zum Zurückbekommen des Geldes sollte erstmal feststehen, ob der Verleih überhaupt nachweisbar ist bzw. ob der Schuldner das entliehene Geld einräumt. Wenn nein - Geld abschreiben.
Wenn ja, mit dem Mahnbescheid beginnen. Gericht kommt evtl. später.
Gruss
Iru
Alles klar weiß ich bescheid…vielen dank!
Hey Ho, wenn man jemanden Geld verleiht, dieses fast ein Jahr
nicht wieder bekommt und man darauf angewiesen ist, kann man
den jenigen dann anzeigen?
Man kann den Schuldner natürlch verklagen, üblicherwiese wird man aber nicht gleich mit dem großen Knüppel drohen, sondern nach und nach die Folterwerkzeuge zeigen: Mahnung schreiben, evtl. mit Terminsetzung (ist kostenlos), wenn erfolglos Rechtsanwalt einschalten (kostet was), gerichtliches Mahnverfahren (kann teuer werden)
Falls es zur Gerichtsverhandlung
kommt, wer trägt die kosten?
Wenn der Schuldner unterliegt, kann er auch zur Übernahme der Kosten verdonnert werden. Ist der Schuldner dagegen pleite, d.h. er kann die Gerichtskosten nicht zahlen, bleiben die Kosten auf dem Gläubiger sitzen (schließlich ist der der Nutzniesser des Gerichtsentscheids).
Wolfgang D.